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Zusammenfassung

Autor: KlausP
« am: 12. Februar 2019, 19:25:19 »

Okay. Sie haben also Ihre Vorgesetzten informiert, bevor Sie sich bei der Polizei beworben haben. Und da hat Sie niemand darauf hingewiesen dass das wahrscheinlich so nicht funktioniert, wie Sie sich das vorstellen?
Autor: Ralf
« am: 12. Februar 2019, 19:15:06 »

Naja, du hast halt unterschrieben, eine bestimmte Zeit deinen Dienst zu leisten. Und daran misst dich nun dein derzeitiger Arbeitgeber. Deswegen bist du auch davon abhängig, dass dein AG nun halt entscheiden würde, ob er dich noch braucht. Dazu bedarf es eines Antrages.
Ich habe dir die entsprechende Quelle nebst Möglichkeiten aufgezeigt, darauf gehst du nicht ein. Also wirst du wohl alles wissen oder es schon beantragt haben.
Deine selbstgestrickten Erklärungen "Eide" hier oder da, helfen dir ja nicht weiter und sind auch nicht vergleichbar.
Autor: Berlin030
« am: 12. Februar 2019, 18:31:34 »

An Nachtmensch

Weil man merkt da wo man ist es nicht mehr passt und die Hoffnung hat beruflich ein Tapeten Wechsel zu machen. Was ist daran verkehrt? Wenn Sie mir jetzt mit sie haben ein Eid geleistet um treu zu dienen dann würde ich das ja weiter tuen und zwar bei der Polizei.

An klausp

Ihre Vermutung ist schon mal falsch. Ich wusste nicht das sie Kenntnis über meine Absichten haben?

An wolverine

Wenn das der Fall ist dann hat sich ja die Sache schon mal teils für mich geklärt.
Autor: KlausP
« am: 12. Februar 2019, 17:18:52 »

Weil man vielleicht der Meinung ist, dem Dienstherrn damit quasi die Pistole auf die Brust setzen zu können oder ihm zumindest den schwarzen Peter zuschieben zu können, wenn es nicht klappt. Ich vermute mal, dass der TE seine Vorgesetzten auch erst hinterher darüber informiert hat.
Autor: Nachtmensch
« am: 12. Februar 2019, 17:14:48 »

Was ich hier am Sachverhalt nicht verstehe, wieso bewirbt man sich auf ein bestimmtes Datum, wenn man weiss das man dann noch Soldat ist?
Autor: wolverine
« am: 12. Februar 2019, 16:41:52 »

Waren die anderen Verkürzungen vielleicht vor 2016? Seither hat sich die Sachlage leider erheblich verändert.
Autor: BulleMölders
« am: 12. Februar 2019, 13:34:50 »

Sie haben es nicht verstanden.
Es gibt keinen Anspruch und damit ist jede Entscheidung eine Einzelfallentscheidung. Nur weil es bei dem einem geklappt hat, muss es bei dem anderen nicht auch klappen.
Autor: Berlin030
« am: 12. Februar 2019, 13:14:15 »

An KlausP

Das ist mir schon bewusst das ein saz nicht jederzeit verlangen kann wann er kündigt. Aber wie sieht es aus wenn man eine Verkürzung beantragt von 12 Monaten weil man eine Ausbildung in Sicht hat. Wir reden hier nicht von 5 Jahre verkürzen sondern von 12 Monate. Ich sehe auch jedes Mal das andere verkürzt werden um ihre Ausbildung wahrzunehmen und dabei haben die mehr Dienstzeit vor sich gehabt als ich. Meine Frage ist wie ist die Kulanz bei 12 Monaten dann ? Gibt es da eine Chance, weil ob ich dieses Jahr oder nächstes Jahr gehe, verlängern werde ich nicht mehr. Würde mich halt interessieren ob dann die Bundeswehr einen gehn lässt wenn man eine Ausbildung in Aussicht hat.
Autor: KlausP
« am: 12. Februar 2019, 12:54:29 »

Sie haben aber keinen Arbeitsvertrag. Sie haben gar keinen Vertrag sondern stehen in einem freiwillig eingegangenen öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis. Eine SaZ kann eben nicht jederzeit seine Entlassung verlangen wie ein Beamter. Das scheint sich bei der Polizei noch nicht überall herumgesprochen zu haben.
Autor: Berlin030
« am: 12. Februar 2019, 12:49:25 »

An KlausP

Ja die Polizei weiß Bescheid und meinte ich soll den Antrag stellen so bald die Rangliste da ist, weil bei älteren Bewerber der Polizei haben meist auch ein Arbeitsvertrag wo die frühzeitig kündigen müssen bevor sie den Dienst antreten. So wurde es mir erklärt
Autor: Berlin030
« am: 12. Februar 2019, 12:46:23 »

Das ist doch die Vermutung vom Chef. Ist es nicht so das Köln am Ende entscheidet, ob der Antrag genehmigt wird oder nicht ? 🤔

Andere frage wie lange dauert in der Regel bis ich eine Antwort bekomme wenn ich den Verkürzungsantrag stelle ?
Autor: KlausP
« am: 12. Februar 2019, 12:44:59 »

Sie haben keinerlei Anspruch auf eine Dienstzeitverkürzung. Weiß man bei der Polizei eigentlich wie lange Sie noch Soldat sind?

Lassen Sie sich bitte den § 55(1) SG von Ihren Vorgesetzten erklären.
Autor: Ralf
« am: 12. Februar 2019, 12:43:45 »

Das Verfahren für die Beantragung ist in der GAIP 23-02-00 Verkürzung der Dienstzeit eines SaZ nach § 40 Abs. 7 Soldatengesetz  geregelt. Kann dein PersFw im IntranetBw nachlesen.
Autor: F_K
« am: 12. Februar 2019, 12:42:24 »

Doch - den zukünftigen Dienstherrn über die Verschiebung von einem Jahr informieren.
Autor: bayern bazi
« am: 12. Februar 2019, 12:40:19 »

dann kannst du im moment eh nix  machen
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