@Ralf: Bei der Diskussion über die Sinnhaftigkeit der besonderen Altersgrenze im Zusammenhang mit dem personellen Aufwuchs und einer immer älter werdenden Gesellschaft bin ich durchaus bei dir. Aber Bestandspersonal entgegen gemachter Zusagen und evtl. schon weiterreichender Lebensplanung zwangsweise noch 5-6 Jahre zu verlängern, kann ich nicht gut finden, auch wenn die rechtlichen Rahmenbedingungen das durchaus hergeben mögen.
Es ist ja nicht so das es keine Kameraden gibt, die gerne
länger dienen möchten. Letztes Jahr haben schon mehrere
hundert BS auf freiwilliger Basis verlängert. Im Durchschnitt
um 2 bis 3 Jahre.
Aus meiner Sicht hat man eine falsche "Kommunikationsstrategie" verfolgt.
Es ist nun einmal ein Fakt, dass jahrzehntelang die besondere Altersgrenze die Regel war
und eben nicht die Ausnahme.
Dann haben wir seit den 90'ern den permanenten Personalabbau betrieben... somit gab es,
bis auf vernachlässigbare Ausnahmen, keinen Grund für Dienstzeitverlängerungen bei BS.
Dann kam aber
+ die Aussetzung der Wehrpflicht
+ dadurch die stärkere Wirkung des demographischen Wandels
+ und jetzt noch die Trendwende...mit Aufwuchs auf 198000... (oder noch mehr...)
Vor diesen Hintergrund war es m.E. ein Fehler in Artikeln zum Thema z.B. zu äußern:
+ die Zurruhesetzung mit besonderer Altersgrenze sei die Ausnahme (denn das war sie Jahrzehnte nicht)
+ Verlängerungen bei BS nur auf freiwilliger Basis
Besser wäre gewesen, einfach nur zu sagen:
Mit dem jetzt erfolgenden Personalaufwuchs muss die Zurruhesetzungspraxis ebenfalls angepasst werden.
Sind genügend Soldaten in der jeweiligen AVR vorhanden,
bleibt es bei der besonderen Altersgrenze, wenn aber nicht,
erhält der Soldat 5 Jahre vor DZE die Information, ob und
wie lange er weiter im Dienst verbleiben muss.
Klare "Ansagen"...kein verklausulieren... kein Gerede von
Freiwilligkeit...weil es die gesetzlich eh nicht gibt...
Ich sehe es wie Ralf, die Planungsdaten haben sich nuneinmal um 180 Grad gedreht...
Die Diskussion über die Altersgrenzen ist und bleibt subjektiv.
Und zum Thema Bundeswehrverband:
Man beachte die genaue Wortwahl in dessen Artikeln.
Denn auch der DBwV weiß, dass es eine gesetzliche
Regelung (oder auch eine Vorschrift), die das Prinzip
der Freiwilligkeit festschreibt, nicht gibt und auch nicht
geben wird.