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Autor Thema: Aufstieg vom mittleren Dienst in den gehobenen Dienst  (Gelesen 7226 mal)

Schmelsko

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Hallo :)

Ich habe mich für den mittleren nichttechnischen Dienst bei der BW beworben und habe nächste Woche den mündlichen Test.
Für den gehobenen Dienst hatte ich mich auch beworben, aber ich wurde anscheinend nicht genommen, weil mir Unterlagen gefehlt haben.
Da ich gerne nach meiner Laufbahnausbildung in den gehobenen Dienst aufsteigen möchte, wollte ich euch fragen, ob ihr wisst wie das Abläuft.
Wie lang muss man ca. warten, bis man aufsteigen kann? Gibt es da eine Bestimmte Regelung, dass man nach so und so viel Jahren dafür geeignet ist?  Ich habe irgendwo gelesen, dass man quasi jeden Posten annehmen muss, der angeboten wird. Das bedeutet dann in den meisten Fällen, dass man umziehen muss, oder?
Ich hab als Alternative noch einen Ausbildungsplatz zur Industriekauffrau und bin daher hin und hergerissen  :-\

Vielen Dank fürs Lesen und freue mich auf eure Antworten :)
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ulli76

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Antw:Aufstieg vom mittleren Dienst in den gehobenen Dienst
« Antwort #1 am: 13. März 2017, 11:30:19 »

Was für Unterlagen haben denn gefehlt und warum hast du die nicht nachgereicht?
Und nein, man ist nicht nach x Jahren automatisch dafür geeignet.
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Schmelsko

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Antw:Aufstieg vom mittleren Dienst in den gehobenen Dienst
« Antwort #2 am: 13. März 2017, 11:53:46 »

Danke für die Antwort.

Meine Praktikumsbescheinigung hat gefehlt, die kann ich auch nicht nachreichen, da das Unternehmen vor ein paar Jahren liquidiert wurde und die in der Schule keine Informationen zu den Praktika in ihrem System hat.
Sie haben mir Ende November eine E-Mail geschickt mit einigen Bögen zum Ausfüllen und auch einem Blatt, wo drauf stand, welche Dokumente und etc. sie noch benötigen.
Die Bögen hab ich natürlich alle ausgefüllt.
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ulli76

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Antw:Aufstieg vom mittleren Dienst in den gehobenen Dienst
« Antwort #3 am: 13. März 2017, 11:59:03 »

Wäre das Praktikum Voraussetzung für die höhere Laufbahn gewesen?
Hast du schriftlich erklärt, dass es die Firma nicht mehr gibt und auch sonst kein Nachweis existiert?
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Schmelsko

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Antw:Aufstieg vom mittleren Dienst in den gehobenen Dienst
« Antwort #4 am: 13. März 2017, 12:04:18 »

In dem einen Dokument haben sie angekreuzt, welche Unterlagen ich abgeben muss. Darunter die besagten Fragebögen und dann auch noch einen Praktikumsnachweis.
Ich hatte der Frau geschrieben, dass mir der Nachweis abhanden gekommen ist, die Schule keine Daten dazu hat und das Unternehmen vor einigen Jahren liquidiert wurde.
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Nachtmensch

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Antw:Aufstieg vom mittleren Dienst in den gehobenen Dienst
« Antwort #5 am: 13. März 2017, 12:05:59 »

Kann ich mir nur schwer vorstellen das es daran gescheitert ist. Wenn man irgendwas nicht beschaffen kann versucht man mit denen zu reden und es wird mit ziemlicher Sicherheit eine andere Lösung gefunden werden. Man muss sich nur drum kümmern. Dieses gilt in allen Belangen bei der Bundeswehr.
Du machst die Ausbildung im mittleren Dienst für 2 Jahre. Eine Verkürzung ist bei guten Noten wohl möglich und anschließend verrichtest du deinen Dienst auf deinem Dienstposten. Generell kannst du im gesamten Bundesgebiet eingesetzt werden je nach dienstlichem Bedarf. Es kann passieren das du nicht heimatnah eingesetzt werden kannst.
Um in den gehobenen Dienst aufzusteigen bewirbst du sich entweder nach der Ausbildung im mittleren Dienst und wirst als Beamter auf Probe entlassen um wieder Beamter auf Widerruf für den Vorbereitungsdienst zu werden oder du bewirbst dich nach vier Dienstjahren auf den Aufstieg. Dann machst du ein AC und wenn du tauglich bist kannst du zu vollen Bezügen den Vorbereitungsdienst absolvieren oder das mittlerweile eingeführte Fernstudium. Voraussetzung ist natürlich eine gute Beurteilung.
Sinnvoller wäre meiner Meinung nach gewesen direkt im gehobenen Dienst anzufangen wenn du die Voraussetzungen dafür mitbringst.
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Schmelsko

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Antw:Aufstieg vom mittleren Dienst in den gehobenen Dienst
« Antwort #6 am: 13. März 2017, 12:12:46 »

Danke für die ausführliche Antwort.
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Susi2908

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Antw:Aufstieg vom mittleren Dienst in den gehobenen Dienst
« Antwort #7 am: 13. März 2017, 12:16:32 »

Ich musste auch Dokumente nachreichen, eines davon konnte ich nicht nachreichen, habe dann eine Mail geschrieben und es wurde trotzdem anerkannt.


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Schmelsko

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Antw:Aufstieg vom mittleren Dienst in den gehobenen Dienst
« Antwort #8 am: 13. März 2017, 12:19:06 »

Nach meiner E-Mail, wo ihnen das mit der Praktikumsbescheinigung geschrieben habe, kam gar nichts mehr.
Weder per E-Mail, noch per Post.
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Nachtmensch

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Antw:Aufstieg vom mittleren Dienst in den gehobenen Dienst
« Antwort #9 am: 13. März 2017, 12:30:41 »

Wenn doch keine Reaktion kommt höre ich doch nach einer angemessenen Zeit mal nach und frage was daraus geworden ist. Dafür sind die Bearbeiter da, dass sie dir weiterhelfen wenn was unklar ist.
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Lidius

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Antw:Aufstieg vom mittleren Dienst in den gehobenen Dienst
« Antwort #10 am: 13. März 2017, 17:14:24 »

Kann ich mir nur schwer vorstellen das es daran gescheitert ist. Wenn man irgendwas nicht beschaffen kann versucht man mit denen zu reden und es wird mit ziemlicher Sicherheit eine andere Lösung gefunden werden. Man muss sich nur drum kümmern. Dieses gilt in allen Belangen bei der Bundeswehr.
Du machst die Ausbildung im mittleren Dienst für 2 Jahre. Eine Verkürzung ist bei guten Noten wohl möglich und anschließend verrichtest du deinen Dienst auf deinem Dienstposten. Generell kannst du im gesamten Bundesgebiet eingesetzt werden je nach dienstlichem Bedarf. Es kann passieren das du nicht heimatnah eingesetzt werden kannst.
Um in den gehobenen Dienst aufzusteigen bewirbst du sich entweder nach der Ausbildung im mittleren Dienst und wirst als Beamter auf Probe entlassen um wieder Beamter auf Widerruf für den Vorbereitungsdienst zu werden oder du bewirbst dich nach vier Dienstjahren auf den Aufstieg. Dann machst du ein AC und wenn du tauglich bist kannst du zu vollen Bezügen den Vorbereitungsdienst absolvieren oder das mittlerweile eingeführte Fernstudium. Voraussetzung ist natürlich eine gute Beurteilung.
Sinnvoller wäre meiner Meinung nach gewesen direkt im gehobenen Dienst anzufangen wenn du die Voraussetzungen dafür mitbringst.

Kleine Ergänung zum gefetteten Teil:

Nicht vier Jahre Dienstzeit, sondern vier Jahre nach Ende der Probezeit (Sprich 4 Jahre ab Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit). Das ist schon ein gewaltiger Unterschied.
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Nachtmensch

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Antw:Aufstieg vom mittleren Dienst in den gehobenen Dienst
« Antwort #11 am: 13. März 2017, 17:39:14 »

Kleine Ergänung zum gefetteten Teil:

Nicht vier Jahre Dienstzeit, sondern vier Jahre nach Ende der Probezeit (Sprich 4 Jahre ab Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit). Das ist schon ein gewaltiger Unterschied.
Du hast absolut recht. Meinte natürlich nach vier Jahren ab Beendigung des Vorbereitungsdienstes. Dieses bedeutet das man inklusive des Vorbereitungsdienstes und der Ableistung der Probezeit bereits mindestens 7 Jahre Dienstzeit hat, bevor man die Möglichkeit hat, den Aufstieg zu absolvieren.
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mailman02

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Antw:Aufstieg vom mittleren Dienst in den gehobenen Dienst
« Antwort #12 am: 13. März 2017, 18:22:44 »

In Bundesländern in denen es schon die "durchgängige Leistungslaufbahn" gibt, macht es regelmäßig mehr Sinn, während der Zeit in der QE2 am Auswahlverfahren für QE3 teilnzunehmen und dann wieder "neu" anzufangen, also auf den "Aufstieg" zu hoffen.

Ist ja ähnlich wie vom "Nachtmensch" schon geschildert.
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Schmelsko

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Antw:Aufstieg vom mittleren Dienst in den gehobenen Dienst
« Antwort #13 am: 16. März 2017, 12:00:32 »

Das ist wirklich ein großer Unterschied!
Ich habe die Sachbearbeiterin meiner Bewerbung für den gehobenen Dienst kontaktiert und sie meinte, dass ich in ca. 4 Wochen die Antwort kriege, ob ich zum ersten Teil des Assessment Centers eingeladen werde, oder nicht. Hab wohl voreilige Schlüsse gezogen ::) ::) ::)
Aber ich danke euch sehr für die Antworten!
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