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Autor Thema: Auslandsverwendung 90/5 Ausnahmegenehmigung  (Gelesen 3311 mal)

Mister T

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Auslandsverwendung 90/5 Ausnahmegenehmigung
« am: 06. Februar 2016, 13:14:06 »

Hallo Leute,

Ich hab ein Anliegen es geht darum das ich im Juli 16 in den Einsatz gehen soll nun habe ich das Problem mit dem 90/5 da ich im September 15 einen Bandscheibenvorfall diagnostiziert. Er meinte ich bekomme eine Fehlerziffer und auch eine Asnahmegenehmigung befürwortet er nicht. Jetzt zu meiner Frage kann mein truppenarzt anders entscheiden oder muss er sich dran halten. Bin voll einsatzfähig und beschwerdefrei habe seitdem auch mehrere Lehrgänge absolviert und immer den 90/5 bekommen. EIn paar Tipps oder Ratschläge wären super.
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KlausP

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Antw:Auslandsverwendung 90/5 Ausnahmegenehmigung
« Antwort #1 am: 06. Februar 2016, 13:19:15 »

Von welchem Arzt ist denn nun die Rede? Der TrA ist ja wohl nicht gemeint.
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ulli76

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Antw:Auslandsverwendung 90/5 Ausnahmegenehmigung
« Antwort #2 am: 06. Februar 2016, 13:19:48 »

Wenn schon der Facharzt die Ausnahmegenehmigung nicht befürwortet, wird das nichts werden. Aber stell halt den Antrag, wenn du meinst, gehen zu können.

Aber bedenke, dass du im Einsatz nicht eine 5-Tage-Woche hast, sondern eine 7-Tage-Woche und du je nach Einsatzland auch mit anderer Ausrüstung (z.B. Weste) klar kommen musst. Einfach mal krank schreiben lassen, kann auch schwierig werden.
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Mister T

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Antw:Auslandsverwendung 90/5 Ausnahmegenehmigung
« Antwort #3 am: 06. Februar 2016, 13:30:10 »

Der Neurochirug hat diese Entscheidung getroffen. Bin wie gesagt seit Oktober beschwerdefrei und arbeite im San Trupp beweglich. Das wäre auch meine Verwendung im Einsatz. Im Schreiben vom Facharzt steht drin das er auf Grund der Straßenverhältnisse davon abraten würde da es zu Stauchungen an der Wirbelsäule kommen könnte. Bin aber in der Stammeinheit auf täglich im schweren Gelände mit dem BAT unterwegs und habe keinerlei Probleme
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ulli76

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Antw:Auslandsverwendung 90/5 Ausnahmegenehmigung
« Antwort #4 am: 06. Februar 2016, 13:32:10 »

Wo bist du in Deutschland täglich mit Weste! mit dem BAT unterwegs?

Übrigens hat nicht der Neurochirurg die Entscheidung getroffen, sondern er gibt eine Empfehlung zur GZ-Vergabe ab. Der Truppenarzt vergibt letztendlich die GZ. Aber in dem Fall wird er sich kaum gegen die Empfehlung des Facharztes stellen.
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Mister T

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Antw:Auslandsverwendung 90/5 Ausnahmegenehmigung
« Antwort #5 am: 06. Februar 2016, 19:24:50 »

Bin bei er San einatzstaffel tätig. Also kann ich damit mehr oder weniger abschließen in den Einsatz zu gehen? Ich wäre am Tag des Afluges 10 Monate beschwerdefrei. PS ist Kraftfahrer Eagle eigentlich immer noch eine Mangel ATN?
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ulli76

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Antw:Auslandsverwendung 90/5 Ausnahmegenehmigung
« Antwort #6 am: 06. Februar 2016, 19:41:03 »

Ja, das wird mit dem Einsatz wohl nichts werden. Vielleicht ein Kontingent später.

Mich würde aber trotzdem mal interessieren, in welcher SanStffEinsatz man jeden Tag mit dem ganzen Geraffel auf dem BAT unterwegs ist.
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