Guten Tag,
aktuell bin ich Freiwillig Wehrdienstleistender, wechsele aber zum Juli diesen Jahres in die Offizierlaufbahn beim Heer.
Meine Frage ist, ob ich mit meinem aktuellen Status (FWDL) dennoch berechtigt bin, mich postalisch per Kontoeröffnungsantrag beim LHD Shop zu registrieren, um mir dort auf eigene Kosten Ausrüstungsgegenstände zu beschaffen, auch wenn mir im Moment ja selbstverständlich noch kein finanzieller Zuschuss auf dem an die Registrierung im geschützten LHD-Bereich gebundenen Treuhandkonto zusteht?
Es geht mir einfach nur darum, abgesichert zu sein, dass ich keinen auf den Deckel bekomme, wenn jemand erfährt, dass ich als Nicht-(Teil-)Selbsteinkleider ein Konto bei der LHD besitze.
Dort besteht nämlich laut Antrag die Möglichkeit, sich selbst mit dem Status "Rekrut" zu registrieren. Vielleicht ist das auch gar kein Ding, ich kenne die Rechtslage nicht, kann mir jemand weiterhelfen?
Gleich vorweg, um keine Diskussion über selbst beschaffte Ausrüstungsteile vom Zaun zu brechen, ich möchte mir keine KSK-Jacken bestellen, sondern lediglich Kleinteile wie einen zusätzlichen Unterzieh-Rolli als Ergänzung zu den zwei dienstl. gelieferten und Ähnliches.
Mit Besten Grüßen
Chris