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Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Hat ein frisch ernannter Berufssoldat eine Probezeit?  (Gelesen 5953 mal)

Tom1978

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Hat ein frisch ernannter Berufssoldat eine Probezeit?
« am: 09. November 2016, 13:09:46 »

Hallo Freunde :)

Nur interessenhalber weil sich unter kameraden die Götter streiten:

Hat ein frisch ernannter Berufssoldat eine "Probezeit"?

mkG
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KlausP

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Antw:Hat ein frisch ernannter Berufssoldat eine Probezeit?
« Antwort #1 am: 09. November 2016, 13:12:50 »

Nein. Warum sollte er auch?
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KlausP

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Antw:Hat ein frisch ernannter Berufssoldat eine Probezeit?
« Antwort #2 am: 09. November 2016, 13:13:46 »

Ach so, Frage vergessen: Was meinen Sie mit "frisch ernannt"?
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Tom1978

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Antw:Hat ein frisch ernannter Berufssoldat eine Probezeit?
« Antwort #3 am: 09. November 2016, 13:26:59 »

Fallbeispiel: Ein HptFw wird vor der Front zum Berufssoldaten ernannt und bekommt seine urkunde; Danach zum persFw und unterschreibt den Empfang seiner BS-unterlagen. Damit ist ja alles erledigt und der Soldat ist BS. Einige sind der Meinung das man dann aber noch 5 Jahre "Probezeit" hat in der der Dienstherr noch seine Entscheidung revidieren kann und eben diesen Soldaten den BS-Status wieder aberkennt.. Ich bin der Meinung; Wer zum BS ernannt wird ist BS und nicht "zur Probe".. Oder sehe ich das falsch?
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Ralf

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Antw:Hat ein frisch ernannter Berufssoldat eine Probezeit?
« Antwort #4 am: 09. November 2016, 13:33:47 »

Mit Annahme der Urkunde ist der Statuswechsel vollzogen.
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wolverine

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Antw:Hat ein frisch ernannter Berufssoldat eine Probezeit?
« Antwort #5 am: 09. November 2016, 13:38:40 »

Und der Dienstherr hatte doch auch ausreichend Zeit für seine Entscheidung.  :-\
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Tom1978

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Antw:Hat ein frisch ernannter Berufssoldat eine Probezeit?
« Antwort #6 am: 09. November 2016, 13:43:29 »

Genau das hatte ich mir auch gedacht... Dann ist das "5 Jahre Probezeit"-gequatsche also nur Unfug ;)
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Tida86

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Antw:Hat ein frisch ernannter Berufssoldat eine Probezeit?
« Antwort #7 am: 09. November 2016, 13:53:52 »

Ich bin vor kurzem HptFw und kurz darauf BS geworden. Mir ist nichts von einer Probezeit bekannt. Sowas hätte man mir ja eröffnen müssen.
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ToMA

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Antw:Hat ein frisch ernannter Berufssoldat eine Probezeit?
« Antwort #8 am: 09. November 2016, 13:59:01 »

Die 5 Jahre kommen mir irgendwie bekannt vor.

Ist es nicht so, dass man frühestens nach 5 Jahren nach Diensteintritt einen Antrag auf BS stellen kann (mit ein paar Ausnahmen)? Vielleicht ist das damit gemeint?

Das hat aber nicht mit "Probezeit" zu tun.

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„Führung heißt: Einen Menschen so weit bringen, dass er das tut, was Sie wollen, nicht weil er muss, sondern, weil er es will.“ - Dwight David Eisenhower -

Tida86

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Antw:Hat ein frisch ernannter Berufssoldat eine Probezeit?
« Antwort #9 am: 09. November 2016, 14:01:02 »

hm ne das mit dem Antrag stellen kann man quasi IMMER, sobald man z.B. als Feldwebel seine erste Beurteilung hat. Man steinige mich wenn ich falsch liege :D
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OMLT

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Antw:Hat ein frisch ernannter Berufssoldat eine Probezeit?
« Antwort #10 am: 09. November 2016, 14:08:59 »

Das wird jetzt nicht lange dauern ;)

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Tommie

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Antw:Hat ein frisch ernannter Berufssoldat eine Probezeit?
« Antwort #11 am: 09. November 2016, 14:12:27 »

Kommt schon ;D :

Zitat aus der GAIP BAPersBw Abt IV - KeNr 50-01-00 für das Auswahljahr 2017:

Zitat
"3.1 Teilnahmevoraussetzungen

Für das Auswahlverfahren sind ausschließlich Unteroffiziere mit Portepée teilnahmeberechtigt,
- die bis zum 30. Juni (Stichtag) des Auswahljahres das 24. Lebensjahr vollenden (§ 21 SLV),
- die einer AVR/einer WKLw bzw. einer VwdgR angehören, die in dieser GAIP für das jeweilige Auswahljahr zur Antragstellung aufgerufen ist,
- für die mindestens zwei planmäßige Beurteilungen als Unteroffizier mit Portepée bis zum Vorlagetermin der Antragsstellung(3) vorzulegen waren und
- deren Dienstzeitende als SaZ nicht vor dem 30. Juni (Stichtag) des Auswahljahres liegt.

Teilnahmeberechtigte Unteroffiziere mit Portepée werden in das Auswahlverfahren einbezogen, wenn sie die Umwandlung des Dienstverhältnisses beantragt oder einem entsprechenden Vorschlag der Disziplinarvorgesetzten zugestimmt haben.

(3)  Dazu gehören auch Sonderbeurteilungen, die eine planmäßige Beurteilung ersetzen, Anlassbeurteilungen sowie nachträglich erstellte Beurteilungen. "

Und das war nicht willenlos auf ihn eingeprügelt, sondern mit Quelle und so ... ;) !
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Tida86

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Antw:Hat ein frisch ernannter Berufssoldat eine Probezeit?
« Antwort #12 am: 09. November 2016, 14:18:17 »

Check :D Nehme ich wortlos so hin :D :D :D
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KlausP

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Antw:Hat ein frisch ernannter Berufssoldat eine Probezeit?
« Antwort #13 am: 09. November 2016, 14:57:24 »

Fallbeispiel: Ein HptFw wird vor der Front zum Berufssoldaten ernannt und bekommt seine urkunde; Danach zum persFw und unterschreibt den Empfang seiner BS-unterlagen. Damit ist ja alles erledigt und der Soldat ist BS. Einige sind der Meinung das man dann aber noch 5 Jahre "Probezeit" hat in der der Dienstherr noch seine Entscheidung revidieren kann und eben diesen Soldaten den BS-Status wieder aberkennt.. Ich bin der Meinung; Wer zum BS ernannt wird ist BS und nicht "zur Probe".. Oder sehe ich das falsch?

Das  ist völliger Quatsch und Sie haben recht.
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FoxtrotUniform

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Antw:Hat ein frisch ernannter Berufssoldat eine Probezeit?
« Antwort #14 am: 09. November 2016, 19:29:25 »

Für die Ernennung zum Offizier -bei milFD ja einhergehend mit dem Statuswechsel - gibt es einen entsprechenden Passus, falls sich innerhalb der ersten drei (???) Jahr herausstellt , dass er sich nicht zum Offizier eignet. Das hat aber wie geschildert nix mit dem BS zu tun.
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Hochmut kommt vor dem Fall  ::)
 

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