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in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Kaserne / Wohnung  (Gelesen 26908 mal)

SH750

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Kaserne / Wohnung
« am: 11. April 2012, 20:57:04 »

Hallo liebe Gemeinde :)


Ich hab folgendes anliegen und zwar ....

habe meine Grundausbildung 2005 gemacht war dann 4 jahre bei der bundeswehr.

Jetzt fang ich am 2.7 wieder an und zwar mit dem Dienstgrad SG / FA

da ich gehört hab vom alten Kameraden,der jetzt auch wieder beim bund ist ( 29 Jahre  )

meinte das man mit 25 jahre nicht mehr in der kaserne wohnen darf ,

meinte sind neue regeln beim bund,ist das richtig ?? muss ich mir jetzt eine neue wohnung suchen nähe standort ??

was ist wenn ich versetzt werde ,muss ich dann auch wieder umziehen ??

Sowas hab ich noch nie gehört und kann es mir auch nicht vorstellen.

Meine man zahlt doch eh ein pauschale vom lohn,so war das damals bei mir vor 2 jahren.

hoffe könnt mir weiter helfen

Mfg





« Letzte Änderung: 11. April 2012, 21:03:17 von SH750 »
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KlausP

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Antw: Kaserne / Wohnung
« Antwort #1 am: 11. April 2012, 21:13:00 »

Zitat
meinte das man mit 25 jahre nicht mehr in der kaserne wohnen darf ,

Mit Vollendung des 25. Lebensjahres sind Sie nicht mehr zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft verpflichtet (Kommandierung zu Lehrgängen ist dann wieder was anderes), im Rahmen freier Kapszitäten kann Ihnen Unterkunft gegen Bezahlung (Unterkunftspauschale) auf Antrag bereitgestellt werden.

Zitat
meinte sind neue regeln beim bund,ist das richtig ?? muss ich mir jetzt eine neue wohnung suchen nähe standort ??

Diese Regeln sind nicht neu. Nur sind die freien Kapazitäten knapper geworden (Versetzungen bei Auflösung und Verlegung von Truppenteilen ist z.B. ein Grund).

Zitat
was ist wenn ich versetzt werde ,muss ich dann auch wieder umziehen ??

"Müssen" nicht, können schon. Wobei die Bundeswehr dann den Umzug bezahlt oder auch entsprechendes Trennungsgeld.
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aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

LwPersFw

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Antw: Kaserne / Wohnung
« Antwort #2 am: 12. April 2012, 01:38:41 »

KlausP hat Ihnen die grundlegende Regel zum Wohnen in der GMU für über 25jährige genannt.

Wenn Sie im Moment der Einstellung ohne eigene Wohnung sind ( Eigentum oder Mietvertrag )
und Ihnen keine GMU gegen Bezahlung gestellt werden kann, müssen Sie sich eine Wohnung,
möbliertes Zimmer, etc. am Standort suchen. Auf eigene Kosten.

Anders sieht es aus, wenn Sie jetzt über eine eigene Wohnung verfügen!
Wenn Sie dies dem ZNWG unter Vorlage des Mietvertrages nachweisen und die NICHT-Zusage der
Umzugskostenvergütung beantragen, sind Sie - insoweit diese Wohnung außerhalb 30 km um den Standort
liegt - ab dem Dienstantritt Trennungsgeldempfänger!

Als TG-Empfänger haben Sie dann wieder Anspruch auf bevorzugte Bereitstellung einer unentgeldlichen GMU!

Sollte keine GMU vorhanden sein, würde die Verwaltung einen standortabhängigen Geldbetrag zahlen,
damit sie z.B. ein möbliertes Zimmer anmieten können.
Oder, wenn man Ihnen zumuten kann täglich nach Hause zu fahren, eine sog. Wegstreckenentschädigung.

Dies gilt für jede weitere Versetzung...

...solange Sie nicht in den 30 km - Kreis um Ihren Wohnort versetzt werden (Einzugsgebiet)
...oder Sie die Zusage der UKV beantragen >> dann können Sie auf kosten des Bundes umziehen

Die Frage ist also ... wie ist Ihre derzeitige Wohnsituation ??!!
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SH750

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Antw: Kaserne / Wohnung
« Antwort #3 am: 12. April 2012, 17:56:50 »

okay danke für die ersten information...klingt schon mal alles logisch soweit :)


da ich mich von meiner freundin getrennt habe und schnell raus wollte, wohne ich momentan bei meinen eltern im Haus mit drin.ist dem Bund aber bekannt der wohnsitz

also bin auch bei meinen eltern gemeldet.




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LwPersFw

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Antw: Kaserne / Wohnung
« Antwort #4 am: 12. April 2012, 22:49:32 »

Unter diesen Bedingungen gelten Sie für die Bundeswehr als

>> Lediger ohne berücksichtigungsfähigen Hausstand gemäß § 10 Abs. 3 Bundesumzugskostengesetz (BUKG)

Folge:

Da Sie zum Dienstantritt das 25. Lebensjahr vollendet haben, sind Sie nicht mehr zum Wohnen in der
Gemeinschaftsunterkunft (GMU) verpflichtet. Somit ist Ihnen auch keine unentgeldliche Unterkunft
zur Verfügung zu stellen.

Sollten freie Unterkünfte verfügbar sein, kann Ihnen die Erlaubnis zum Wohnen in der GMU - gegen
einen geringen Geldbetrag - erteilt werden.

Stehen keine Unterkünfte zur Verfügung, müssen Sie sich im Standortbereich - ebenfalls auf eigene
Kosten - eine Unterkunft suchen.

Solange Sie keine eigene Wohnung im Sinne des § 10 Abs. 3 BUKG im Standortbereich haben,
wird dies auch bei weiteren Versetzungen der Fall sein.

Haben Sie eine entsprechende Wohnung (idealerweise im Umkreis 30 km um den Standort),
können Sie diese von der Bw-Verwaltung als berücksichtigungsfähig anerkennen lassen.

Sollten Sie dann versetzt werden (außerhalb des 30 km - Kreises), haben Sie nach der
derzeitigen Erlasslage 2 Möglichkeiten:

1. Sie lassen sich die Umzugskostenvergütung (UKV) zusagen
      >> dann können Sie auf Kosten der Bw an den neuen Standort umziehen
ODER
2. Sie beantragen die NICHT-Zusage der UKV
      >> dann werden Sie zum Trennungsgeldempfänger - mit dem Anspruch auf eine
           unentgeldliche oder von der Bw bezahlten Unterkunft am neuen Standort
           (unter Beibehaltung der Wohnung am alten Standort)

Empfehlung:
Nehmen Sie mit Ihrer neuen Einheit Kontakt auf (z.B. Spieß) und klären Sie die Frage,
ob Ihnen eine GMU gegen Bezahlung gestellt werden kann.
Unbefristet, oder zumindest solange, bis Sie sich am Standort eine Wohnung/Unterkunft
gesucht haben.

Ein Hinweis noch:
Sie werden im Rahmen der Einstellung die Zusage der UKV erhalten.

Wenn Sie keine GMU erhalten und sich sowieso außerhalb eine Unterkunft suchen müssen,
richten Sie sich gleich eine Wohnung gem. § 10 Abs. 3 BUKG ein.

Denn Sie können über die Zusage der UKV folgende Leistungen abrechnen:

- Reisekostenvergütung gem. § 7 BUKG
- Pauschvergütung gem. § 10 Abs. 4 BUKG
- Beförderungsauslagen gem. § 6 BUKG
- ggf. Kosten für Beschaffung Herd und/oder Öfen gem. § 9 Abs 3

Dabei WICHTIG !! :
Die Leistungen gem. § 9 können nur formlos abgerechnet werden, da sie auf dem u.a.
Formblatt nicht abgebildet sind!!!

Noch ein Hinweis zu § 6:

Wer als Lediger (über 25) ohne Hausstand nach § 10 Abs. 3 BUKG vor hat am Dienstort
einen solchen eigenen Hausstand einzurichten und erklärt, dass im Rahmen seiner Dienstantrittsreise
der Umzug noch nicht abgeschlossen ist, kann seine Sachen, z.B. sein Hausrat in der Wohnung
der Eltern, in seine neue Wohnung transportieren und bekommt die angemessenen Kosten dann erstattet.

Es muss aber im u.a. Vordruck angekreuzt werden, dass NICHT alles Umzugsgut transportiert
wurde, da zunächst nur die Sachen z.B. Zimmer im Haus der Eltern >> (vorübergehende) GMU transportiert wurden.

Das Feld "Der Umzug ist damit beendet" wird in diesem Fall nicht angekreuzt.
Unter dem Punkt "Sämtliches Umzugsgut ist befördert" >> Nein ankreuzen.

Anmietung der Wohnung und Einzug sollten aber zeitnah zum Dienstantritt erfolgen.

Und >> lassen Sie sich zuvor von den Fachleuten für Umzüge im BwDLZ (nicht vom Refü!) beraten!!

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SH750

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Antw: Kaserne / Wohnung
« Antwort #5 am: 12. April 2012, 23:03:05 »

Danke für den ausführlichen Bericht

dann werde ich das mal in angriff nehmen

wie gesagt ....recht herzlichen dank für die 3 Erklärungen  :D
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Raettchen

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Antw: Kaserne / Wohnung
« Antwort #6 am: 12. April 2012, 23:12:44 »

Ich habe diese ganze Rennerei auch grade, allerdings weil ich mich als ledig ohne eigenen Hausstand gemeldet habe, da ich bei meiner Mutter gemeldet bin. Das für mich zuständige Dienstleistngszetrum teilte mir aber mit, dass es egal ist, wo ich gemeldet bin, es reicht wenn ich einen Mietvertrag mit unterschriben habe(Dies ist bei mir der Fall). Bist du noch mit im Mietvertrag deiner Exfreundin?
Dann würdest du den Umzug vermutlich bezahlt bekommen.

LwPersFw Sie dürfen mich natürlich gerne korrigieren, wenn ich Mist erzähle :-)
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Im Gegensatz zu Soldaten sind Satzzeichen KEINE Rundeltiere!

LwPersFw

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Antw: Kaserne / Wohnung
« Antwort #7 am: 13. April 2012, 00:12:49 »

Raettchen,
bei Ihnen stellt sich die Sachlage anders dar!
Sie wohnen mit Ihrem Lebensgefährten in der gemeinsamen Wohnung und stehen gleichberechtigt im Mietvertrag.
Sie haben sich nur nicht korrekt beim Einwohnermeldeamt umgemeldet.

SH750 wohnt nicht mehr in der Wohnung der Freundin !
Daher hat er auch keinen eigenen Hausstand mehr, selbst wenn er noch im Mietvertrag steht!
Ggf. könnte man den Fall anders bewerten, wenn er aus diesem Mietvertrag heraus noch zur
Zahlung der Miete (auch anteilig) verpflichtet ist. Aber ich vermute mal dies ist nicht der Fall.

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SH750

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Antw: Kaserne / Wohnung
« Antwort #8 am: 14. April 2012, 22:15:33 »

ja so sieht es aus hab kein eignen hausstand und die wohnung gibt es nicht mehr.

und somit bleibt mir nichts andres übrig.

hatte damals auch mein wohnsitz mit der ex freundin als 2 wohnsitz angeben.

somit wär das egal

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Aljona_17

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Antw: Kaserne / Wohnung
« Antwort #9 am: 23. April 2012, 21:09:01 »

SH750 geile sauche fang auch am 2.07 an wo musst du hin?
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SH750

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Antw: Kaserne / Wohnung
« Antwort #10 am: 23. April 2012, 21:21:30 »

nach pasewalk ( viereck ) PzGren 411
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Aljona_17

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Antw: Kaserne / Wohnung
« Antwort #11 am: 23. April 2012, 22:16:01 »

ooo man geht kein mensch nach kempten :-(
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buuhjaah

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Antw: Kaserne / Wohnung
« Antwort #12 am: 10. Januar 2013, 16:47:04 »

Hallo,

erst mal dankeschön für diese ausführliche Erklärung (auch wenn sie schon etwas älter ist)!

ich habe jedoch noch eine frage, wie sich das bei der 4 monatigen Eignungsübung verhält.
Muß ich mir ab dem ersten Tag eine Wohnung nehmen (bzw wenn frei in der Gemeinschaftsunterkunft),
oder habe ich in dieser Zeit sogar ein anrecht auf Gemeinschaftsunterkunft?

zu mir:
33 Jahre,
Wiedereinsteller SaZ 12,
als StUffz (FA),
kein Trennungsgeldempfänger (da Ledig und ohne Mietvertrag im Obergeschoss des Elternhauses)
Umzugskostenvergütung zugesagt


Mit kameradschaftlichen Grüßen
Michi
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LwPersFw

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Antw: Kaserne / Wohnung
« Antwort #13 am: 10. Januar 2013, 22:06:04 »

Auf Grund Ihres Alters und der Einstellung mit höherem Dienstgrad sind Sie nicht mehr zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkuft (GMU) verpflichtet.
Somit haben Sie auch keinen Anspruch auf Bereitstellung einer unentgeltlichen GMU (außer z.B. auf Lehrgängen).
Als Wiedereinsteller werden Sie ja auch keine Grundausbildung mehr absolvieren, sondern direkt in Ihrer Stammeinheit Dienstantritt haben.

ABER :
Auf Grund der Einstellung als Eignungsübender befinden Sie sich die ersten 4 Monate in einem Anstellungsverhältnis auf Probe.
Sie werden ja auch erst mit Ablauf dieser 4 Monate zum SaZ ernannt (im Normalfall).
Sich in dieser Zeit eine Wohnung zu suchen - wäre einfach lebensfremd... falls es nicht zur Ernennung kommt...

Deshalb müsste für Sie folgendes gelten:

Quelle : Bestimmungen zur Durchführung der Gesetzes über die Umzugskostenvergütung für die Bundesbeamten, Richter im Bundesdienst und Soldaten

"4.1.2   Wird ein Arbeitsverhältnis begründet und eine Probezeit vereinbart, muss diese bei der Entscheidung über die Zusage der
Umzugskostenvergütung berücksichtigt werden. Beim Verheirateten oder in einer Lebenspartnerschaft Lebenden und Unverheirateten mit
einer Wohnung i.S. des § 10 Abs. 3 ist die Wirksamkeit der Zusage mit der erfolgreich abgeleisteten Probezeit zu verknüpfen.
Entsprechendes gilt für Unverheiratete mit berücksichtigungsfähi¬gen Kindern und für Eignungsübende."

Somit wird die Ihnen erteilte Zusage der UKV erst mit der Ernennung zum SaZ (nach 4 Monaten) wirksam !

D.h. in diesen 4 Monaten sind Sie im Status der Nicht-Zusage der UKV.

Somit ist Ihnen in dieser Zeit Trennungsgeld zu zahlen und weil Sie Trennungsgeldempfänger sind,
haben Sie in diesen 4 Monaten auch Anspruch auf eine unentgeltliche Unterkunft.

Empfehlung:
Nehmen Sie frühzeitig Kontakt mit dem Spieß Ihrer neuen Einheit auf.
Dann kann dieser sich rechtzeitig um die Bereitstellung der Unterkunft kümmern.

Sobald Sie dann SaZ sind, muss dann geprüft werden:

- ob Sie weiterhin - dann gegen Bezahlung - in der GMU wohnen dürfen
- oder sich am Standort ein möbliertes Zimmer, oder eine eigene Wohnung suchen müssen
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buuhjaah

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Antw: Kaserne / Wohnung
« Antwort #14 am: 10. Januar 2013, 22:54:30 »

herzlichen dank für ihre ausführliche Antwort!
dann werde ich morgen gleich schauen wo ich die Telefonnummer des Spießes her bekomm.
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