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Autor Thema: Ein Bett in der Kaserne - Bartels fordert Recht auf Unterkunft  (Gelesen 17019 mal)

F_K

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Antw: Ein Bett in der Kaserne - Bartels fordert Recht auf Unterkunft
« Antwort #30 am: 17. April 2016, 17:55:48 »

... aber nicht als grundsätzliche Regelung, sondern als Ausnahne wegen einer Verlagerung.

Mir ist noch nie Wohnraum bezahlt worden - dies ist auch kein übliches Verfahren in der Privatwirtschaft.
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FoxtrotUniform

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Antw: Ein Bett in der Kaserne - Bartels fordert Recht auf Unterkunft
« Antwort #31 am: 17. April 2016, 18:52:21 »

Bei den Streitkräften wird der Wohnraum auch nicht per se bezahlt, sondern nur bei dienstlichen veranlassten Versetzungen. Aber ich will das auch nicht tot diskutieren, sondern nur aufzeigen, dass es sowas durchaus gibt.
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Hochmut kommt vor dem Fall  ::)

Merowig

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Antw: Ein Bett in der Kaserne - Bartels fordert Recht auf Unterkunft
« Antwort #32 am: 18. April 2016, 00:17:46 »

Ich kenn das auch aus der Wirtschaft, dass Hotel/Apartement fuer 2 Woche - 3 Monate bezahlt werden bei Versetzung/Abordnung etc. + grosszuegige Umzugskostenpauschale.
Wenn man nicht versetzt werden will - dann halt Abfindung. OK ich spreche von einem Grosskonzern. Und gilt fuer Indianer wie auch Haeuptlinge.
Beispiele fuer Abordnungen: Kollegin ist ab Morgen fuer 3 Monate in Paris  und ein Kollege ist seit 2 Wochen fuer 1 Monat in Chengdou - Mietkosten werden fuer beide voll uebernommen (plus ich weiss bezueglich dem Kollegen das er 1000 Dollar zusaetzlich fuer Verpflegung etc erhaelt). Fragliche Kollegin verdient halb soviel wie ich...

Wollte VdL nicht die BW zu einem der attraktivsten Arbeitgeber machen? Oder war das Geschwaetz von Gestern? Meiner Meinung sollte das Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft schon ermoeglicht werden, soweit moeglich, bevor man sich mit anderem Firlefanz (Flachbildfernseher) herumschlaegt.

Schauen wir, was aus der Initiative vom Wehrbeauftragten wird.
« Letzte Änderung: 18. April 2016, 00:33:19 von Merowig »
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Fortuna audaces iuvat

wolverine

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Antw: Ein Bett in der Kaserne - Bartels fordert Recht auf Unterkunft
« Antwort #33 am: 18. April 2016, 07:45:02 »

Meiner Meinung sollte das Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft schon ermoeglicht werden, soweit moeglich, ...
Das ist doch unstreitig; es geht doch um Liegenschaften, die eben schon voll sind bzw. gar keine Unterkünfte mehr bieten. Wenn Kapazitäten frei sind, kann man ja in der Kaserne schlafen.
Und es geht um Versetzungen. Bei zeitlich begrenzten Kommandierungen ist auch das geregelt.
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Andi

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Antw: Ein Bett in der Kaserne - Bartels fordert Recht auf Unterkunft
« Antwort #34 am: 18. April 2016, 09:20:01 »

Und ganz nüchtern betrachtet wurde in den letzten Jahren selbst da, wo es ausreichend Unterkünfte gab die Kapazität massiv abgebaut. Zum einen durch die Steigerung der "Attraktivität" (aus Zweimannstuben mach Einzelstuben aus Viermann+ Stuben mach Zweimann-/Einzelstuben) und zum anderen durch massive Abgabe/anderweitige Nutzung von Unterkunftsblöcken. Vor ein paar Jahren wurde ja mal jede Unterkunft der Bundeswehr bewertet von A (quasi unbewohnbar) bis D (sehr guter Zustand) - mit erschreckendem Ergebnis (über 50% A und B). Konsequenz war, dass man innerhalb eines Jahres die Qualität der Unterkünfte durch "Sofortmaßnahmen" massiv verbessert hat - insbesondere durch ersatzloses "aus der Nutzung nehmen" von "A" Blöcken.

Wer wirklich glaubt, dass es einen politischen Willen gäbe in den Kasernen adäquate Unterkünfte vorzuhalten, der irrt.

Und die derzeit einzige rechtmäßige Maßnahme wäre vermutlich in kasernennähe - oder sogar in Kasernen selbst - bundeseigene Wohnungen zur Vermietung an Bundesbedienstete (also auch Bundespolizei, Zoll, usw.) zu schaffen. Das ist nicht neu, funktioniert für den Bund kostendeckend und für die Bundesbediensteten sehr günstig. Nur muss man hier halt im Hinterkopf haben, dass rot-grün seinerzeit erst eben diese bundeseigenen Wohnungen mit Masse als Tafelsilber zur Haushaltskonsolidierung verschleudert hat. Und ob da wirklich jemand vorhat mehrere hundert Millionen in die Hand zu nehmen? Wenn die Verteidigungsministerin wirklich etwas tun wollte könnte sie die Baukosten aus ihrem Haushalt stemmen...

Gruß Andi
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Niederbayer

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Antw: Ein Bett in der Kaserne - Bartels fordert Recht auf Unterkunft
« Antwort #35 am: 18. April 2016, 12:40:25 »

Das mit den Staatsdienerwohnungen funktioniert für Landesbeamte ja relativ gut.
Somit ist es für sie möglich, selbst in Städten wie München vergleichsweise günstig und zu einem guten Standard zu wohnen.
Ich denke, gerade bei Soldaten, die ja deutlich öfter versetzt werden als die große Masse der Beamten, würde das zu erheblicher Attraktivitätssteigerung ihres Berufs führen.
Das würde die Wohnungssuche erleichtern und planbarer machen. Zudem ist eine Wohnung im "zivilen Umfeld" sicherlich interessanter als eine Unterkunft in der Kaserne. Kasernenunterkünfte sollte man übergangsweise benutzen können, bis eine Wohnung außerhalb bezogen werden kann.
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Andi

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Antw: Ein Bett in der Kaserne - Bartels fordert Recht auf Unterkunft
« Antwort #36 am: 18. April 2016, 13:52:20 »

Das mit den Staatsdienerwohnungen funktioniert für Landesbeamte ja relativ gut.

Wo das denn?

Somit ist es für sie möglich, selbst in Städten wie München vergleichsweise günstig und zu einem guten Standard zu wohnen.

In München? Da gibt es Wohnungen über die Wohnungsfürsorge des Bundes quasi gar nicht! Was der Bund hier mal hatte ist fast alles weg und das Land deckt seinen Bedarf zunächst einmal für sich.
Zudem werden auch die Bundeswohnungen dauerhaft und auch zivil vermietet, so dass man da wo Bedarf herrscht überhaupt erst mal ein Angebot für kurzfristige Anmietung schaffen müsste. Im Übrigen sind Angehörige anderer Ministerien im Rahmen der Gewährung des Trennungsübernachtungsgeldes besser gestellt, als die Soldaten der Bundeswehr. Die Bundeswehr zahlt nämlich pauschal als Höchstsatz den selbst erfundenen Mietspiegel für eine Kleinstwohnung, während in anderen Ministerien primär der gewohnte Lebens-/Wohnungsstandard am Lebensmittelpunkt ausschlaggebend ist und es immer eine Einzelfallprüfung ist, was da gewährt wird. Wer zu hause 120m² gehobenen Standards hat braucht sich dann am Dienstort nicht mit einem ein-Zimmer-Wohnklo abspeisen zu lassen, wie Soldaten.

Gruß Andi
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Niederbayer

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Antw: Ein Bett in der Kaserne - Bartels fordert Recht auf Unterkunft
« Antwort #37 am: 18. April 2016, 17:51:15 »

Hmmm, hast du mich jetzt falsch verstanden?  :o

Mein Beitrag und mein Wissen beziehen sich auf mir bekannte Landesbeamte (Bayern), darunter Lehrer und Finanzbeamte, die aufgrund der Stadi-Wohnungen in München durchaus annehmbare Wohnqualität zu humanen Preisen in Anspruch nehmen können.

Daher mein Vorschlag, dass eine Wiedereinführung so eines Angebots für Soldaten (die ja häufiger durch die Lande reisen als Beamte) umso praktischer wäre.
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Pericranium

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Antw: Ein Bett in der Kaserne - Bartels fordert Recht auf Unterkunft
« Antwort #38 am: 18. April 2016, 18:11:51 »

Hmmm, hast du mich jetzt falsch verstanden?  :o

Mein Beitrag und mein Wissen beziehen sich auf mir bekannte Landesbeamte (Bayern), darunter Lehrer und Finanzbeamte, die aufgrund der Stadi-Wohnungen in München durchaus annehmbare Wohnqualität zu humanen Preisen in Anspruch nehmen können.

Daher mein Vorschlag, dass eine Wiedereinführung so eines Angebots für Soldaten (die ja häufiger durch die Lande reisen als Beamte) umso praktischer wäre.

Umso mieser bzw. gar nicht funktioniert dieses System für Landesbeamte (Polizei) in BaWü.
Es herrscht schon ein Mangel an Wohnraum für Studenten der Pol-Hochschule in BaWü; und die machen nur einen kleinen Teil der Polizei aus.
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Niederbayer

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Antw: Ein Bett in der Kaserne - Bartels fordert Recht auf Unterkunft
« Antwort #39 am: 18. April 2016, 20:06:02 »

Ja, ich möchte keine Allgemeingültigkeit aufstellen. Vielleicht sind diese Leute, die ich kenne, auch nur glückliche Einzelfälle.
Aber dass es geht, beweist es immerhin. Und dann kann man auch als A9er oder A10er in München wohnen, ohne betteln zu gehen  ;)
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weilisso

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Antw: Ein Bett in der Kaserne - Bartels fordert Recht auf Unterkunft
« Antwort #40 am: 18. April 2016, 20:59:06 »

Habe mal eine Frage zur diskutierten Thematik : Nach Abschluss des Studiums, OL2 und OL3 bin ich 26, fast 27..
Jetzt komme ich an den Standort XY (knapp 800 km von Frau und Kind entfernt) und dort stehen Stuben frei, muss der Spieß oder wer auch immer mich zwangsweise aus der Kaserne werfen oder besteht die Möglichkeit weiterhin in der militärischen Gemeinschaftsunterkunft zu wohnen ? Ggf auch für einen Aufpreis der dem örtlichen Mietspiegel entspricht ?

Gerade für Pendler wäre/ ist das äußerst vorteilhaft, da zum einen kurze Wege bestehen und man nicht als Ostberliner im tiefsten BaWü/ Rheinland-Pfalz sich fragen muss ob die Eingeborenen überhaupt die deutsche Sprache sprechen..:/
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Papierberg

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Antw: Ein Bett in der Kaserne - Bartels fordert Recht auf Unterkunft
« Antwort #41 am: 18. April 2016, 21:06:17 »

Das Thema Wohnungsfürsorge liegt seit Gründung der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben weitgehend dort, denn die bundeseigenen Wohnungen sind von der ehemaligen Bundesvermögensverwaltung auf die Anstalt übergegangen. Leider zeigt diese offenbar kein gesteigertes Interesse am Beibehalten und vor allem am Unterhalt dieser Wohnungen, der Bestand des Bundes sinkt unaufhaltsam. Dies wäre im Prinzip unproblematisch, da die meisten Bundeswehrangehörigen aus Anlass von Personalmaßnahmen auf Basis des Strukturerlasses nicht umziehen wollen, sondern ohne Zusage der UKV Trennungsgeldempfänger werden und sich eine Unterkunft suchen (müssen).
Angesichts der seit Jahren anhaltenden Mietpreisentwicklung wird sich die Situation aber wohl stark zuspitzen, da Personalmaßnahmen in der Bundeswehr immer integraler Bestandteil der Dienstleistung sein werden und durch die zunehmende Verwahrlosung bzw. den Verkauf von Wohnungen eine soziale Abfederung für die unteren Einkommensgruppen fehlt. Der öffentlich geförderte Wohnraum hat eben gerade den Vorteil, dass die Mieten dort unterhalb des Marktniveaus liegen und damit insbesondere solchen Personengruppen Wohnraum ermöglichen, die auf dem freien Markt Probleme haben bezahlbaren Wohnraum zu finden und gerade anlässlich solcher Entwicklungen wie sie aktuell zu verzeichnen sind, verdrängt werden. Spätestens dann, wenn der Strukturerlass irgendwann aufgehoben und die reguläre Rechtslage des BUKG auch wieder in der Bundeswehr zur Anwendung kommen sollte, wird es erhebliche Probleme geben.

Zu unterscheiden ist demgegenüber (wie bereits ausgeführt) ein Anspruch auf eine dienstliche Unterkunft in der Kaserne, da der Bund hier nur zur Bereitstellung von Unterkünften verpflichtet ist, wenn ein dienstlicher Grund für eine notwendige Kasernierung vorliegt.
Für alle Trennungsgeldempfänger die am Dienstort eine Unterkunft suchen bleibt da nur der Rat, die örtliche Wohnungsfürsorgestelle beim BwDLZ aufzusuchen. Dort wird nicht nur Unterstützung bei der Suche nach einer Wohnung anlässlich Versetzung mit Familie gewährt, sondern eben auch Trennungsgeldempfängern ohne Zusage der UKV bei der Suche nach einer Unterkunft.
« Letzte Änderung: 18. April 2016, 21:21:12 von Papierberg »
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KlausP

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Antw: Ein Bett in der Kaserne - Bartels fordert Recht auf Unterkunft
« Antwort #42 am: 18. April 2016, 21:07:57 »

Unter den genannten Umständen gehe ich davon aus, dass Ihnen die UKV nicht zugesagt wurde/wird. Dann ist Ihnen dienstliche Unterkunft bereitzustellen und Sie bekommen Trennungsgeld (zum Thema "TG" gibt es inzwischen haufenweise Threads  ;))

Zitat
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  Stehende Ovationen dazu aus Mecklenburg!  ;D
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aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

wolverine

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Antw: Ein Bett in der Kaserne - Bartels fordert Recht auf Unterkunft
« Antwort #43 am: 18. April 2016, 21:24:04 »

Ich dachte, die Schwaben haben Berlin bereits übernommen?! ???
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Antw: Ein Bett in der Kaserne - Bartels fordert Recht auf Unterkunft
« Antwort #44 am: 18. April 2016, 22:13:07 »

Ich mag nicht einmal daran denken...   ;)
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