Forum Chat ()

StartseiteForumTeamANB / RegelnFeedgenerator Hilfe
  • 29. März 2024, 07:16:49
  • Willkommen Gast
Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

AUS AKTUELLEM ANLASS:

in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Mindesalter für den Freiwilligen Wehrdienst  (Gelesen 8402 mal)

-göttlicher-

  • *
  • Offline Offline
  • Beiträge: 2
Mindesalter für den Freiwilligen Wehrdienst
« am: 16. Januar 2011, 21:13:10 »

Hallo,

ich bin 16 Jahre alt und werde im Juli dieses Jahres mit der Realschule fertig. Ich möchte, bevor ich mich bei der Polizei bewerbe,
für 12 Monate den freiwilligen Wehrdienst bei der Bundeswehr absolvieren. Dazu habe ich allerdings noch ein paar fragen:

1. Kann man sich mit 16 jahren (Ich werde im Dezember 17) freiwillig melden? Wenn ja, wie?

2. Was macht man beim frewilligen Wehrdienst?

3. Kann ich nach den 12 Monaten jederzeit wieder eigezogen werden (zB. Ausland)? Wenn ja, auch wenn ich bis dahin bei der Polizei beschäftigt bin?

Danke schon mal im Vorraus.
Gespeichert

KlausP

  • Reservespieß
  • *****
  • Online Online
  • Beiträge: 29.501
Re:Mindesalter für den Freiwilligen Wehrdienst
« Antwort #1 am: 16. Januar 2011, 21:17:44 »

Zitat
1. Kann man sich mit 16 jahren (Ich werde im Dezember 17) freiwillig melden? Wenn ja, wie?

Man kann mit dem vollendeten 17. Lebensjahr mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten Soldat werden. Auskunft erteilt der Wehrdienstberater, Adresse gibt es auf www.bundeswehr.de

Zitat
2. Was macht man beim frewilligen Wehrdienst?

Das gleiche was alle längerdienenden Soldaten machen. Genaue Regelungen zu diesem Dienst gibt es aber noch icht.

Zitat
3. Kann ich nach den 12 Monaten jederzeit wieder eigezogen werden (zB. Ausland)? Wenn ja, auch wenn ich bis dahin bei der Polizei beschäftigt bin?

Nein. Reservisten werden nur mit ihrem Einverständnis zu Dienstleistungen herangezogen.
Gespeichert
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

-göttlicher-

  • *
  • Offline Offline
  • Beiträge: 2
Re:Mindesalter für den Freiwilligen Wehrdienst
« Antwort #2 am: 16. Januar 2011, 21:43:52 »

Zitat
Man kann mit dem vollendeten 17. Lebensjahr mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten Soldat werden.

aber auf wikipedia steht auch: Wehrtaugliche Bevölkerung:    insgesamt (Männer und Frauen; Alter 16-49)
Gespeichert

mailman

  • Gast
Re:Mindesalter für den Freiwilligen Wehrdienst
« Antwort #3 am: 16. Januar 2011, 21:50:05 »

Das hat aber damit nichts zu tun.
Gespeichert

Andi

  • Militärsheriff
  • Global Moderator
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 10.635
Re:Mindesalter für den Freiwilligen Wehrdienst
« Antwort #4 am: 16. Januar 2011, 21:57:29 »

Zitat
3. Kann ich nach den 12 Monaten jederzeit wieder eigezogen werden (zB. Ausland)? Wenn ja, auch wenn ich bis dahin bei der Polizei beschäftigt bin?

Nein. Reservisten werden nur mit ihrem Einverständnis zu Dienstleistungen herangezogen.

Das ist derzeitige Praxis, aber letztlich nicht Sinn der Wehrpflicht (auch nicht der Freiwilligen), denn letztlich geht es bei Reservisten immernoch darum die schnelle Aufwuchsfähigkeit der Truppe für den Spannungs- und Verteidigungsfall garantieren zu können. Von daher würde ich das nicht so stehen lassen (insbesondere weil zu erwarten ist, dass Reservisten bald auch gegen ihren Willen zu Dienstleistungen herangezogen werden - das ist zumindest der zweite Konsequente Schritt, wenn man im ersten eine Berufsarmee schafft).

Letztlich aber alles egal, weil Polizeivollzugsbeamte in jedem Fall vom Wehrdienst befreit sind - und daran wird sich kaum etwas ändern.

Gruß Andi
Gespeichert
the rest is silence...

Bundeswehrforum.de - Seit 19 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann.

KlausP

  • Reservespieß
  • *****
  • Online Online
  • Beiträge: 29.501
Re:Mindesalter für den Freiwilligen Wehrdienst
« Antwort #5 am: 16. Januar 2011, 22:05:48 »

Okay, ich ändere meine Aussage:

Nein. Reservisten werden zur Zeit nur mit ihrem Einverständnis zu Dienstleistungen herangezogen.
Gespeichert
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

miguhamburg1

  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 7.932
Re:Mindesalter für den Freiwilligen Wehrdienst
« Antwort #6 am: 17. Januar 2011, 15:28:35 »

@ Andi:

Die Praxis, dass Angehörige der Reserve im Frieden nicht gegen deren Willen eingezogen werden und somit auf diesem Wege nicht für Einsätze verpflichtet werden können, steht NICHT zur Disposition. Im Übrigen hatte sich es auch in den letzten 20 Jahren nicht geändert, dass Reservisten im Spannungs- und Verteidigungsfall eingezogen werden können.

Und woher Sie Ihre "Erwartungen" nehmen, dass sich dies verändern sollte/könnte, bleibt vollkommen unerfindlich. Niemand in der Bundeswehr beabsichtigt, Öl ins Feuer gegenüber IHK's und Arbeitgeberverbänden zu gießen, mit denen bezüglich z.B. der arbeitsrechtlichen Regelungen abgestimmt wurden, die sich insgesamt bewährten.
Gespeichert

Andi

  • Militärsheriff
  • Global Moderator
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 10.635
Re:Mindesalter für den Freiwilligen Wehrdienst
« Antwort #7 am: 17. Januar 2011, 21:41:42 »

Die Praxis, dass Angehörige der Reserve im Frieden nicht gegen deren Willen eingezogen werden und somit auf diesem Wege nicht für Einsätze verpflichtet werden können, steht NICHT zur Disposition.

Ach neeee...
Aber es steht zur Diskussion - und zwar schon seit Jahren. Insbesondere bei Ärzten und Piloten.

Im Übrigen hatte sich es auch in den letzten 20 Jahren nicht geändert, dass Reservisten im Spannungs- und Verteidigungsfall eingezogen werden können.

;) Klasse. Du brauchst aber nichts zu wiederholen, dass ich schon geschrieben habe.

Und woher Sie Ihre "Erwartungen" nehmen, dass sich dies verändern sollte/könnte, bleibt vollkommen unerfindlich.

Steht wohl auch nicht zur Debatte. Und dass das "unerfindlich" bleibt könnte daran liegen, dass ich da keine "Quelle" genannt habe.

Niemand in der Bundeswehr beabsichtigt, Öl ins Feuer gegenüber IHK's und Arbeitgeberverbänden zu gießen, mit denen bezüglich z.B. der arbeitsrechtlichen Regelungen abgestimmt wurden, die sich insgesamt bewährten.

Vielleicht ist es dir entgangen, aber soetwas hat in einer Parlamentsstreitkreft wie der Bundeswehr auch niemand innerhalb der Bundeswehr zu entscheiden. Und die arbeitsrechtlichen "bewährten" Regelungen sind bekanntermaßen weitestgehend nicht bewährt und ein schlechter Witz!

Und jeder Politiker, der sich mit dem Thema Berufsarmee und Bundeswehr im Einsatz näher befasst hat hat sich auch schon mit diesem Thema befasst, denn die Mängel bestimmter Verwendungsreihen und der Schwund bestimmten Personals ist offensichtlich und nur über Zwangsverpflichtungen von Reservisten aufzufangen. Nur ist es derzeit noch nicht "politisch korrekt" das offen auszusprechen - aber das war die Nutzung des Wortes "Krieg" und die Aussetzung der Wehrpflicht vor einem Jahr auch noch nicht. ;)
Wer "A" sagt muss auch "B" sagen. Und deine persönliche Meinung ist für diesem Prozess - im Übrigen genauso wie meine - höchst irrelevant.

Gruß Andi
Gespeichert
the rest is silence...

Bundeswehrforum.de - Seit 19 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann.

miguhamburg1

  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 7.932
Re:Mindesalter für den Freiwilligen Wehrdienst
« Antwort #8 am: 18. Januar 2011, 12:29:37 »

@ Andi:

Sie schreiben: "Aber es steht zur Diskussion - und zwar schon seit Jahren. Insbesondere bei Ärzten und Piloten". Und bei wem steht dies außer bei Ihnen und einigen Usern hier oder hinter irgendwelchen verschlossenen Kasino- oder Bürotüren irgendwelcher militärischer Dienststellen?

Sie schreiben weiter: "Vielleicht ist es dir entgangen, aber soetwas hat in einer Parlamentsstreitkreft wie der Bundeswehr auch niemand innerhalb der Bundeswehr zu entscheiden. Und die arbeitsrechtlichen "bewährten" Regelungen sind bekanntermaßen weitestgehend nicht bewährt und ein schlechter Witz!" Mit dem ersten Teil haben Sie natürlich recht, aber Einzelne scheinen diesen Unsinn ja durchaus zu bewegen (s.o.). Und ob Sie die arbeitsrechtlichen Regelungen als schlechten Witz empfinden, ist auch volkommen unmaßgeblich. Fakt ist, dass sie angewendet werden in der Arbeitsgerichtsbarkeit. Fakt ist aber auch, dass auch die noch so ausgeklügelste gesetzliche Regelung mit Sicherheit ausschließt, dass sie nicht umgangen wird. Mit derselben Argumentation  dürften dann auch Regelungen z.B. des Strafgesetzbuches ein schlechter Witz sein, weil sie von einigen Leuten immer wieder umgangen werden.

Schließlich schreiben Sie: "Und jeder Politiker, der sich mit dem Thema Berufsarmee und Bundeswehr im Einsatz näher befasst hat hat sich auch schon mit diesem Thema befasst, denn die Mängel bestimmter Verwendungsreihen und der Schwund bestimmten Personals ist offensichtlich und nur über Zwangsverpflichtungen von Reservisten aufzufangen. Nur ist es derzeit noch nicht "politisch korrekt" das offen auszusprechen - aber das war die Nutzung des Wortes "Krieg" und die Aussetzung der Wehrpflicht vor einem Jahr auch noch nicht." Wie schön, dass Sie meinen zu wissen, was jeder Politiker (im Bundestag) denn schon getan hat. Aber die von Ihnen ins Gespräch gebrachte Zwangsverpflichtung bestimmter Reservisten ist blanker Unsinn, denn im Gegenteil war dies nie Gegenstand der parlamentarischen Befassung und ist auch vom Minister als Option bereits definitiv ausgeschlossen worden (nachzulesen war dies unter bundeswehr.de, aber Sie können es auch googeln). Und Ihr Begriff "olitisch unkorrekt" geht ebenfalls vollkommen an der Sache vorbei. Vielmehr ist es weder politisch gewollt, noch durchsetzbar. Denn niemand wird sich mit diesem Sinnen ernsthaft mit der jeweiligen Berufsstandslobby auseinandersetzen und den arbeitsrechtlichen Bestand dadurch gefährden wollen - und in Beschlüsse umsetzen können.

Fazit: auch zukünftig wird es bei der gegenwärtigen Regelung für Angehörige der Reserve bleiben.
Gespeichert

Andi

  • Militärsheriff
  • Global Moderator
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 10.635
Re:Mindesalter für den Freiwilligen Wehrdienst
« Antwort #9 am: 21. Januar 2011, 08:05:59 »

Sie schreiben: "Aber es steht zur Diskussion - und zwar schon seit Jahren. Insbesondere bei Ärzten und Piloten". Und bei wem steht dies außer bei Ihnen und einigen Usern hier oder hinter irgendwelchen verschlossenen Kasino- oder Bürotüren irgendwelcher militärischer Dienststellen?

Es gibt da so seltsame Wesen, die nennen sich Politiker - klar, viele werden überschätzt, einige unterschätzt, einige sogar geschätzt - Fakt ist aber, dass sich ein paar sogar mit realpolitischen Fragen befassen. ;)
Nur weil du dir selber Denkverbote auferlegst müssen das andere noch lange nicht machen - würde auch nicht viel Sinn machen.

Fazit: auch zukünftig wird es bei der gegenwärtigen Regelung für Angehörige der Reserve bleiben.

Ein Satz, der in seiner kürze und Prägnanz nur noch durch seine Sinnlosigkeit überboten wird.
Mutmaßlich wird es alleine durch die Aussetzung der Wehrpflicht schon in den nächsten anderhalb Jahren zu massiven Veränderungen kommen (wenn wohl auch im ersten, auf Dauer ungeeigneten Schritt durch finanzielle Anreize).

Gruß Andi
Gespeichert
the rest is silence...

Bundeswehrforum.de - Seit 19 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann.
 

© 2002 - 2024 Bundeswehrforum.de