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Autor Thema: Annerkennung Altenpflege  (Gelesen 14429 mal)

medic90

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Annerkennung Altenpflege
« am: 05. März 2017, 17:35:26 »

Hallo,

ich bin 27 Jahre jung und Altenpfleger. Wird meine Ausbildung annerkannt, um einer Tätigkeit bei der Bundeswehr nachgehen zu können ?

Grüße
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KlausP

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Antw:Annerkennung Altenpflege
« Antwort #1 am: 05. März 2017, 17:39:44 »

Vielleicht beantwortet das Ihre Frage: http://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php?topic=57195.0

Ansonsten einfach "Altenpfleger" in dieForensuche eingeben (habe ich gerade eben auch gemacht  ;))
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medic90

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Antw:Annerkennung Altenpflege
« Antwort #2 am: 05. März 2017, 17:43:20 »

Vielen Dank für die schnelle Antwort :) Leider sind die Aussagen dort recht widersprüchlich. Ich werde dann morgen mal den Karriereberater kontaktieren.

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ulli76

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Antw:Annerkennung Altenpflege
« Antwort #3 am: 05. März 2017, 17:50:14 »

Was willst du denn bei der Bundeswehr machen?
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medic90

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Antw:Annerkennung Altenpflege
« Antwort #4 am: 05. März 2017, 17:53:17 »

Ich möchte im Sanitätsdienst arbeiten. Welche genaue Tätigkeit ist erst einmal nicht wichtig, nur im medizinischen Bereich sollte es sein.
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KlausP

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Antw:Annerkennung Altenpflege
« Antwort #5 am: 05. März 2017, 18:24:10 »

Vielen Dank für die schnelle Antwort :) Leider sind die Aussagen dort recht widersprüchlich. Ich werde dann morgen mal den Karriereberater kontaktieren.

Bei dem förderlichen Zivilberuf geht es nur darum, ob man mit höheren Dienstgrad eingestellt werden kann. Es gibt ja auch Bewerber ganz ohne Beruf und die bekommen bei Einstellung mit niedrigstem Mannschaftsdienstgrad, genau wie Bewerber deren Beruf nicht als förderlich anerkannt ist, die ensprechende Berufsausbildung über eine ZAW.
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ulli76

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Antw:Annerkennung Altenpflege
« Antwort #6 am: 05. März 2017, 18:29:37 »

Der Beruf ist wohl nicht nutzbar, wertet aber evtl. deinen Schulabschluss auf, so dsas z.B. die Feldwebellaubahn in Frage kommt.

Aber du musst doch grob wissen, was du machen willst- Rettungsdienst, Pflege, eher was spezialisiertes wie MTA, PTA.
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Ralf

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Antw:Annerkennung Altenpflege
« Antwort #7 am: 05. März 2017, 19:40:34 »

Vielen Dank für die schnelle Antwort :) Leider sind die Aussagen dort recht widersprüchlich. Ich werde dann morgen mal den Karriereberater kontaktieren.
Ich finde das nun nicht widersprüchlich:
Zitat
Ja, verwertbar für eine Verwendung "Gehilfe Organisationsbearbeiter Sanitätsdienst"
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ulli76

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Antw:Annerkennung Altenpflege
« Antwort #8 am: 05. März 2017, 19:44:09 »

Gibt´s den überhaupt noch?
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Tommie

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Antw:Annerkennung Altenpflege
« Antwort #9 am: 05. März 2017, 23:27:49 »

Jeder PersFw im ZSanDstBw hat als steuernde ATB den OrgBearb SanDst und jeder PersUffz im ZSanDstBw hat als "Neben-ATB" den Gehilfe OrgBearb SanDst in IS-Org stehen ;) !

Und ob die Ausbildung als Altenpfleger eine förderliche Berufsausbildung ist, kann ich morgen früh in IS-Org prüfen ...


... ich melde mich wieder! Es sei denn "Ralf", der manchmal an "seniler Bettflucht" leider, kommt mir zuvor ;D !
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Ralf

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Antw:Annerkennung Altenpflege
« Antwort #10 am: 06. März 2017, 05:40:33 »

Erster  ;D
Ja, immer noch förderlich für
Zitat
Gehilfe Organisationsbearbeiter/in Sanitätsdienst
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Tommie

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Antw:Annerkennung Altenpflege
« Antwort #11 am: 06. März 2017, 06:46:03 »

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Ralf

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Antw:Annerkennung Altenpflege
« Antwort #12 am: 06. März 2017, 07:37:18 »

War mir sowas von klar!  8)
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Tommie

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Antw:Annerkennung Altenpflege
« Antwort #13 am: 06. März 2017, 07:42:36 »

In der Regel verwandle ich Vorlagen zum Elfmeter ohne Torwart gnadenlos ;D !
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ZirkusRisk

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Antw:Annerkennung Altenpflege
« Antwort #14 am: 06. März 2017, 08:35:01 »

Da kann ich mich gut zu äußern. Ebenfalls Altenpfleger mit Zusatzqualifikationen ;) ich fange im Mai an und komme frisch vom Einplaner im Januar. Ich wollte zuerst auch in den SanDienst aber Altenpflege wird 0 angerechnet da der Beruf direkt nicht gesucht wird (was ich persönlich für quatsch halte). Du müsstest wieder bei null anfangen.
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