Fragen und Antworten > Zivile Laufbahn bei der Bundeswehr

Höherer technischer Dienst Wehrtechnik – vom Rat (A13/14) zum Direktor (A15/16)

(1/5) > >>

marine-enzo:
Nach meinem Kenntnisstand steigt ein Beamter im höheren technischen Dienst mit A13 ein und das Laufbahnziel soll A14 sein. Wie verhält es sich mit dem Sprung von A14 zu A15?

-   Erreicht die Mehrzahl der o.a. Beamter die A 15/A16, oder sind es nur wenige auserwählte Dienstposten?
-   Müssen eventuell Schulungen/ Prüfungen für das die Laufbahn in A15/16 absolviert werden?
-   Besteht auch die Möglichkeit in die B-Gruppen aufzurücken?

Vielleicht ist hier jemand im Forum, der mir zu diesen speziellen Fragen etwas Informatives beisteuern kann. Vielen Dank.

F_K:
@ Marine-Enzo:

"Laufbahnziel" bedeutet doch schon, dass dies für die Mehrzahl das (End-) Ziel ist.

"Mehr" geht schon, aber eben nicht für "viele".

Papierberg:
Ein sog. Laufbahnziel ist ein Begriff auf dem Personalmanagement der in etwas beschreibt, dass Hans Mustermann ohne Auftreten von Besonderheiten im persönlichen Umfeld und bei örtlicher Flexibilität sowie bei Erbringung eines nicht unterdurchschnittlichen Leistungsniveaus im Karriereverlauf in aller Regel ein bestimmtes Statusamt erreichen kann.
Die Begrifflichkeit darf auf keinen Fall dahingehend missverstanden werden, dass ein Beamter oder Soldat unter bestimmten Umständen über einen irgendwie gearteten Rechtsanspruch verfügt, in das Statusamt/den Dienstgrad des definierten Laufbahnziels auch tatsächlich befördert zu werden.
Ein Anspruch auf Beförderung besteht generell nicht, wohl aber ein solcher auf rechtsfehlerfreie Durchführung eines Auswahlermessens und Durchführung eines nach rechtlichen Standards unbedenklichen Verfahrens bei der Personalauswahl für Beförderungsdienstposten.

Das Laufbahnziel liegt im Übrigen auch im höheren technischen Dienst bei A 15.

Prüfungen werden nach Erreichen der Laufbahnbefähigung in der Mehrheit der Verwendungen nicht abzulegen sein, und wenn, dann jedenfalls nicht aus Anlass eines Auswahlverfahrens.  In jede Auswahlentscheidung für eine Beförderung fließen neben den konkreten Anforderungen des maßgeblichen Dienstpostens das zuvor gezeigte Leistungs- und Befähigungsbild ein. Nachrangig können bei Bewerbern, die in den entscheidungserheblichen Auswahlkriterien gleichrangig zu bewerten sind, auch sog. Hilfskrterien herangezogen werden - aber das führt hier zu weit.

Ralf:
Ist zwar eine Kleinigkeit, jedoch gibt es kein Laufbahnziel, sondern eine Laufbahnperspektive (es sei denn, es wäre anders definiert als bei mil). Ein Ziel wäre ja quasi verbrieft, aber da es Eignung, Leistung und Befähigung ist, die ausschlaggebend sind, kann es immer nur eine Perspektive sein.

Ist die Laufbahnperspektive im hD wirklich A15? Oder ist da ein Unterschied zwischen TD und nTD? Bei StOffz ist es A14. Bei Genst-StOffz A16.

Andi:
Ja, liegt bei A15 in manchen Behörden mittlerweile eher gefühlt bei A16.
Die Unterschiede zu Soldaten lassen sich mit der fehlenden Laufbahnprüfung für den "höheren Dienst" erklären (für den die Voraussetzungen ja im Normalfall "hausintern" auf Kosten des Bundes erworben werden) und mit der besonderen Altersgrenze. Zudem definieren sich Soldaten vom Selbstverständnis her klassischer Weise ja auch nicht über ihre Besoldungsgruppe, sondern ihren Dienstgrad.
Wobei wir da vermutlich auch mal die Laufbahnperspektiven der Soldaten der Realität anpassen müssten.

Wei BAMF oder BA steigt man als berufserfahrener Quereinsteiger ja eher mit A15 ein und wartet dann auch die Weihen der B-Besoldung...

Navigation

[0] Themen-Index

[#] Nächste Seite

Antwort

Zur normalen Ansicht wechseln