Autor: Ralf
« am: 27. Mai 2017, 06:00:15 »Ja, das richtig gelesen.
Nein, das reicht nicht.
§44 gibt dem BMVg die Möglichkeit, darüber hinausgehende Anforderungen zu stellen.
Und das hat es gemacht und festgelegt, dass die Mindestvoraussetzung Realschulabschluss und eine Berufsausbildung ist.
Nein, das reicht nicht.
§44 gibt dem BMVg die Möglichkeit, darüber hinausgehende Anforderungen zu stellen.
Und das hat es gemacht und festgelegt, dass die Mindestvoraussetzung Realschulabschluss und eine Berufsausbildung ist.