Fragen und Antworten > Familie und Angehörige
Jobangebot im Ausland, besondere Härte?
Kanuteten:
Hallo liebe Community,
mein Partner ist seit 7 Jahren bei der Bundeswehr. Er ist als Feldwebel im Fachdienst tätig.
Ich habe vor wenigen Tagen von einem Arbeitgeber im Ausland ein sehr gutes Jobangebot bekommen, ich würde dies gern wahrnehmen. Eine Fernbeziehung über eine solche Distanz scheint mir unmöglich. Wir sind seit 9 Jahren zusammen und langsam kommt auch die weitere Familienplanung öfter als Thema zwischen uns auf. Auch weiß ich, dass er sich gut vorstellen könnte im Ausland zu leben und in der Industrie als Techniker zu arbeiten.
Ich habe gehört, dass man bei besonderer Härte einen Antrag auf Verkürzung der Dienstzeit stellen kann. Liegt in unserem Fall eine besondere Härte vor?
Ich habe Ihm von der Stelle noch nicht erzählt, habe aber vor es am Wochenende anzusprechen.
Wie bewertet ihr die Situation?
wolverine:
So, wie Sie es beschreiben, ist es kein Härtefall.
Kanuteten:
Danke für die schnelle Antwort.
In welchem Fall bestünde denn ein besonderer Härtefall?
Für meine persönliche Karriere wäre die Stelle ein enormer Schritt vorwärts, verbunden mit weiteren Fortbildungen, sehr viel besserem Gehalt und Zukunftsaussichten.
Ich bezweifle, dass er noch zufrieden in seinem Job wäre, wenn er weiß, dass er mich von einer enormen Chance abgehalten hat. Eine Trennung steht gar nicht zur Diskussion.
Sicher hat er für 12 Jahre unterschrieben, aber setzt die Bundeswehr dies wirklich über Familie und den Rest des Lebens?
Was ist, wenn durch die verpasste Chance zwischen uns Reibungspunkt entstehen und das private komplett ruiniert wird?
Ich steh ziemlich auf dem Schlauch...
Weitere Einsichten, Meinungen?
Tommie:
Ein Härtefall ist regelmäßig die Pflege eines nahen Angehörigen! In Ihrem Falle liegt definitiv kein Härtefall vor!
F_K:
Ein Härtefall muss BESONDERS schicksalhaft und nicht abwendbar sein - z. B. die schwere Erkrankung eines nahen Angehörigen.
Deine Entscheidung ist eine freie Lebensentscheidung, die sehr häufig vorkommt und eben selbst beeinflusst und damit abwendbar ist.
Die Bundeswehr setzt hier übrigens nichts "über Familie und den Rest des Lebens" - die freiwillige Verpflichtung war eine freie Entscheidung.
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