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Zusammenfassung

Autor: Captain Seelachs
« am: 15. Februar 2019, 12:34:51 »

Vielen Dank für die vielen Erläuterungen! Damit ist meine Frage beantwortet.  ;)

Gruß
Autor: HubschrauBär
« am: 14. Februar 2019, 23:11:51 »



Vielen Dank für die schnellen Antworten.

Ich habe es so verstanden, dass ich auf Basis der Feldwebeleignung dann noch eine Laufbahn höher geraten kann um dann Offizier im militärfachlichen Dienst zu werden.
Und als Feldwebel soll man künftig Jet fliegen können da die Personalbedarfe steigen? Ist das richtig?

Gruß

Nein, als Feldwebel nicht sondern als Offz milFD. Das ist eigentlich eine Aufstiegslaufbahn für Feldwebel, in die man seit ein paar Jahren auch in einigen wenigen Verwendungen eingestellt werden kann. Der fliegerische Dienst gehört dazu.
...

Also für den fliegerischen Dienst und den militärischen Flugverkehrskontrolldienst gilt das schon mindestens 17 Jahre ;-)

Allerdings bin ich damals als UA und nicht als FA eingestellt worden.
Autor: KlausP
« am: 14. Februar 2019, 16:15:47 »

Vielen Dank für die schnellen Antworten.

Ich habe es so verstanden, dass ich auf Basis der Feldwebeleignung dann noch eine Laufbahn höher geraten kann um dann Offizier im militärfachlichen Dienst zu werden.
Und als Feldwebel soll man künftig Jet fliegen können da die Personalbedarfe steigen? Ist das richtig?

Gruß

Nein, als Feldwebel nicht sondern als Offz milFD. Das ist eigentlich eine Aufstiegslaufbahn für Feldwebel, in die man seit ein paar Jahren auch in einigen wenigen Verwendungen eingestellt werden kann. Der fliegerische Dienst gehört dazu. Daher der "Umweg" über die Einstellung als Feldwebelanwärter. Wie Ralf schon schrieb, werden Sie als "Flieger FA" eingestellt und nicht, wie in der Laufbahn Offizier des Truppendienstes als "Flieger OA". Sie werden als erst zum Feldwebel ausgebildet und erst nach vollständigem Abschluß Ihrer Ausbildung erfolgt die Ernennung zum Leutnant und zum Berufssoldaten.
Autor: F_K
« am: 14. Februar 2019, 15:13:45 »

1.) Beim Testverfahren für FWDL kann KEINE Fw oder Uffz Eignung festgestellt werden.

2.) Eine "Aussage / Meinung" einer Mitarbeiterin, man wäre ggf. als FA geeignet, ist zwar "nett", aber eben nur eine Meinung und ersetzt NICHT das entsprechende Verfahren.

3.) Für fliegendes Personal sind darüber hinaus weitere, komplexe medizinsche Test notwendig, die ggf. zu einer Nichteignung führen können.

4.) Ja - auch FA können über den Umweg OffzMilFD Fluggerät fliegen und Offizier werden.

Ratschlag:

Umgehend als FA / OA bewerben, Eignung erhalten, med. Test machen - viel Erfolg.
Autor: Captain Seelachs
« am: 14. Februar 2019, 15:07:34 »

Vielen Dank für die schnellen Antworten.

Ich habe es so verstanden, dass ich auf Basis der Feldwebeleignung dann noch eine Laufbahn höher geraten kann um dann Offizier im militärfachlichen Dienst zu werden.
Und als Feldwebel soll man künftig Jet fliegen können da die Personalbedarfe steigen? Ist das richtig?

Gruß
Autor: miT
« am: 14. Februar 2019, 14:39:15 »

 Entweder habe ich was überlesen oder man hätte dir vielleicht die Feldwebeleignung attestiert doch trotzdem wirst du die Phase zwei und die Phase drei benötigen bevor du Offzmilfd   Im fliegerischen Dienst werden kannst.
Autor: slider
« am: 14. Februar 2019, 13:56:23 »

Allerdings hier der Hinweis, dass die Laufbahnen Offizier Truppendienst und Offizier militärischer Fachdienst unterschiedlich sind und man sich das mal vorher anschauen sollte als ungedienter Bewerber.
Autor: Ralf
« am: 14. Februar 2019, 13:14:12 »

Jein :-)
Die Einstellung bzw. die Übernahme erfolgt erst einmal als Feldwebelanwärter Truppendienst. Mit Erreichen des Unteroffiziergrades und noch ein paar andere Voraussetzungen wird man dann in die Laufbahn Offz des militärfachlichen Dienstes zugelassen und dann dort weiter fliegerisch ausgebildet.
Die Fw-Laufbahn ist also nur der Steigbügel.
Man kann btw auch dort Jet fliegen als OffzMilFD. Die Bedarfe steigen dort zukünftig an.
Autor: Captain Seelachs
« am: 14. Februar 2019, 12:55:55 »

Liebes Bundeswehrforum,

ich habe eine Frage, bei der es sich um die Feldwebellaufbahn und den fliegerischen Dienst handelt.

Ich werde ab dem 01.10.2019 für neun Monate den freiwilligen Wehrdienst beginnen und habe vor, danach die Offizierslaufbahn anzustreben und in den fliegerischen Dienst zu gehen.

Bei meinem Eignungsfeststellungsverfahren für den freiwilligen Wehrdienst lief alles wirklich gut. Bin T1 gemustert, habe den CAT, laut Psychologin, sehr gut abgeschlossen und auch sie hatte scheinbar einen sehr guten Eindruck von mir. Einen so guten, dass sie mir vorschlug, mich direkt als Feldwebel zu verpflichten und dort für 16 Jahre in den fliegerischen Dienst zu gehen. Vorher haben wir darüber gesprochen, dass ich später einmal vorzugsweise Eurofighter oder Tornado, oder eben Tiger fliegen will. Sie meinte sie könne mich jedoch auch sofort in ein Kampfhubschrauberregiment stecken. Ich gehe jedoch davon aus, dass ich selbstredend trotzdem erst die Eignung für die Feldwebellaufbahn benötigen würde. Ich sagte ihr, dass ich darüber nachdenken würde, falls ich die Offizierseignung nicht bekommen würde. Diese Einstellung fand sie gut.

Jetzt zu meiner Frage.

Wie gesagt wollte sie mich als Feldwebel in ein Kampfhubschrauberregiment schicken. Aber meines Wissens nach sind alle Hubschrauber-, Jet-, Transport- oder Drohnenpiloten Offiziere. So habe ich das jedenfalls gelesen.

Ist das richtig oder besteht auch die Möglichkeit als Feldwebel Pilot zu werden?

Vielen Dank schon mal im Vorraus für die Antworten.

Gruß,
Captain Seelachs
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