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Autor Thema: Unterkunftsregelung bei Reservisten.  (Gelesen 11361 mal)

Exberliner

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Antw:Unterkunftsregelung bei Reservisten.
« Antwort #45 am: 21. März 2017, 20:22:52 »

Ich bin - grob - ü40+ und vollkommen neu in der BW. ASSA 1 auf Stube 2000. Kürzlich beim Schießen an einem Standort 4 Mann-Stube mit 3 Mann belegt.

Bericht? Gern.

S2000
Das Bad teilen, unter erwachsenen Leuten geht. Keine Frage. Aber selbst das benötigt Absprache. Aufstehen, Frühstücken gehen / ja-nein / Überschnitt im Bad vermeiden. Duschen geht vor "Stuhl"  :-)  Aber selbst das ist eine Einschränkung - keine Frage. Ein B&B  in der Nähe wäre mir auch lieber. Dennoch gehörte es dazu und würde mich auch etwas länger nicht umbringen.

Stube mit 3.
Immerhin gleich alt. Aber hier schon deutliche Unterschiede mit und ohne Schnittmengen. Da ich auf nichts kameradschaftliches in punkto Persönliches eingehe, sage ich nur dass schon allein Einschlaf- und Aufstehzeiten sehr verschieden waren. Das waren 3 Nächte... für Monate könnte ich mir das nicht vorstellen.

Allerdings, wenn ich nun mehrmals 5 Tage dienen würde und am WE zu Haus wäre, sollte es kein Problem sein wenn die Stube mit ähnlichen Gewohnheitstieren belegt wäre. Das Alter ist da nicht vorrangig.

Ich jedenfalls gehe an alles ran ohne mir einen Zacken aus der Krone zu brechen. Als Ungedienter erfahre ich eben zZ auch viele neue Eindrücke.
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Ex-Berliner  OG d.R.   Ich tue recht und scheue keinen Feind. (Wilhelm Tell; Schiller)

gezimuckl_res

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Antw:Unterkunftsregelung bei Reservisten.
« Antwort #46 am: 22. März 2017, 16:41:15 »

Ab Mai bin ich für 6 Monate als RDL herangezogen worden.

Wie kommt man als Mannschafter zu 6 Monaten RDL? Gehst du in den Auslandseinsatz?

Ciao
gezimuckl_res
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F_K

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Antw:Unterkunftsregelung bei Reservisten.
« Antwort #47 am: 22. März 2017, 16:45:04 »

Opa_Hagen ist "StUffz", also kein Mannschafter - und der Personalmangel macht es möglich.
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