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Autor: Ralf
« am: 27. Mai 2017, 06:00:15 »

Ja, das richtig gelesen.
Nein, das reicht nicht.
§44 gibt dem BMVg die Möglichkeit, darüber hinausgehende Anforderungen zu stellen.
Und das hat es gemacht und festgelegt, dass die Mindestvoraussetzung Realschulabschluss und eine Berufsausbildung ist.
Autor: elmunicho
« am: 27. Mai 2017, 00:15:58 »

Hallo,

ich habe vor Kurzem die Soldatenlaufbahnverordnung durchgelesen und bin auf einen interessanten Paragraphen gestolpert:

§23 Absatz 2 SLV

Als Anwärterin oder Anwärter für die Laufbahn der Offiziere des Truppendienstes im Dienstverhältnis einer Soldatin auf Zeit oder eines Soldaten auf Zeit kann abweichend von Absatz 1 Nummer 2 auch eingestellt werden, wer das Zeugnis über den erfolgreichen Besuch einer Realschule oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand besitzt.

Ist es nach meinem Verständnis richtig, dass man mit einem Realschulabschluss die Möglichkeit besitzt Offizier zu werden oder habe ich etwas falsch verstanden?


Liebe Grüße
elmunicho
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