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Zusammenfassung

Autor: JuTheo
« am: 30. Mai 2017, 06:55:53 »

Ein letzter Versuch: Gibt es vielleicht noch jemanden hier, der mehr zu dem von mir beschriebenen Fall hinsichtlich der Beförderungspraxis bei den ROA a.d.W. weiß? Vielleicht auch einfach aus eigenem erleben?
Würde mich weiterhin sehr über weitere Infos freuen!
Autor: JuTheo
« am: 27. Mai 2017, 09:54:31 »

@schokoraspel: Vielen Dank für deine Antwort.

Gibt es hier vielleicht noch jemanden, der mehr weiß bzw. Kenntnisse über die Beförderungspraxis in dem von mir beschriebenen Fall hat?
Autor: Exberliner
« am: 27. Mai 2017, 00:54:34 »

Nicht nur bunt gemischt... gaaanz bunt gemischt. Hier der Ungediente o. DGrad. Und Appen ist eine schöne Anlage. :-)
Autor: schokoraspel
« am: 26. Mai 2017, 22:36:38 »

In der wiki Seite zum Fahnenjunker steht: "Bis zu ein Jahr Dienstzeit vor Eintritt in eine Offizierslaufbahn kann angerechnet werden."
Beim Leutnant: Zum Dienstgrad Leutnant können Soldaten auf Zeit und Reservisten ernannt werden. Voraussetzung ist die Zugehörigkeit zur Laufbahngruppe der Offiziere. Der Dienstgrad kann in der Regel frühestens nach 36 Monaten Dienstzeit erreicht werden. Die Frist kann um bis zu zwei Jahre verkürzt werden, da Dienstzeiten in der Bundeswehr vor Beginn der Ausbildung zum Offizier (also in anderen Laufbahngruppen) begrenzt angerechnet werden können.
Neuere Vorschriften hab ich leider nicht zur Verfügung.

Allerdings ist dein gehörtes auch mein gehörtes, da es nicht in der entsprechenden Laufbahn stattfand.
Autor: JuTheo
« am: 25. Mai 2017, 20:06:04 »

Hallo zusammen,
ich habe nochmal eine Nachfrage zu diesem Threat: Ich werde mich dieses Jahr für die ROA Laufbahn bewerben, habe aufgrund eines Hochschulabschlusses jetzt die Wahl zwischen einer Bewerbung nach § 43 Abs. 2 SLV und nach §43 Abs. 3 i.V.m. § 26 Abs. 4 SLV. Das BAPers hat mir aufgrund der insgesamt besseren Aussichten zum "normalen" ROA nach § 43 Abs. 2 SLV geraten. Ich habe vier Jahre Vordienstzeit und den Dienstgrad Obermaat d.R., in dem ich 2 Jahre gedient habe (werde allerdings als ROA die TSK wechseln müssen, da ich nicht mehr Borddienstverwendungsfähig bin).
Kann mir jemand sagen, wie es sich bei mir mit den Beförderung zum Fähnrich verhalten würde? Aus der Zentralrichtlinie A-1340/49 Nr. 317 habe ich entnommen, dass man bis zum Fahnjunker 24 WD-Tage und 12 Monate Bundeswehr benötigt, für den Fähnrich weitere 24 WD-Tage und insgesamt 21 Monate Bundeswehr. Vom BAPers habe ich die Auskunft bekommen, dass mir weder auf die WD-Tage noch die Bundeswehr-Monate etwas angerechnet wird, da ich bisher kein ROA war. Aber müsste mir vor dem Hintergrund von § 24 SLV bzw. A-1340/49 Nr. 312 nicht ein Teil meiner Vordienstzeit irgendwie (also zumindest auf die Bundeswehr-Monate oder auch auf die WD-Tage) angerechnet werden?

Ich würde mich über fachkundige Auskünfte sehr freuen!
Autor: Deepflight
« am: 24. Februar 2017, 10:22:49 »

stimmt, nicht nur ROA a.d.W. sondern Uffze, Stuffze, FW & Offze waren dabei
Die Wortwahl "ROA a.d.W." war an der Stelle nicht glücklich
Autor: ToMA
« am: 24. Februar 2017, 09:59:49 »

Die beiden ASSA-Module werden von allen Ungedienten besucht.
Das sind nicht nur Reserve-Offiziere, sondern auch Reserve-Uffze und Reserve-Feldwebel, die auf Grund Ihrer beruflichen Qualifikationen mit höherem DG als Reservist einsteigen.
Autor: Deepflight
« am: 24. Februar 2017, 09:06:47 »

p.s.: Ich hatte mich selbst eher auf eine der bekannten "AGA-Kasernen" eingestellt und war etwas verwundert, dass es in Appen war.
        Nach Erzählung unseres HS-Leiters HptFW Dro......i war das aber wohl schon der 3. oder 4. ASSA-Durchgang in Appen; scheint
        wohl so zu sein das die ASSA dort regelmäßig stattfindet.
       
Autor: Deepflight
« am: 24. Februar 2017, 09:02:16 »

Hallo Ralf,

im Jahr 2016 fanden die Module ASSA I und ASSA II für bisher Ungediente bei der 1./USLw, HS13 in der Appener Marseille-Kaserne statt.
Somit war ich dann als Flieger (ohne OA, wie beschrieben) in Appen unterwegs, zusammen mit einer bunten Mischung von andere
ROA a.d.W. mit den unterschiedlichesten Dienstgraden.
Autor: Ralf
« am: 23. Februar 2017, 19:34:26 »

Zitat
in Appen als Flieger
Appen? Nicht Heide?
Und wieso an der USLw? Was hat die mit ROA zu tun? Selbst GA wird dort nicht gemacht.
Autor: Deepflight
« am: 22. Februar 2017, 11:48:20 »

@fuchsjaeger:

ich kann hier natürlich nur für meinen speziellen Fall sprechen; d.h. es kann sich bei dir vollkommen anders verhalten,
wenn bei dir schon nur ein kleines Detail anders ist als bei mir. Daher das folgende bitte nicht als generell gültige Information
verstehen.

Bei mir ist es so, dass ich meinen Dienst in Appen als Flieger angetreten bin und zwar ohne OA-Litze, da laut Schreiben vom
BAPersBw die Zulassung zur OA-Laufbahn erst mit Antritt des Moduls ROA I erfolgt. Begründung habe ich dann telefonisch erfragt
und zwar ist es so, dass die ASSA I und ASSA II der Schaffung der Grundlagen für die ROA-Laufbahn dient.
Zusätzlich dazu bedeutete das bei mir dann auch, dass eine Beförderung zunächst nach den Grundlagen der Beförderungen von
Mannschaften abläuft, dass heißt ich bin nach "Bestehen" von ASSA II zum Gefreiten befördert worden.

Je nachdem wie gut man dann zeitlich auf das ROA I eingesteuert wird erfolgt dann die Beförderung zum Fahnenjunker, sofern man die dafür notwendigen Anforderungen erfüllt. Alternativ könnte
das BAPersBw dich auch zum OG befördern lassen (sofern die dafür notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind), was aber wohl i.d.R. nicht
passiert.
§24 SLV müsste hier greifen, dass hieße:

1.) zum Gefreiten nach 3 Monaten
2.) zum OG nach 6 Monaten
3.) zum FJ nach 12 Monaten
[...]

Bei mir war die ASSA I im Juni; da der ROA I Lehrgang am 08.05. für mich beginnt hieße das, dass ich ab dem Zeitpunkt die OA-Litze tragen würde, aber noch Gefreiter bleibe.
Es sei denn das da noch vorher eine Beförderung zum OG kommen würde, wovon ich aber nicht ausgehe.

Autor: fuchsjaeger
« am: 25. Januar 2017, 19:40:21 »

Danke euch allen für die bisherigen Beiträge!

Deepflight, hast du die OA-Litzen während der GA-Module schon getragen oder erst nach Abschluss der Module/mit Eintritt in die ROA-Laufbahn? Hast du mittlerweile Neuigkeiten darüber, ob eine Beförderung innerhalb der Mannschaftsdienstgrade stattfindet oder du nach 12 Monaten und Absolvierung von 24 Reservedienstleistungstagen unmittelbar zum Fahnenjunker d.R. befördert wirst?
Autor: LwPersFw
« am: 20. Dezember 2016, 06:39:10 »

siehe auch im obigen TopThema "Zentralrichtlinie A..."
Autor: Ralf
« am: 20. Dezember 2016, 05:57:36 »

Wenn es um reine Dienstzeiten geht, werden Vordienstzeiten angerechnet.
Mannschaftsdienstgrade müssen nicht durchlaufen werden.
Autor: schokoraspel
« am: 20. Dezember 2016, 00:04:06 »

Ich nutze diesen inzwischen älteren Beitrag mal für eine informelle Frage zum Thema.

Bei einer ROA Laufbahn, sei es a.d.W., SaZ 2 oder 3, muss ein ungedienter Bewerber also erst in die Mannschaftsdienstgrade um nach 12 Monaten den Fahnenjunker zu erreichen, während ein GWDLer oder FWDLer mit genug zeitlichem Abstand direkt zum Fahnenjunker befördert wird und somit auch folgende Dienstgrade schneller erreichen könnte?
Oder werden ehemalige auch erst nach einer gewissen Zeit zum Fahnenjunker und werden vorher noch zum HG/SG/OSG befördert?

Besten Dank :)
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