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Autor Thema: Unterkunftsregelung bei Reservisten.  (Gelesen 11328 mal)

Papierberg

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Antw:Unterkunftsregelung bei Reservisten.
« Antwort #15 am: 05. Oktober 2016, 17:32:16 »

@Getulio

Selbstverständlich kann man die entsprechende Verpflichtung zum Wohnen in der GU aufheben, wird man bei einem Reservisten, der nicht täglich in die eigene Wohnung zurückkehrt, aber hoffentlich unterlassen. Da ein Reservist keine Dienstbezüge (sondern überwiegend Sachbezüge) erhält und auch nicht zum anspruchsberechtigten Personenkreis der Trennungsgeldempfänger gehört, stellt sich die Frage der Unterbringung dann unter Fürsorgegesichtspunkten umso deutlicher. Außerdem würde dann auch die Möglichkeit entfallen, Unterkunft zu Lasten des Bundes extern anzumieten und diese dem Reservisten als amtlich unetngeltlich bereitzustellen.
Im Übrigen ist der einzige Grund, warum die Bundeswehr noch über Gemeinschaftsunterkunft verfügt derjenige, dass Personen unterzubringen sind, die aufgrund einer Verpflichtung zum Wohnen in der GU einen Rechtsanspruch auf deren Bereitstellung haben. Trennungsgeldempfänger kommen deshalb nur nachrangig und im Rahmen verfügbarer Kapazitäten zum Zug.
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Andi8111

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Antw:Unterkunftsregelung bei Reservisten.
« Antwort #16 am: 05. Oktober 2016, 17:34:21 »

Danke.
Danke.
Danke.
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Getulio

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Antw:Unterkunftsregelung bei Reservisten.
« Antwort #17 am: 05. Oktober 2016, 18:19:31 »

@Getulio

Selbstverständlich kann man die entsprechende Verpflichtung zum Wohnen in der GU aufheben, wird man bei einem Reservisten, der nicht täglich in die eigene Wohnung zurückkehrt, aber hoffentlich unterlassen.

Richtig, davon würde ich auch ausgehen. Mein Ansatzpunkt wären da eher heimatnah verwendete U25-Jährige, die dann zugunsten anderer Gruppen weichen müssten.
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Opa_Hagen

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Antw:Unterkunftsregelung bei Reservisten.
« Antwort #18 am: 20. März 2017, 09:31:46 »

Moin moin,

ich hole das nochmal hoch, da ich aktuell Fragen dazu habe:

Ab Mai bin ich für 6 Monate als RDL herangezogen worden. Ich habe vorsichtshalber schonmal beim Spiess angerufen und nach einer Unterkunft gefragt. Antwort: wir haben
keine, und wenn, dann in 4 Mann Stube (mit Mannschaftsdienstgraden zusammen).
Nunja, ich bin etwas jenseits der 50, Obermaat, und habe da schon gewisse Ansprüche an Privatsphäre. Muss ja keine Stube 2000 sein, so weltfremd bin ich auch nicht, möchte
aber auch nicht unbedingt mit OSG´s, die meine Kinder sein könnten, auf einer Stube wohnen.
Meine Wohnung liegt 90km vom Standort entfernt, jeden Tag pendeln wäre auch "suboptimal".

Habe ich (durch Vorschriften belegbare) Ansprüche auf eine Einzelstube? Wie seht ihr das? Hinnehmen weil "isso"?

Gruss


Hagen
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ulli76

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Antw:Unterkunftsregelung bei Reservisten.
« Antwort #19 am: 20. März 2017, 09:38:20 »

Du hast definitiv keinen Anspruch auf eine Einzelstube. Kein Soldat hat diesen Anspruch.

Nach Möglichkeit ist zwar dienstgradgruppengleiche Unterbringung anzustreben und man versucht die TE-Führer nicht gerade mit den ihnen unterstellten Soldaten auf eine Stube zu stecken, aber wenn es nicht geht ist die Unterbringung eins OMt zusammen mit Mannschaftern in einer 4-Mann-Stube völlig adäquat.
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PNK

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Antw:Unterkunftsregelung bei Reservisten.
« Antwort #20 am: 20. März 2017, 09:53:29 »

Stichwort: Attraktivitätssteigerung für Reservisten.

Im Ernst, Stube 2000 ist ja alles schön und recht. Aber wenn man schon die "alten Säcke" reinholt und dann auf 4-Mannstube steckt mit allen Komforts der Grundausbildung der 70er Jahre und einem dann die Zuhausewohnenden erzählen: isso, kriegt man schon manchmal Zweifel an der Sinnhaftigkeit des Aufwands. Man verlangt ja keinen 5-Sternekomfort.
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F_K

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Antw:Unterkunftsregelung bei Reservisten.
« Antwort #21 am: 20. März 2017, 09:57:02 »

@ PNK:

Kannst Du Dein Statement inhaltlich etwas erläutern?

Der "Aufwand" ist bei "geringerer" Unterbringung doch niedriger, und der BW geht es vordringlich um Nutzen - der Zweck ist nicht die bestdenkbare Unterbringung.
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schlammtreiber

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Antw:Unterkunftsregelung bei Reservisten.
« Antwort #22 am: 20. März 2017, 09:57:20 »

möchte
aber auch nicht unbedingt mit OSG´s, die meine Kinder sein könnten, auf einer Stube wohnen.

Hatte ich quasi schon, wenn auch nur für ein paar Wochen (RDL).
Gemischte Unterbringung Aktive + Reservisten. Einige der aktiven Kameraden waren nur 1-2 Jahre älter als meine Tochter. Mein Stubenkamerad hat während meiner Grundausbildung noch Windeln getragen, damals war er 2-3 Monate alt.

War kein Problem.
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200/3

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Antw:Unterkunftsregelung bei Reservisten.
« Antwort #23 am: 20. März 2017, 09:59:44 »

Der Spieß wird sich auch keine Stube aus den Rippen schnitzen können. Wenn keine Kapazitäten für Einzelbuden vorhanden sind, dann sind die halt nicht vorhanden. Bis Mai wird da auch nicht mal eben noch ein Block aus dem Boden gestampft.
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PNK

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Antw:Unterkunftsregelung bei Reservisten.
« Antwort #24 am: 20. März 2017, 10:16:24 »

@ PNK:

Kannst Du Dein Statement inhaltlich etwas erläutern?

Der "Aufwand" ist bei "geringerer" Unterbringung doch niedriger, und der BW geht es vordringlich um Nutzen - der Zweck ist nicht die bestdenkbare Unterbringung.

Naja, wenn es nur um Nutzen ginge, könnte man ja immer 2 Leute irgendwo auf dem Gelände in der Dackelgarage unterbringen. Lernen sie sogar nochwas für harte Zeiten...

Ich meinte eben, dass man schon ein bisschen schauen sollte, eine Balance zu finden. Solange man die Verpflichtung hat, sollte man auch sicherstellen, dass die Verpflichtung sozialadäquat erfüllt wird. Für einen Resi-Feldwebel mit 50+ im Viererzimmer mit den Mannschaften ist schon etwas grenzwertig für längere Zeit. Und die Gemeinschaftsduschen dann auch noch geschlechterneutral...

Wenn es die Buden nicht gibt, klar, was soll man machen...zaubern geht nicht.
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F_K

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Antw:Unterkunftsregelung bei Reservisten.
« Antwort #25 am: 20. März 2017, 10:20:28 »

@ PNK:

Ein Obermaat hat den gleichen "paygrade" wie OStGefr auch - da bleibt als Unterschied "nur" das Alter, das im Zeitalter von AGG keine Rolle spielen sollte. (Ja, AGG gilt nicht für Soldaten, schon klar, hopefully you get the Point).

Zu den Sanitäreinrichtungen wurde noch nichts geschrieben.

Zitat
Wenn es die Buden nicht gibt, klar, was soll man machen...zaubern geht nicht.

Ja.
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IchParshippeJetzt

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Antw:Unterkunftsregelung bei Reservisten.
« Antwort #26 am: 20. März 2017, 10:31:42 »

Vielleicht sollte man mal seine eigenen Ansprüche etwas herunterschrauben?! Als Hptm war ich auch in so manchen Einsätzen mit UoP/UmP im Container ( wochenweise im Ktgt Wechsel ). Sehe da nichts schlimmes dran, einfach mit den Kameraden reden, wenn irgendwas nicht passt.
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Opa_Hagen

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Antw:Unterkunftsregelung bei Reservisten.
« Antwort #27 am: 20. März 2017, 10:32:45 »

Liebe Kameraden,

um es ganz klar zum Ausdruck zu bringen: es geht mir nicht um Mimimi oder Taschentuch. Ich hab doch auch kein Problem
auf Übung, mal 14 Tage mit den Jungs auf einer Hütte zu hausen. Jetzt erst gehabt. Aber über Monate möchte das wohl kein
lebensälterer Kamerad, auch wenn er gleichen "paygrades" ist. Es sei denn, er hat seinen dritten Frühling und möchte gern
jeden Abend die Tassen hoch leben:)
Was ist, wenn gar keine Unterkunft zur Verfügung steht? Fahrkostenerstattung jeden Tag?

Gruss

Hagen
 
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F_K

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Antw:Unterkunftsregelung bei Reservisten.
« Antwort #28 am: 20. März 2017, 10:36:32 »

Wie oben schon geschrieben - Du hast einen Rechtsanspruch auf Unterkunft.

Wenn nicht "dienstlich geliefert", dann halt Hotel / Pension.
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Opa_Hagen

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Antw:Unterkunftsregelung bei Reservisten.
« Antwort #29 am: 20. März 2017, 10:49:28 »

Vielleicht sollte man mal seine eigenen Ansprüche etwas herunterschrauben?!

Vielleicht will ich ja die Jungs vor mir beschützen und ihnen mein Mitgewohne nicht zumuten? ;)) 0645 Dienstbeginn heisst bei den meisten Mannschaftern, 0630 aufstehen....
Und ich stehe um 0515 auf, duschen gehen und dann in aller Ruhe frühstücken. Also quasi mitten in der Nacht. Da sind Konflikte einfach vorprogrammiert, schonmal, weil die
Jungs sich ja auch aufeinander eingependelt haben und jeder "Neue" ja als Störenfried angesehen wird. In eine Gemeinschaft altgedienter OSG´s, die sich jahrelang kennen,
als neuer Mitbewohner einzutauchen bringt von Hause aus Probleme. Und das ist kein Einsatz, und ich werd auch nicht darauf pochen, dass ein Ü25 Kamerad seine Bude räumt.
Lieber fahre ich jeden Tag.

Gruss


Hagen
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