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Autor Thema: Auswahlverfahren - frei nehmen oder freistellen lassen  (Gelesen 6615 mal)

mailman02

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Antw:Auswahlverfahren - frei nehmen oder freistellen lassen
« Antwort #15 am: 11. April 2017, 15:42:34 »

Es kommt doch darauf an  was er für ein Verhältniss zum Chef hat oder wie es mit der Lage aussieht.

Hangelt man sich in dem Unternehmen von einer Befristung zur nächste (bis alles ausgeschöpft), oder hat man die "Sachgrund" Befristungen der DPAG usw. ?

Oder ist von einer Entfristung auszugehen?

Ich würde es davon abhängig machen. Aber das weiß doch letzendlich nur der TE. Ist man unbefristet, dann muss ja sowieso Urlaub nehmen, weil da die Freistellung ja wohl schwierig wird..
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wolverine

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Antw:Auswahlverfahren - frei nehmen oder freistellen lassen
« Antwort #16 am: 11. April 2017, 16:07:27 »

Weil sich ein Arbeitnehmer auf einer befristeten Stelle, die nicht verlängert oder entfristet wird, nach einer anschließenden Beschäftigung umschaut?! 

Davon war aber nirgends die Rede. Und wenn man sich die Alternative einer Weiterbeschäftigung zB durch Vertragsverlängerung zumindest als Option erhalten will, kann es unvorteilhaft sein, ein "ich such mir eh was anderes" zur Schau zu stellen.
Reserven (in diesem Falle Handlungsoptionen) zu schaffen, hat noch nie geschadet.

Im zitierten Teil steht eindeutig, dass der befristete Arbeitnehmer sich die Chance auf ein Zeugnis erhalten möchte, das ihm bei der Jobsuche hilft. Das wird doch nur erstellt, wenn das bestehende Arbeitsverhältnis endet. Also war davon schon die Rede und hierauf bezog ich mich auch.
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Tasty

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Antw:Auswahlverfahren - frei nehmen oder freistellen lassen
« Antwort #17 am: 11. April 2017, 16:16:11 »

Im zitierten Teil steht eindeutig, dass der befristete Arbeitnehmer sich die Chance auf ein Zeugnis erhalten möchte, das ihm bei der Jobsuche hilft. Das wird doch nur erstellt, wenn das bestehende Arbeitsverhältnis endet. Also war davon schon die Rede und hierauf bezog ich mich auch.

Die Chance, ja ... falls eine Fristverlängerung oder Entfristung nicht möglich (oder gewollt) sein sollte - so muss man es doch wohl konservativ zu Gunsten des TO lesen.

Im Übrigen ist mir völlig schleierhaft, wieso man wegen eines Urlaubstages so einen Zirkus machen kann  ???
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Deepflight

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Antw:Auswahlverfahren - frei nehmen oder freistellen lassen
« Antwort #18 am: 11. April 2017, 16:35:46 »

Richtig!

Ich hab in meinem Leben genug Firmen von Innen gesehen um euch zu sagen, dass diese "Psychopathen" nicht
so selten sind, wie man meint. Ihr könnt ein noch so gutes Verhältnis mit eurem Chef haben, wie es aussieht sobald
er weiß das ihr gehen wollt, wisst ihr erst wenn ihr es ausprobiert habt! Vielleicht geht es 3 oder 4 mal gut, spätestens
beim 5. Chef werdet ihr euch wundern; und ein schlechtes Arbeitszeugnis tragt ihr ein Leben lang mit euch, oder ihr habt
ne Lücke im Lebenslauf.

Und da man nie weiß wie der gute Mann / die gute Frau so reagiert kann ich nur jedem raten, erst was zu sagen, wenn
ihr was Neues in der Tasche habt.

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Deepflight

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Antw:Auswahlverfahren - frei nehmen oder freistellen lassen
« Antwort #19 am: 11. April 2017, 16:38:45 »

im Übrigen seh ich das wie Tasty, nimm Urlaub und gut ist, dann biste auf jeden Fall save
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mailman02

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Antw:Auswahlverfahren - frei nehmen oder freistellen lassen
« Antwort #20 am: 11. April 2017, 16:41:26 »

Zitat
Im Übrigen ist mir völlig schleierhaft, wieso man wegen eines Urlaubstages so einen Zirkus machen kann

Man sollte mind. 2 besser  3 Tage einplanen, wenn er das Verfahren für SaZ am Karrc meint. Zusätzlich braucht man ja noch 1 oder 2 Tage für die Bewerbung.

Ich kann das schon verstehen das es mit Urlaub schwierig ist, bei mir ist da auch jedesmal ein Kampf, wenn man Kollegen hat die bei 80 Tagen Resturlaub sind, und "Vorgesetzte" die nur Scheimer sind hat.

Aber der TE müßte sich ja eh spät. 3 Monate vor Ablauf der Befristung bei der Agentur gemeldet habe, also was soll ihm passieren? Befristungen sind schlimm genug. Wäre es die erste wäre ich vorsichtig, wäre es schon die zweite wäre es mir egal.

Ot:
Ganz hart ist es ja bei der DPAG:

1. Befristung 6 Wochen
2. 3 Monate
3. 1 Jahr

Danach mit "Sachgrund" (Urlaubs,Krankheits,Schwangerschaftsvertretungen) Verträge von 2 Monaten, 1 Monaten usw.

Ot ende

Zitat
im Übrigen seh ich das wie Tasty, nimm Urlaub und gut ist, dann biste auf jeden Fall save
Ich weiß nicht ob du ahnst wie schwierig das manchmal sein kann..
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schlammtreiber

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Antw:Auswahlverfahren - frei nehmen oder freistellen lassen
« Antwort #21 am: 11. April 2017, 16:45:28 »

ein schlechtes Arbeitszeugnis tragt ihr ein Leben lang mit euch

So was ist per Anwalt zügig zu beseitigen, nur als Anmerkung.
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wolverine

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Antw:Auswahlverfahren - frei nehmen oder freistellen lassen
« Antwort #22 am: 11. April 2017, 16:52:11 »

Ich wollte das jetzt nicht sagen. Sonst heißt es wieder, ich hätte monitäre Eigeninteressen ... ;D
« Letzte Änderung: 11. April 2017, 16:55:55 von wolverine »
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StOPfr

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Antw:Auswahlverfahren - frei nehmen oder freistellen lassen
« Antwort #23 am: 11. April 2017, 16:58:23 »

Ich weiß nicht ob du ahnst wie schwierig das manchmal sein kann..

Was ist denn daran so schwierig, Urlaub zu bekommen?
Lebe ich auf einem fremden Planeten, wenn ich davon ausgehe, dass es den Arbeitgeber nichts angeht, wofür ich Urlaub nehmen möchte (wenn ich noch über Anspruch verfüge)? 
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wolverine

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Antw:Auswahlverfahren - frei nehmen oder freistellen lassen
« Antwort #24 am: 11. April 2017, 17:05:58 »

Naja, Urlaub ist schon so eine Sache. Da bin ich selbst ziemlich geplagt mit.  :-[ Aber ein oder zwei Tage bekomme sogar ich hin. Nur bei einer oder mehreren Wochen wird es schon kompliziert. Und man muss hinterher doppelt reinarbeiten. :-\
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Deepflight

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Antw:Auswahlverfahren - frei nehmen oder freistellen lassen
« Antwort #25 am: 11. April 2017, 17:06:32 »

Klar hilft da ein Anwalt, ist dann halt die Frage oder der TE sich den leisten kann, oder will (sofern seine Rechtsschutz das nicht abdeckt).
Zumal auch ein Anwalt dir kein beliebig gutes Zeugnis durchsetzen kann; "wohlwollend" bedeutet da leider nicht unbedingt auch "gut" als Note. Ob das dann förderlich ist, steht auf nem anderen Blatt.

Natürlich ist Urlaub nehmen für sowas mitunter schwierig, kenn das selbst; dennoch eben doch die "sicherste Variante".
Zumal in den Gesetzen steht, dass Urlaub auch - bis auf enge Grenzen - zu gewähren ist, sehe ich das aber eher wie @StOPfr

Aber um ehrlich zu sein, ich denke wir schweifen gerade etwas ab.
Dem TE gehts nur drum, zu welcher Alternative wir raten, und ich glaube unsere -wie ich finde erfrischende - Diskussion bringt ihm nicht viel.

Daher würde ich folgende Antwort als Konsenz vorschlagen:


"Versuch - wenn es geht - Urlaub zu nehmen und deinem Chef nichts zu sagen, dann bist du in jedem Fall sicher.
 Wenn das nicht geht oder er sich quer stellt musst du ohnehin versuchen ihn zu einer Freistellung zu bewegen und das
 wird - wenn überhaupt - nur mit Offenheit ggü. deinem Chef zu erreichen sein.
 Sofern dein Arbeitsverhältnis zeitnah (ca. 4 Wochen) ausläuft, kannst du ggf. sogar einen Rechtsanspruch auf bezahlte
 Freistellung nach §629 BGB haben. Das wäre dann aber wohl ein Fall für @wolverine "
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mailman02

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Antw:Auswahlverfahren - frei nehmen oder freistellen lassen
« Antwort #26 am: 11. April 2017, 17:33:48 »

Zitat
Lebe ich auf einem fremden Planeten, wenn ich davon ausgehe, dass es den Arbeitgeber nichts angeht

In einer guten Firma, ja.

Aber bei uns ist es so, das man um Urlaub regelrecht betteln muss, es egal ist wann man fragt, es kann nie sofort entscheiden werden, und dann kann es noch gestrichen werden. Andere "Kollegen" haben über 80 Tage Resturlaub, mir wurden zum 1.3  die 5 Tage vom letzten Jahr gestrichen.
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Antw:Auswahlverfahren - frei nehmen oder freistellen lassen
« Antwort #27 am: 11. April 2017, 18:00:56 »

In einer guten Firma, ja.
Aber bei uns ist es so, das man um Urlaub regelrecht betteln muss, es egal ist wann man fragt, es kann nie sofort entscheiden werden, und dann kann es noch gestrichen werden. Andere "Kollegen" haben über 80 Tage Resturlaub, mir wurden zum 1.3  die 5 Tage vom letzten Jahr gestrichen.

Zugegeben \ot ... aber warum arbeitest Du dann in dieser Firma? Stehst Du auf SM, oder ist das Schmerzensgeld so gigantisch attraktiv?
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mailman02

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Antw:Auswahlverfahren - frei nehmen oder freistellen lassen
« Antwort #28 am: 11. April 2017, 18:04:25 »

Weder das eine noch das andere(Stundenlohne 10,30 hurra). Wir haben sogar nur den Mindestanspruch an Urlaubstagen

Aber es ist  immer noch besser als ALG1 oder ALG2. Aber vermutlich ist es für ab 4.10.17 "rum".
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Tasty

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Antw:Auswahlverfahren - frei nehmen oder freistellen lassen
« Antwort #29 am: 11. April 2017, 18:06:43 »

Weder das eine noch das andere(Stundenlohne 10,30 hurra). Wir haben sogar nur den Mindestanspruch an Urlaubstagen

Ach Du sch*****
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