Sehr charmant. Nachdem der von Ihnen vorgeschlagene Weg genau dem entspricht, was bereits einmal angestoßen wurde erwarte ich kein anderes Ergebnis.
Habe inzwischen die Zeugnisse geprüft. Die Papierlage ergibt folgendes:
Zuerkannt wurden:
MilNW Offz GrdBef 1000321
MilNW OffzAufbauBef Lw 1000247
Ergibt das in Kombination nun den MilNWOffzSK?
Ja
Warum ?
Weil im Trainingskatalog zum Training 169378 im Feld "Vermittelte Qualifikationen" steht:
"MilNW OffzAufbBef Lw (1000247) oder MilNW UffzAufbBef Lw (1000249) und MilNWOffz SK (1005920)"Soll der Soldat in der Folge auch Aufgaben im Bereich Mil
Sichh wahrnehmen, benötigt er noch das Training
"50002551 Bearbeiter Militärische Sicherheit"
Mit diesem Training wird dann die Qualifikation "Bearbr MilSichh SK (1000243)" erworben.
Zuständig für die Zuerkennung der ATB wäre somit die Lehreinrichtung gewesen, da die erforderlichen Trainings absolviert wurden.
Da dies ... warum auch immer ... nicht erfolgt ist und die Schule auch keinen Zugriff auf den Datenbestand des Reservisten hat...
...gilt
Anlage 4 zu LwA Abt POCARLw „FachlWsgStruPersBegrUTBLw“ vom 05.03.2012 [heute LwTrKdo Ustg 1 Ic]
"3.4 Zuerkennung einer ATN aufgrund einer abgeschlossenen lehrgangsgebundenen Fachausbildung (ZK 04)
Soldatinnen und Soldaten bzw. Angehörige der Reserve, die eine lehrgangsgebundene Fachausbildung in der Bundeswehr
erfolgreich abgeschlossen haben, wird die ATN vom Lehrgruppenkommandeur der Ausbildungseinrichtung - in Ausnahmefällen
vom nächsthöheren Disziplinarvorgesetzten des Stammtruppenteils/ Beorderungstruppenteils - durch Verfügung im Zeugnis
oder im Lehrgangsnachweis gem. ZDv 3/6, Nr. 601, 602, 606 und 705 zuerkannt."ZDv 3/6 >> heute A1-221/0-15
Sollte der nächsthöhere DV Zweifel haben...
...führt das LwTrKdo aus:
"Sofern die Zuerkennung eines Personalbegriffes nicht durch die jeweilige Ausbildungseinrichtung (Ausbildung am Arbeitsplatz, lehrgangsgebundene Ausbildung, Allgemeine Grundausbildung) erfolgt, ist für die Zuerkennung eines Personalbegriffes in der Regel die personalbearbeitende Stelle zuständig.
Die Beantragung und Zuerkennung einer TIV-ID / ATB folgt dem im Ausbildungssystem Luftwaffe etablierten Prozess (best practice).
Die Zuerkennung eines Personalbegriffes erfolgt durch die personalbearbeitende Stelle von Amtes wegen oder auf Basis eines formlosen Antrages des/r Betroffenen bzw. durch den nächsten Disziplinarvorgesetzten.
Die für die Zuerkennung des Personalbegriffes zuständige ZPSt prüft, ob die für die Zuerkennung erforderlichen Voraussetzungen vorliegen und erkennt den Personalbegriff zu.
Bestehen Zweifel, ob die Voraussetzungen für die Zuerkennung des Personalbegriffs vorliegen, so fordert die für Zuerkennung zuständige Stelle, eine fachliche Stellungnahme bei der fachlich zuständigen Stelle für das personelle Ordnungsmittel an.
Den Anträgen und den Aufforderungen zur fachlichen Stellungnahme sind die den Antrag begründenden Unterlagen (Lehrgangszeugnisse, Praxisnachweise u.s.w.) beizulegen."