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in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Roa a.d.W.  (Gelesen 46116 mal)

Leutnant Werner

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Antw:Roa a.d.W.
« Antwort #60 am: 12. September 2014, 15:35:29 »

Ich kann nichts anderes wiedergeben, als das was ich hier schriftlich habe. Und dort steht das ganze so drin.

Ich bilde mir kein Urteil über die rechtliche Lage. Der Mensch, der dieses Schreiben signiert hat, besitzt einen DG, der mich erstmal annehmen lässt, dass das alles so korrekt ist.

Es wird sogar extra am Ende erwähnt, dass eine Anrechnung auf die WÜ Tage nicht(!) möglich ist, da es sich ja um eine DVag handelt...

@Dyon: Ich werde mir das Schreiben zu hause mal genauer anschauen. Aber ich bin Recht sicher, dass ich keiner Verwendung zuteilt bin, ebenfalls keinem ROAJ.
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Dyon

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Antw:Roa a.d.W.
« Antwort #61 am: 12. September 2014, 16:26:03 »

Das klingt ja sehr abenteuerlich  ;) Normalerweise wird doch nach Bedarf ausgebildet und nicht erst der Lehrgang absolviert und anschließend die Verwendung zugelost... Nochmal: Was ist denn Deine Wunschverwendung?

Wann steht denn das Ganze an? Würde mich (und ich glaube nicht nur ich) über einen Bericht freuen.
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F_K

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Antw:Roa a.d.W.
« Antwort #62 am: 12. September 2014, 17:27:57 »

Offiziere werden ggf. Auch auf Halde ausgebildet - und können im Reservebereich auch ohne Dienstposten zum Lt d. R. befördert werden.
Im Ausnahmefall können DVags auch länger sein - ist ja alles freiwillig.

Was vielen aber wohl nicht klar ist, das die Dienstpostenausbildung von einem TrT bezahlt werden muss - daher wird eine aufwendige Ausbildung nicht möglich sein und viele TrT werden dankend ablehnen.
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Peacee

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Antw:Roa a.d.W.
« Antwort #63 am: 13. September 2014, 20:05:39 »

Hallo Leute,

ich habe gerade den Thread gelesen und kann euch vllt. weiterhelfen - habe aber auch eine Frage.

Kurz zu mir: Ich hab den GWD 6 Monate 2010/2011 gemacht und danach mein BA Studium angefangen. Gleichzeitig habe ich mich als Reserveoffizier adW bei der Luftwaffe beworben.
Damals war es so, dass die Luftwaffe wenige Plätze (insg. ca 10-15) für spezielle Posten angeboten hat (Personal, ABC, Presse und milit. Nachrichtenwesen glaube). Das Heer hat einfach 40 Reserveoffiziere ausgebildet, die sich nach den Offizierslehrgängen durch Truppenpraktika spezialisieren können. Die Marine bildet glaube ich keine ROA adW aus (nicht sicher).
Nach der Bewerbung kam die Einladung zur OPZ in Köln. Im März habe ich eine Zusage für den Offizierslehrgang Teil 1 in Fürstenfeldbrück erhalten, der soweit ich weiß immer am 1.8. anfängt und 1 Monat dauert. Teil 2 geht dann den ganzen September. Danach muss ich bei der Luftwaffe die spezielle "Ausbildung" für meinen Posten antreten, was nochmal ca. 2X 1 Monat dauert. Das kann aber je nach Posten unterschiedlich sein und beim Heer wie gesagt sind es Truppenpraktika. Danach ist man glaube ich Leutnant. Dieses Jahr habe ich den Lehrgang abgelehnt. Jetzt habe ich aber iwo gehört, dass die Zusage für den ROA nur 2 Jahre gültig ist, dh. ich muss nächstes Jahr (zum 1.8.) den Offizierslehrgang 1 antreten?? Stimmt das?

Viele Grüße!
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F_K

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Antw:Roa a.d.W.
« Antwort #64 am: 13. September 2014, 20:25:50 »

Wer die Ausbildung nicht innerhalb von 3 Jahren Abschlüssen kann, fliegt aus der Laufbahn.
Wer im zweiten Jahr nicht mal beginnt, kann es zeitlich nicht mehr schaffen.

Also kurz: Ja.

Frage: Warum bewirbt man sich, wenn man keine Zeit dafür hat?
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HCRenegade

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Antw:Roa a.d.W.
« Antwort #65 am: 13. September 2014, 20:39:48 »

@ F_K:

Seit wann ist das so?
Nur mal aus Neugier gefragt, weil es so eine Regelung zumindest für die RFA-Ausbildung (zu meiner Zeit ) nicht gab.
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F_K

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Antw:Roa a.d.W.
« Antwort #66 am: 13. September 2014, 20:59:41 »

... Schon immer.

Zumindest bei den Offzen - die 3 Jahre bis zum Lt, Dienstpostenausbildung kann später gemacht werden.
Vergleichbare Regelungen gibt es bei vorläufigen Dienstgraden.
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Peacee

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Antw:Roa a.d.W.
« Antwort #67 am: 13. September 2014, 21:00:29 »

Vielen Dank für die schnelle Antwort!

Ich wollte die Lehrgänge in den Semesterferien machen, schreibe aber jetzt Bachelorarbeit und mach es dann voraussichtlich vorm Master nächstes Jahr. Wurde erst ein Jahr später zugelassen, sonst wäre mein "Plan" aufgegangen.

Was ist denn nach Abschluss der RO-Ausbildung die übliche Zeit an WÜ-Tagen im Jahr? Gibt es da eine Vorschrift bzw. Richtlinie?

Grüße :)
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HCRenegade

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Antw:Roa a.d.W.
« Antwort #68 am: 13. September 2014, 21:06:59 »

Gibt keine Mindestzahl - jeder kann soviel oder sowenig üben, wie er will/darf.
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Altrec

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Antw:Roa a.d.W.
« Antwort #69 am: 14. September 2014, 10:55:18 »

Also meine Info, die ich bekommen hatte, war das man das Laufbahnziel (Leutnant) in 3 bis maximal 5 Jahren erreicht haben soll.
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Helft mit, dass es so bleiben kann.

MarcAurel

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Antw:Roa a.d.W.
« Antwort #70 am: 14. September 2014, 11:08:01 »

Gibt keine Mindestzahl - jeder kann soviel oder sowenig üben, wie er will/darf.


Schön wärs. Da zählen dann auch die Wehrübungstage, die die Einheit beschaffen muss, damit Du üben kannst und es gibt eine Höchstgrenze von 6 Monaten pro Jahr.
Und auch das ist eine Ausnahme.
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HCRenegade

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Antw:Roa a.d.W.
« Antwort #71 am: 14. September 2014, 11:22:02 »

Es ging ja hier um "übliche" Zahlen - es soll Leute geben, die mehrere Wochen im Jahr üben, andere üben vllt alle paar Jahre mal oder auch überhaupt nicht mehr - die wenigsten RO üben wohl 3 Monate oder länger im Jahr.

Gängig sind WÜ von 2 Wochen Dauer (in Fachverwendungen - so kenne ich das zumindest), während in einer "grünen" Verwendung für gewöhnlich WÜ von mindestens 4 Wochen Dauer gewollt sind.

Quelle: Eigene Erfahrung aus ca. einem Dutzend WÜ mit >200 WÜ-Tagen.


Und WÜ-Tage seitens der Einheit stellen mWn seltenst ein Problem dar - sofern man nicht im Oktober eine Wü für Dezember anfordern will (wo die Tage natürlich eher knapp sein dürften).
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MarcAurel

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Antw:Roa a.d.W.
« Antwort #72 am: 14. September 2014, 11:43:21 »

Es ging ja hier um "übliche" Zahlen - es soll Leute geben, die mehrere Wochen im Jahr üben, andere üben vllt alle paar Jahre mal oder auch überhaupt nicht mehr - die wenigsten RO üben wohl 3 Monate oder länger im Jahr.

Gängig sind WÜ von 2 Wochen Dauer (in Fachverwendungen - so kenne ich das zumindest), während in einer "grünen" Verwendung für gewöhnlich WÜ von mindestens 4 Wochen Dauer gewollt sind.

Quelle: Eigene Erfahrung aus ca. einem Dutzend WÜ mit >200 WÜ-Tagen.


Und WÜ-Tage seitens der Einheit stellen mWn seltenst ein Problem dar - sofern man nicht im Oktober eine Wü für Dezember anfordern will (wo die Tage natürlich eher knapp sein dürften).

Dann das bitte auch so schreiben. Die erste Aussage sah nach unbegrenzten Möglichkeiten aus.
Ich habe zu meiner Studentenzeit einmal vier Monate "geübt".
Es sind schon einige, die das tun.

Zwei Wochen ist arg wenig. Ich übe pro Jahr vier Wochen, habe aber auch einen Beruf, in dem das problemlos möglich ist.
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HCRenegade

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Antw:Roa a.d.W.
« Antwort #73 am: 14. September 2014, 11:54:41 »

Für berufstätige Kameraden sind 2 Wochen aber oftmals das höchste der Gefühle. Je nach AVR ist das auch durchaus unproblematisch - siehe oben.

Während des Studiums habe ich meistens sechs Wochen am Stück geübt - aber es ging aber hier um RO, also diejenigen, die die Ausbildung durchlaufen haben und für gewöhnlich keine Studenten mehr sind.

Nach oben hin ist schon eine ganze Menge möglich, bis zu 6 Monaten (wie oben erwähnt) geht auch relativ einfach - im Zweifelsfall auf 2x3 Monate gesplittet mit einem WE dazwischen. Auch ein Einsatz ist gut möglich - dafür sollte der RO aber dann auch auf seinem DP fertig ausgebildet sein, bevor diese Option in Betracht kommt.
Bei einem Einsatz ist die Jahresobergrenze für WE übrigens bei 7 Monaten.

Diesbezüglich sind auch die 2wöchigen WÜ zu sehen - hierbei gehe ich natürlich davon aus, dass der Kamerad fertig ausgebildet ist und fachlich "im Saft" steht.
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Blaulicht2000

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Antw:Roa a.d.W.
« Antwort #74 am: 15. September 2014, 16:12:37 »

Hallo,

können wir also festhalten dass die ROA a.d.w. Altersgrenze auf 35 gesetzt wurde ?

Danke
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