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in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: FAZ: Wehrbeauftragter will die Wehrpflicht nicht zurück  (Gelesen 14307 mal)

LwPersFw

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Antw:FAZ: Wehrbeauftragter will die Wehrpflicht nicht zurück
« Antwort #30 am: 24. Februar 2017, 15:55:22 »

Personalboard 2017 des BMVg zu dieser Fragestellung:

"Muss zur Sicherstellung des personellen Aufwuchses der Bundeswehr nun die Wehrpflicht doch wieder eingesetzt werden?

Nein.

Nach dem Aussetzen der  Wehrpflicht  hat die Bundeswehr zwar eine  Phase des Umbaus gebraucht, in der die Akzeptanz des Freiwilligen Wehrdienstes (FWD) etabliert sowie eine weiter verstärkte externe Personalgewinnung ausgestaltet werden musste.

Aber zum personellen  Aufwuchs der Bundeswehr ist die Wehrpflicht nicht vonnöten.

Zum zentralen Gestaltungsprinzip  gehört es jedoch, einen  erhöhten Einstellungsbedarf bei schwerer gewinnbaren Personengruppen (wie bspw. IT- und luftfahrzeugtechnischem Personal) so gering wie möglich zu halten.

Dies schaffen  wir im Wesentlichen durch eine gesteigerte  Personalbindung des bereits vorhandenen erfahrenen und qualifizierten Personals. 

Den Schwerpunkt der  neuen Einstellungen vom Arbeitsmarkt haben  wir daher weitestgehend für Personengruppen vorgesehen, die realistisch und mittelfristig auch gewinnbar sind."



Auf Deutsch:

Man weiß das man nicht genug Personal in Mangelverwendungen im Rahmem von Neu- bzw. Wiedereinstellungen gewinnen wird.

Deshalb wird man in diesen Mangelbereichen verstärkt den SaZ 25 plus Prämien anbieten.

Und wenn dies nicht reicht... werden BS auch gegen ihren Willen verlängert, ggf. bis zur allg. Altersgrenze.

(Bevor jetzt das Argument "Dann kündigt der BS eben, er bekommt ja Altersgeld" kommt....

Nein, er bekommt es nicht, da die Bw geltend machen wird, dass sie den Soldaten aus zwingenden dienstlichen Gründen (Bedarfslage) nicht gehen lassen wollte...

Und dann gilt § 1 AltGG  !!
"Altersgeld wird gewährt...Berufssoldaten, die nach § 46 Absatz 3 des Soldatengesetzes entlassen worden sind,
wenn zum Zeitpunkt der Entlassung zwingende dienstliche Gründe nicht entgegenstehen..."

Die Masse der BS kann es sich somit schlicht finanziell nicht leisten zu kündigen (Haus abzuzahlen...Kinder im Studium...Versorgungsausgleich bei Scheidung...

Nur Spezialisten wie Ärzte, oder richtigen Computer-Nerds kann das egal sein, weil sie darauf nicht angewiesen sind.
Das sind aber Ausnahmen, nicht die Regel.)
« Letzte Änderung: 24. Februar 2017, 16:20:26 von LwPersFw »
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dunstig

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Antw:FAZ: Wehrbeauftragter will die Wehrpflicht nicht zurück
« Antwort #31 am: 24. Februar 2017, 16:54:45 »

Das ist also die Attraktivität, von der immer gesprochen wird ???
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"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

Ralf

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Antw:FAZ: Wehrbeauftragter will die Wehrpflicht nicht zurück
« Antwort #32 am: 24. Februar 2017, 17:16:58 »

Wir können gerne die Diskussion führen, warum jemand mit 56 (oder derzeit noch früher) nach Hause gehen soll oder in einem Zeitraum 56-62 wenn ein Bedarf an ihm besteht. Und ob das gerechtfertigt ist, jemand 11 Jahre vor der Renteneintrittsgrenze nach Hause zu schicken.
Aber ich denke, die Diskussion brauchen wir nicht führen, da sie sachlich sowieso nicht zu führen ist.
Ich finde es regelmäßig zum k*** wenn jemand mit 55 nach Hause geht, neben der Pension noch jobbt und an der Dienststelle eine Lücke hinterlässt, die andere mit abdecken müssen. Es ist auch eine Form der Attraktivität seinem Bestandspersonal gegenüber Rahmenbedingungen zu schaffen, dass ausreichend Menschen die DP besetzten.
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Jens79

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Antw:FAZ: Wehrbeauftragter will die Wehrpflicht nicht zurück
« Antwort #33 am: 24. Februar 2017, 17:27:07 »

Zitat
Grundwehrdienstleistende und FWDL in Kommandobehörden und Stäben: Bis auf wenige Ausnahmen Blödsinn, völlig d'accord.

Ist das so?

Also ich möchte nicht auf die Mannschafter verzichten. Auch nicht in der Anzahl....
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FoxtrotUniform

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Antw:FAZ: Wehrbeauftragter will die Wehrpflicht nicht zurück
« Antwort #34 am: 24. Februar 2017, 22:23:09 »

@Ralf: Dazu gehört aber auch die SollOrgPers dementsprechend anzupassen. Gerade dein Haus hat sich ganz schön aufgebläht (ein Schelm wer Böses denkt) und in manchen Bereichen brennt es, wo gleichzeitig nebenan die Leute sich die Falten aus dem S**k schlagen. Hier sollte auch mal kritisch hinterfragt und ggf. angepasst werden. So lassen sich dann auch DP zielgerichtet nachbesetzen.

@Jens: In den mir bekannten KdoBeh und Stäben bilden die Mannschaften die mit Abstand kleinste Laufbahngruppe. Und das ist auch absolut richtig. Es gibt immer ein paar wenige DP wo es Sinn macht, für Stabsarbeit sind aber ganz andere Dienstgradstrukturen gefragt.
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Ralf

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Antw:FAZ: Wehrbeauftragter will die Wehrpflicht nicht zurück
« Antwort #35 am: 25. Februar 2017, 06:17:28 »

Zitat
Dazu gehört aber auch die SollOrgPers dementsprechend anzupassen.
Das verstehe ich nicht, ist aber von dern Wehrpflicht ziemlich weit weg, deswegen per PN.
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Antw:FAZ: Wehrbeauftragter will die Wehrpflicht nicht zurück
« Antwort #36 am: 25. Februar 2017, 09:04:29 »

Wir können gerne die Diskussion führen, warum jemand mit 56 (oder derzeit noch früher) nach Hause gehen soll oder in einem Zeitraum 56-62 wenn ein Bedarf an ihm besteht. Und ob das gerechtfertigt ist, jemand 11 Jahre vor der Renteneintrittsgrenze nach Hause zu schicken.
Aber ich denke, die Diskussion brauchen wir nicht führen, da sie sachlich sowieso nicht zu führen ist.
Ich finde es regelmäßig zum k*** wenn jemand mit 55 nach Hause geht, neben der Pension noch jobbt und an der Dienststelle eine Lücke hinterlässt, die andere mit abdecken müssen. Es ist auch eine Form der Attraktivität seinem Bestandspersonal gegenüber Rahmenbedingungen zu schaffen, dass ausreichend Menschen die DP besetzten.

Und von denen auch einige als RDLer wieder kommen. Was das ganze dann vollkomen ad absurdum führt.

Ich bleibe dabei, dass ich ein "Deutschlandjahr" befürworte. Dieses muss von jedem absolviert werden. Natürlich nicht nur bei der Bundeswehr sondern auch als FSJ, Entwicklungsdienst oder ähnlichem.
Das Grundproblem löst man damit nicht. Die Bundeswehr braucht schließlich kein Massenheer sondern Speziallisten.
Ich plädiere für eine Trennung der Bundeswehr. In einen Teil der wie heute auch für Auslandseinsätze geeignetet ist und einen Teil der wirklich nur für die Landesverteidigung/Nationalgarde zuständig ist. Dort wird dann jede(r) innerhalb von 9-12 Monaten jeder zum Soldaten ausgebildet, dort wird aber auch gelehrt wie man bei Naturkatastrophen helfen kann oder als Unterstützungsreserve (also Nationalgarde) bei kritischen Lagen im Inland die Polizei entlasten kann. Ich glaube, dass die Motivation bei vielen doch dann recht groß wäre. Billig wäre der Spaß natürlich nicht. Und der Bundeswehr "nützen" würde es auch nicht.
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dunstig

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Antw:FAZ: Wehrbeauftragter will die Wehrpflicht nicht zurück
« Antwort #37 am: 25. Februar 2017, 10:06:41 »

@Ralf: Bei der Diskussion über die Sinnhaftigkeit der besonderen Altersgrenze im Zusammenhang mit dem personellen Aufwuchs und einer immer älter werdenden Gesellschaft bin ich durchaus bei dir. Aber Bestandspersonal entgegen gemachter Zusagen und evtl. schon weiterreichender Lebensplanung zwangsweise noch 5-6 Jahre zu verlängern, kann ich nicht gut finden, auch wenn die rechtlichen Rahmenbedingungen das durchaus hergeben mögen.
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"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

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Antw:FAZ: Wehrbeauftragter will die Wehrpflicht nicht zurück
« Antwort #38 am: 25. Februar 2017, 11:58:17 »

Da hast du recht Dunstig. Obgleich es eine kann Bestimmung ist, war das für viele BS - ähnlich wie der BfD bei SaZ - ein Entscheidungskriterium. Dazu ist in der DBwV Ausgabe 02/2017 ein lesenswerter Artikel. Mir persönlich kann es egal seien, da ich ohnehin nicht mit 56 gehen dürfte  (und wollte), aber so wird eine Planung die über Jahrzehnte bestand vollkommen zerschlagen. Attraktivität heißt eben nicht nur für Randgruppen Lockangebote zu schaffen.

RDL sind mir großteils ein Dorn im Auge, da genau das geschriebene passiert. Und durch TG sowie Anforderungszulage wird der Dienst versüßt. Mal 2 Wochen im Jahr Input von draußen reinbringen oder Urlaubsvertretung ist eine tolle Sache, aber monatelang sehe ich kritisch, da die Erfahrung nicht an die Aktiven transportiert wird.
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LwPersFw

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Antw:FAZ: Wehrbeauftragter will die Wehrpflicht nicht zurück
« Antwort #39 am: 25. Februar 2017, 12:21:13 »

@Ralf: Bei der Diskussion über die Sinnhaftigkeit der besonderen Altersgrenze im Zusammenhang mit dem personellen Aufwuchs und einer immer älter werdenden Gesellschaft bin ich durchaus bei dir. Aber Bestandspersonal entgegen gemachter Zusagen und evtl. schon weiterreichender Lebensplanung zwangsweise noch 5-6 Jahre zu verlängern, kann ich nicht gut finden, auch wenn die rechtlichen Rahmenbedingungen das durchaus hergeben mögen.

Es ist ja nicht so das es keine Kameraden gibt, die gerne
länger dienen möchten. Letztes Jahr haben schon mehrere
hundert BS auf freiwilliger Basis verlängert. Im Durchschnitt
um 2 bis 3 Jahre.

Aus meiner Sicht hat man eine falsche "Kommunikationsstrategie" verfolgt.
Es ist nun einmal ein Fakt, dass jahrzehntelang die besondere Altersgrenze die Regel war
und eben nicht die Ausnahme.

Dann haben wir seit den 90'ern den permanenten Personalabbau betrieben... somit gab es,
bis auf vernachlässigbare Ausnahmen, keinen Grund für Dienstzeitverlängerungen bei BS.

Dann kam aber
+ die Aussetzung der Wehrpflicht
+ dadurch die stärkere Wirkung des demographischen Wandels
+ und jetzt noch die Trendwende...mit Aufwuchs auf 198000... (oder noch mehr...)

Vor diesen Hintergrund war es m.E. ein Fehler in Artikeln zum Thema z.B. zu äußern:
+ die Zurruhesetzung mit besonderer Altersgrenze sei die Ausnahme (denn das war sie Jahrzehnte nicht)
+ Verlängerungen bei BS nur auf freiwilliger Basis

Besser wäre gewesen, einfach nur zu sagen:

Mit dem jetzt erfolgenden Personalaufwuchs muss die Zurruhesetzungspraxis ebenfalls angepasst werden.
Sind genügend Soldaten in der jeweiligen AVR vorhanden,
bleibt es bei der besonderen Altersgrenze, wenn aber nicht,
erhält der Soldat 5 Jahre vor DZE die Information, ob und
wie lange er weiter im Dienst verbleiben muss.

Klare "Ansagen"...kein verklausulieren... kein Gerede von
Freiwilligkeit...weil es die gesetzlich eh nicht gibt...

Ich sehe es wie Ralf, die Planungsdaten haben sich nuneinmal um 180 Grad gedreht...

Die Diskussion über die Altersgrenzen ist und bleibt subjektiv.


Und zum Thema Bundeswehrverband:

Man beachte die genaue Wortwahl in dessen Artikeln.
Denn auch der DBwV weiß, dass es eine gesetzliche
Regelung (oder auch eine Vorschrift), die das Prinzip
der Freiwilligkeit festschreibt, nicht gibt und auch nicht
geben wird.
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Ralf

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Antw:FAZ: Wehrbeauftragter will die Wehrpflicht nicht zurück
« Antwort #40 am: 25. Februar 2017, 12:33:15 »

Ich erinnere da an die inhaltsgleiche Diskussion mit den BO41. Auch da hat sich das ja gedreht. Während vorher Einzelne ausgesucht wurden, die bleiben durften/mussten, ist es nun andersherum: alle bleiben bis auf...und da findet ja vorher auch eine Konferenz statt. War auch ein großer Aufschrei anfangs.
Zitat
Mit dem jetzt erfolgenden Personalaufwuchs muss die Zurruhesetzungspraxis ebenfalls angepasst werden.
Sind genügend Soldaten in der jeweiligen AVR vorhanden,
bleibt es bei der besonderen Altersgrenze, wenn aber nicht,
erhält der Soldat 5 Jahre vor DZE die Information, ob und
wie lange er weiter im Dienst verbleiben muss.
Genau so müsste es sein. Aber ich denke, dass man das in dieser Legislaturperiode so noch nicht machen wollte.

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Antw:FAZ: Wehrbeauftragter will die Wehrpflicht nicht zurück
« Antwort #41 am: 26. Februar 2017, 09:52:57 »

Warum schließen sich Wehrpflicht  (oder Dienstpflicht) für ein Jahr und "höherwertige" Verwendung aus? Zu meiner Zeit wurden Schulabgänger mit ca. 19 Jahren eingezogen.
Warum  zieht man nicht etwas später ein. Also nach dem Bachelor oder einer Berufsausbildung? Dann kann jeder ausbildungsnäher eingesetzt werden und zum Teil hochwertiger als "Kaffee kochen im Gezi".
Damit würde auch die Zufriedenheit der GWDL steigern. In meinem Bereich  (Ingenieure) kann die Industrie sowieso selten was mit 21 jährigen B. Sc. Anfangen. Ein Jahr in der InstTr zwischen bachelor und Master würde denen gut tun ;-)
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Ralf

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Antw:FAZ: Wehrbeauftragter will die Wehrpflicht nicht zurück
« Antwort #42 am: 26. Februar 2017, 10:22:20 »

Sehr attraktiv, jemand nach der Ausbildung/ Studium für ein Jahr rauszureißen. Und höherwertig kannst du diesen Personenkreis auch nicht einsetzen, denn nach der GA bleiben nach Abzug von Urlaub/FvD etc noch ca. 8 Monate übrig. Und in dieser Zeit willst du dann eine militärfachliche Ausbildung durchpeitschen, die oftmals schon länger dauert und dann die Leute in einer Verwendung einsetzen? Es gibt so gut wie keinen Beruf/ Studium, mit dem man keine militärfachliche Verwendung bräuchte, um eine Verwendung wahrnehmen zu können.
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Antw:FAZ: Wehrbeauftragter will die Wehrpflicht nicht zurück
« Antwort #43 am: 26. Februar 2017, 10:37:43 »

Ihr steckt da natürlich tiefer drin, aber mal das naive Beispiel für einen Bachelorabsolventen: 3 Monate Aga, 6 Wochen ROL 1-3 (wie auch ROA adw). Dann bleiben bei einem Jahr Dienstzeit nach Abzug Urlaub 6 Monate Dienstzeit als Leutnant mit AAP.
Ich weiß nicht, ob diese 6 Monate der Truppe helfen, aber früher haben GWDL ja auch nicht mehr Dienstzeit nach Aga und Sga gehabt.
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Jens79

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Antw:FAZ: Wehrbeauftragter will die Wehrpflicht nicht zurück
« Antwort #44 am: 26. Februar 2017, 16:39:29 »

Zitat
@Jens: In den mir bekannten KdoBeh und Stäben bilden die Mannschaften die mit Abstand kleinste Laufbahngruppe. Und das ist auch absolut richtig. Es gibt immer ein paar wenige DP wo es Sinn macht, für Stabsarbeit sind aber ganz andere Dienstgradstrukturen gefragt.

@FU

Ich will das hier jetzt nicht auslatschen, aber ich für meinen Teil kann für "mein" Kdo Bereich sagen, das die Mannschafter da tun was sie sollen. Und das sind keinerlei Stabsarbeiten die ein UmP aufwärts machen soll.

Ich kenne aber auch nur mein Kdo, von daher kann und will ich dir nicht widersprechen.
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