Fragen und Antworten > Ausbildung und Ausrüstung

SanVersZ als Nachweis?

(1/1)

Erik2003:
Hallo leute,
Undzwar gehts drum das ich momentan FWDL 23 hab und dieser Ende August abläuft. Will daher zivil eine Ausbildung Gesundheits- und Krankenpfleger machen, damit ich das aber machen kann brauch ich einen Nachweis das ich 1 jahr einer Pfleger tätigkeitsnahen beschäftigung nachgegangen bin, sonst müsst ich erst meine Ausbildung zum Pflegehelfer machen (was an sich auch ginge). Nun meine frage:
Reicht meine Zeit (bei dienstaustritt 1 1/2 jahre) im SanVersZ als Nachweis oder muss ich erst die Ausbildung zum pflegehelfer machen?
War ne zeit lang im Labor bei uns eingesetzt und bin dann in der G-Kartei gelandet, meine tätigkeitsbeschreibung wurde aber nie geändert soweit ich weiss.

Ralf:
Muss das nicht einer aus der Ausbildungssparte anhand deines Dienstzeugnisses beantworten? Das hat doch mit dem Ausbildungsberuf zivil zu tun und dem, was auf deinem Dienstzeugnis steht, ob es angerechnet werden kann.

WirdMaHellImHals:
Seit wann sollte man vor der Ausbildung zum GuK einen anderen Beruf lernen müssen?

Ich muss doch auch nicht Hiwi lernen, bevor ich Elektriker werden kann.

Andi8111:
Bei denen, die nicht recht geeignet scheinen, verlangt man sowas.
Analog zu Bewerbern, denen die Mannschaftslaufbahn angeboten wird, wenn es zum UoP nicht langt.

Andi8111:
Und: Nein, ich gehe nicht davon aus, dass Bürokram beim Bund eine der Pflege nahe Beschäftigung ist.

Navigation

[0] Themen-Index

Antwort

Zur normalen Ansicht wechseln