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Autor Thema: Nachversicherung Rente Zeitsoldat  (Gelesen 12434 mal)

LwPersFw

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Antw:Nachversicherung Rente Zeitsoldat
« Antwort #30 am: 27. Januar 2017, 21:04:57 »

@ Andi8111

Es geht darum, ob eine Hinterbliebenenrente zusteht.

Bsp:

SaZ 12 verstirbt im 10 Dienstjahr.
Da die 5-jährige Wartezeit in der DRV erfüllt ist und damit die Bedingung für eine Hinterbliebenenrente erfüllt ist, wird die Nachversicherung durchgeführt.

Aus diesen Rentenansprüchen werden dann Witwen-/Waisenrenten gewährt.

Hier werden diese 5 Jahre Wartezeit aber anscheinend nicht überschritten... deshalb bekam die Witwe keine Leistung.

Was der Fragesteller bzgl. der Beiträge verkennt, bzw nicht akzeptieren will ist...
...siehe Folgendes:




Ein Beamter auf Zeit erhält monatlich keine Rentenversicherungsbeiträge ... Es sind fiktive Zahlen die am Ende der Laufbahn dem rentenkonto addiert werden ...

meine Frage lautete demnach !!! Was passiert mit dieser nachberechneten Geldern ?

1. Beamte auf Zeit sind Beamte auf Zeit , SaZ sind SaZ - verschiedene Rechtsformen

2. Es gilt SGB VI  Paragraph 8 Abs 2 Satz 3

" Bei einem Ausscheiden durch Tod erfolgt eine Nachversicherung nur, wenn ein Anspruch auf Hinterbliebenenrente geltend gemacht werden kann."

D.h. :

+ Eine Nachversicherung im Todesfall erfordert einen Anspruch auf Hinterbliebenenrente
+ Die (normale) Hinterbliebenenrente erfordert das Erfüllen der 5-jährigen Wartezeit in der Rentenversicherung
+ Wenn im geschilderten Fall also keine weiteren Anwartschaftszeiten vorliegen, werden die 5 Jahre nicht erreicht

>>> somit kein Anspruch auf Hinterbliebenenrente und damit erfolgt auch keine Nachversicherung

Deshalb stellt sich die rechtliche Frage zu ggf. rückerstattbaren Beträgen nicht, weil garkeine Zahlung erfolgt.

Siehe auch hier:

"Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung
für die Zeit ab 1. 1. 1992

Durchführungshinweise des Finanzministeriums
vom 29.5.2007 - B 6028 - l - IV 1

Ausnahmen von der Nachversicherungspflicht

Die Nachversicherung unterbleibt, wenn das Ausscheiden der/des Nachzuversichernden durch Tod erfolgt und ein Anspruch auf Hinterbliebenenrente nicht geltend gemacht werden kann. Hierbei kommt es nur darauf an, ob der Anspruch dem Grunde nach besteht."




Und ... erhält ein Soldat eine Versorgung aus einem anderen System, z.B. nach dem Soldatenversorgungsgesetz, EinsatVG,
erfolgt auch keine Nachversicherung, weil
+ dies eine Doppelversorgung wäre
+ weil die Hinterbliebenen ebenfalls aus diesen anderen Systemen versorgt werden
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aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Andi8111

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Antw:Nachversicherung Rente Zeitsoldat
« Antwort #31 am: 27. Januar 2017, 21:42:50 »

So sieht es aus. Das war mir im Ganzen auch klar. Nur dem TE nicht. Das ist auch keine Gesetzeslücke. Man kann von jungen Leuten doch erwarten, Ihren Lebensunterhalt zu verdienen. Gibt genug Alleinerziehende die keine Versorgung erhalten...
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Waimea0022

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Antw:Nachversicherung Rente Zeitsoldat
« Antwort #32 am: 27. Januar 2017, 21:46:02 »

Danke dass habe ich gesucht

Da der Fall sich der Fall vor 1992 zugetragen hat gilt die Gesetzgebung des RVO
Ob diese damals der Fall war, wird sich zeigen.

Vielen Dank

Zum letzen Kommentar ... nicht versuchen zu denken, wenn man nicht weiß warum gesucht wird.
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Andi8111

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Antw:Nachversicherung Rente Zeitsoldat
« Antwort #33 am: 27. Januar 2017, 21:54:45 »

Die RVO also die Reichsversicherungsordnung?
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Andi8111

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Antw:Nachversicherung Rente Zeitsoldat
« Antwort #34 am: 27. Januar 2017, 21:58:25 »

ob die RVO soviel Leistungsempfängerfreundlich war ;)
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StOPfr

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Antw:Nachversicherung Rente Zeitsoldat
« Antwort #35 am: 27. Januar 2017, 22:15:37 »

Nur so am Rande: Die Reichsversicherungsordnung war bis 1992 das Kernstück des deutschen Sozialrechts.
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F_K

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Antw:Nachversicherung Rente Zeitsoldat
« Antwort #36 am: 27. Januar 2017, 22:18:52 »

Der Troll diskutiert hier also einen virtuellen Fall, der vor einem Vierteljahrhundert stattgefunden haben soll, um nicht gezahlte Beiträge erstattet zu bekommen?
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Andi8111

  • Gast
Antw:Nachversicherung Rente Zeitsoldat
« Antwort #37 am: 27. Januar 2017, 22:20:50 »

Ich weiß. Teile davon bis 2012 ;)
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ulli76

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Antw:Nachversicherung Rente Zeitsoldat
« Antwort #38 am: 28. Januar 2017, 00:13:14 »

Ich mache hier zu.
Der TE ist trotz mehrfacher Aufforderung nicht in der Lage, den Sachverhalt verständlich darzulegen.

Der Trollverdacht liegt nahe. Vielleicht auch mal wieder ein Journalist, der versucht zu recherchieren.
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http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html
 

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