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Autor Thema: T5 und jetzt?  (Gelesen 2204 mal)

--David--

  • Gast
T5 und jetzt?
« am: 13. Dezember 2008, 11:28:39 »

Hey Leute!

ich war diese Woche bei der Musterung. Dabei wurde ich t5 gemustert, weil ich Medikamente gegen Bluthochdruck (1,81m bei 75 Kg, also kein Übergewicht) nehmen muss.  Allerdings schänkt mich das in keinster Weise ein. Selbst wenn ich sie nicht nehmen würde. Ich habe zwar noch nichts Schriftliches bekommen, da sich die Ärztin erst ein Gutachten von meinem behandelnden Arzt zuschicken lassen wollte, aber sie sagte mir, dass ich T5 wäre. Ich hätte aber ein Interesse daran, meinen Wehrdienst abzuleisten.

Meine frage: Stimmt es, dass einige mit T5 Gemusterte im Innendienst eingesetzt werden können, oder ist das ein Gerücht?

Wäre echt toll, wenn ihr mir hier weiterhelfen könnt!
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wolverine

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Re: T5 und jetzt?
« Antwort #1 am: 13. Dezember 2008, 11:47:34 »

Nein - wenn Sie nicht wehrdienstfähig sind, werden Sie nicht einberufen und leisten keinen Dienst!
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--David--

  • Gast
Re: T5 und jetzt?
« Antwort #2 am: 13. Dezember 2008, 19:57:41 »

Vielen Dank für deine Antwort, allerdings habe ich unter

http://de.answers.yahoo.com/question/index?qid=20070420132913AADuJZM

etwas anderes gelesen. Darin stellt jemand eine vergleichbare Frage wie ich und bekommt eine Antwort, in der jemand von T5 Gemusterten bei der Bundeswehr schreibt. Ich nehme jetzt an, dass das wohl Quatsch ist.
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Andi

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Re: T5 und jetzt?
« Antwort #3 am: 13. Dezember 2008, 20:07:36 »

Ohne es ganz gelesen zu haben: Ja, das ist größtenteils Unsinn.
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Timid

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Re: T5 und jetzt?
« Antwort #4 am: 13. Dezember 2008, 21:35:38 »

Vielen Dank für deine Antwort, allerdings habe ich unter

http://de.answers.yahoo.com/question/index?qid=20070420132913AADuJZM

etwas anderes gelesen. Darin stellt jemand eine vergleichbare Frage wie ich und bekommt eine Antwort, in der jemand von T5 Gemusterten bei der Bundeswehr schreibt. Ich nehme jetzt an, dass das wohl Quatsch ist.

"T5" bedeutet: "Nicht wehrdienstfähig". Das bedeutet, wie der Name schon sagt, dass man keinen Wehrdienst absolvieren kann - weder im Innendienst, noch sonstwie! Und das war auch noch nie wirklich anders. Dementsprechend kann an den entsprechenden Aussagen in dem genannten Thread nichts dran sein. Wie auch die allermeisten anderen Aussagen in dem Thread entweder veraltet oder schlichtweg falsch sind.

Was es früher mal gab, war der Tauglichkeitsgrad T7, in dem Innendienst noch möglich war, sowie T3, in dem es bereits Einschränkungen bei der Grundausbildung gab. T7 gibt es seit 2000 nicht mehr, T3 wurde 2004 abgeschafft.
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