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Zusammenfassung

Autor: F_K
« am: 06. Januar 2017, 23:22:43 »

Gibbet nicht mehr ..
Autor: R W
« am: 06. Januar 2017, 22:54:23 »

Hi,

bin selber gerade in der Situation. Auch Zeitgleich. Habe gestern mit dem PersOffz gesprochen. Beurteilung und 24 RDL Tage sind Voraussetzung und es läuft von selbst.

Lese immer etwas im Forum von einer Liste mit freien Beorderungsstellen. Wo soll die den sein?

Herzliche Grüße
Autor: running_snoopy
« am: 17. November 2016, 14:02:13 »

Ja, das ist Voraussetzung
Autor: F_K
« am: 17. November 2016, 13:34:24 »

Ja - und den "Plan" bespricht man sinnvollerweise mit seinem Personalführer und dem Res Betreuer / S1 beim BeordTrT (RDL Tage, Beurteilung, ...)
Autor: running_snoopy
« am: 17. November 2016, 13:23:26 »

Danke für die zahlreichen Rückmeldungen!

Dann könnte mein Plan also aufgehen: 2x12 Tage RDL 2017, Stelle vorhanden, Beurteilung auch kein Problem, ausreichende Offizier-/Dienstzeit und Beförderung Zum OTL d.R. Ende 08/2017.

Die in Summe 24 Tage RDL kann ich also bereits Anfang/Mitte 2017 absolvieren - und diese lassen sich dann auf die mögliche Beförderung anrechnen. Richtig?
Autor: wolverine
« am: 16. November 2016, 23:30:28 »

Wenn man gerade befördert wurde und dann übt kann es sein, dass dann nicht automatisch von BAPers  eine Beurteilung angefordert wird. Dem kann man aber entgegenwirken wenn man selbst eine Beurteilung beantragt. Als Ybegründung kann man anführen, dass man dann eine bestimmte Zeit an RDL gehindert ist.
Autor: HCRenegade
« am: 16. November 2016, 19:57:09 »

@ Klaus:

Okay, habe verstanden - running snoopy wurde ja bereits erst befördert, hatte also erst kürzlich gedient (hatte es erst überlesen). Dann ist natürlich der Passus aus der ZDv mit Bezug zum letzten Wehrdienst hinfällig.

In dem Falle ist es wie F_K bereits sagte, ein Jahr warten, dann 24 Tage+Beurteilung und danach Beförderung frühestens am 29.08.17 möglich.
Autor: KlausP
« am: 16. November 2016, 19:46:10 »

Zitat
"ein Jahr warten"

... bedeutet nichts Anderes, als dass zwischen zwei Beförderungen mindestens ein Jahr liegen muss. Ausnahmen gibt es nur bei Mannschaftsdienstgraden. Quelle: § 5a (1) SLV
Autor: HCRenegade
« am: 16. November 2016, 19:39:42 »

Ich erinnere mich noch grob, dass der letzte Wehrdienst nur eine bestimmte Zeit zurückliegen darf, heißt, eine sofortige 24tägige Wehrübung wäre nicht zielführend. Besser wäre, 2x12 Tage zu üben (daher auch F_Ks Aussage bezüglich "ein Jahr warten").

Thema "Bestenvergleich":

Ja, bei Aktiven absolut normal, aber bei Res habe ich was anderes gehört. Mein PersFhr sagte mir letztes Jahr, dass es (angeblich) keine Eignungsreihenfolgen bei Res gebe, also eine Beförderung bei Vorliegen der formalen Voraussetzungen (entsprechender DP, WÜ-Tage, Stehzeiten, Beurteilung) pünktlich ausgeführt wird (sofern die Beurteilung keine "Nichteignung" bescheinigt) - lediglich bei den Spitzendienstgraden gebe es wohl eine Auswahlkonferenz.

@ F_K:
Da du aber diesbezüglich mehr Erfahrung hast, kläre mich auf - hat BAPers Unrecht oder ist das einfach nur eine Besonderheit im ZSan?
Autor: F_K
« am: 16. November 2016, 15:31:00 »

Klaus hat natürlich Recht - die "Offizierzeiten" sollten bei Dir erfüllt sein.

Dazu kommt dann "Leistung, Eignung und Befähigung" - nachzuweisen per Beurteilung (also min. 12 Tage RDL am Stück), und dann Besten Vergleich, bezüglich des Beförderungszeitpunktes (Lebensalter) auch mit aktiven Soldaten.

Also: 24 Tage ableisten, Beurteilung, ein Jahr abwarten, dann wird das werden ...
Autor: KlausP
« am: 16. November 2016, 15:28:11 »

Mindestens ein Jahr, so viel weiss ich ohne  Nachlesen in der SLV.
Autor: running_snoopy
« am: 16. November 2016, 15:24:21 »

Hallo zusammen,

nach dem ich am 29.08.16 zum Maj d.R. befördert wurde, stellt sich mir die Frage, wie lange die Stehzeit in diesem Dienstgrad ist, um OTL d.R. werden zu können. Mir ist klar, daß ich 24 Wehrübungstage absolvieren muß. Zum Hptm wurde ich 1993 befördert - also lange ist's her. Ich sitze auf einer A13/A14-Stelle im KdoLw.

Freue mich über eine kurze Rückmeldung!

Danke!
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