Die entscheidende Frage blieb unbeantwortet:
"Übermittelt der BfD elektronisch die Daten über diese Zahlungen an das Finanzamt? Falls nicht, könnte das Finanzamt ja garnichts von diesen Zahlungen wissen und man könnte diese nicht angeben."
Das wäre gar nicht nötig, denn das Finanzamt weiß um die Berufsförderungsansprüche eines Soldaten auf Zeit. Den Rest darf sich jeder selbst zusammenreimen.
Das heißt die haben ein Häkchen für "ehemaliger SaZ" und daraufhin werden alle Werbungskosten unter die Lupe genommen? Darf man Fragen aus welcher Quelle diese Information stammt? Meine Erfahrungswerte korrespondieren mit so einer Annahme jedenfalls nicht.
Die Antwort auf diese Frage wäre Beihilfe zum Steuerbetrug, welche ebenfalls strafbar ist (zumindest für Steuerberater...).
Wie bitte? Die Antwort auf eine Sachfrage wäre Beihilfe zum Steuerbetrug?
Aber die Antwort impliziert ja ein "nein".
Was der/diejenige mit der Information anfängt, sollte schließlich jedem selbst überlassen bleiben. Oder gehört hier vorauseilende moralische Bevormundung zum guten Ton?