Das Thema Wohnungsfürsorge liegt seit Gründung der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben weitgehend dort, denn die bundeseigenen Wohnungen sind von der ehemaligen Bundesvermögensverwaltung auf die Anstalt übergegangen. Leider zeigt diese offenbar kein gesteigertes Interesse am Beibehalten und vor allem am Unterhalt dieser Wohnungen, der Bestand des Bundes sinkt unaufhaltsam. Dies wäre im Prinzip unproblematisch, da die meisten Bundeswehrangehörigen aus Anlass von Personalmaßnahmen auf Basis des Strukturerlasses nicht umziehen wollen, sondern ohne Zusage der UKV Trennungsgeldempfänger werden und sich eine Unterkunft suchen (müssen).
Angesichts der seit Jahren anhaltenden Mietpreisentwicklung wird sich die Situation aber wohl stark zuspitzen, da Personalmaßnahmen in der Bundeswehr immer integraler Bestandteil der Dienstleistung sein werden und durch die zunehmende Verwahrlosung bzw. den Verkauf von Wohnungen eine soziale Abfederung für die unteren Einkommensgruppen fehlt. Der öffentlich geförderte Wohnraum hat eben gerade den Vorteil, dass die Mieten dort unterhalb des Marktniveaus liegen und damit insbesondere solchen Personengruppen Wohnraum ermöglichen, die auf dem freien Markt Probleme haben bezahlbaren Wohnraum zu finden und gerade anlässlich solcher Entwicklungen wie sie aktuell zu verzeichnen sind, verdrängt werden. Spätestens dann, wenn der Strukturerlass irgendwann aufgehoben und die reguläre Rechtslage des BUKG auch wieder in der Bundeswehr zur Anwendung kommen sollte, wird es erhebliche Probleme geben.
Zu unterscheiden ist demgegenüber (wie bereits ausgeführt) ein Anspruch auf eine dienstliche Unterkunft in der Kaserne, da der Bund hier nur zur Bereitstellung von Unterkünften verpflichtet ist, wenn ein dienstlicher Grund für eine notwendige Kasernierung vorliegt.
Für alle Trennungsgeldempfänger die am Dienstort eine Unterkunft suchen bleibt da nur der Rat, die örtliche Wohnungsfürsorgestelle beim BwDLZ aufzusuchen. Dort wird nicht nur Unterstützung bei der Suche nach einer Wohnung anlässlich Versetzung mit Familie gewährt, sondern eben auch Trennungsgeldempfängern ohne Zusage der UKV bei der Suche nach einer Unterkunft.