Forum Chat ()

StartseiteForumTeamANB / RegelnFeedgenerator Hilfe
  • 19. April 2024, 04:53:49
  • Willkommen Gast
Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

AUS AKTUELLEM ANLASS:

in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Sonderurlaub bei Geburt eines Kindes?  (Gelesen 15105 mal)

ecki23

  • *
  • Offline Offline
  • Beiträge: 18
Sonderurlaub bei Geburt eines Kindes?
« am: 28. August 2014, 19:04:47 »

Hallo,
wie oben schon geschrieben steht, habe ich eine Frage bezüglich Gewährung von Sonderurlaub.

In meiner Stammeinheit sagte man mir, das ich bei der Entbindung selbstverständlich dabei sein kann und dafür Sonderurlaub bekomme. Nun bin ich aber seit dieser Woche eine Kompanie weiter Kommandiert, um eine SGA zu absolvieren.
Diese Einheit hat mich nur unter der Bedingung fahren lassen, das ich genügend Urlaub habe und diesen dafür nehme. Diesen habe ich leider nicht.

Nun ist meine Frage nur, gibt es eine Regelung dafür oder ist das alles eine ermessens Sache?
Gespeichert

KlausP

  • Reservespieß
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 29.516
Antw:Sonderurlaub bei Geburt eines Kindes?
« Antwort #1 am: 28. August 2014, 19:13:07 »

Gemäß Sonderurlaubsverordnung der Bundesbeamten (die gem SUV auch auf Soldaten anzuwenden ist) kann bei Niederkunft der Ehefrau oder der Lebenspartnerin Sonderurlaub von einem Kalendertag gewährt werden. (§ 12(3)1. Sonderurlaubsverordnung SUrlV) http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/surlv/gesamt.pdf
Gespeichert
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

ecki23

  • *
  • Offline Offline
  • Beiträge: 18
Antw:Sonderurlaub bei Geburt eines Kindes?
« Antwort #2 am: 28. August 2014, 19:24:37 »

also "kann", muss aber nicht. Das heißt ich habe somit keinen Rechtsanspruch.
Gespeichert

FregattenFan

  • **
  • Offline Offline
  • Beiträge: 66
Antw:Sonderurlaub bei Geburt eines Kindes?
« Antwort #3 am: 28. August 2014, 19:27:52 »

Da steht ja, wenn dienstliche Gründe nicht entgegenstehen. Heißt doch im Umkehrschluss, dass wenn EU genommen werden soll, keine dienstlichen Gründe entgegenstehen. Dann müsste auch der eine Tag Sonderurlaub gewährt werden, oder liege ich völlig falsch?
Gespeichert

KlausP

  • Reservespieß
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 29.516
Antw:Sonderurlaub bei Geburt eines Kindes?
« Antwort #4 am: 28. August 2014, 19:29:30 »

also "kann", muss aber nicht. Das heißt ich habe somit keinen Rechtsanspruch.

Stellen Sie einen entsprechenden Antrag und wenn der abgelehnt wird, reichen Sie eine Beschwerde ein an den Kommandeur. Ich bin auf den Beschwerdebescheid gespannt, wenn Ihnen der Sonderurlaub abgelehnt wird und Ihnen statt dessen Erholungsurlaub genehmigt werden würde. Da wird es nämlich für den Chef schwierig, mit dringenden dienstlichen Gründen zu "argumentieren".
Gespeichert
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

F_K

  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 20.776
Antw:Sonderurlaub bei Geburt eines Kindes?
« Antwort #5 am: 28. August 2014, 19:35:57 »

... Wie lange willst Du denn Urlaub nehmen?

So wie ich das kenne, kündigt sich so eine Geburt vorher an - warum hat man dann keinen Urlaub mehr?
Gespeichert

miguhamburg1

  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 7.932
Antw:Sonderurlaub bei Geburt eines Kindes?
« Antwort #6 am: 28. August 2014, 19:59:47 »

Was soll denn so eine Frage, die vollkommen sachfremd ist.

Nur wenn dringende dienstliche Gründe bestehen, können SU und EU vom Disziplinarvorgesetzten verwehrt werden (jeweils mit der Möglichkeit, gegen diese Entscheidung Beschwerde einzulegen. Da für die Geburt des eigenen Kindes 1 Tag SU-Anspruch besteht, geht es Sie und Andere doch einen feuchten Kehricht an, ob beim Fragensteller noch EU-Anspruch besteht oder nicht. Es ist ja auch ihm überlassen, ob er nur den einen Tag Sonderurlaub nimmt oder noch (ggf. vorhandenen) Erholungsurlaub "dranhängt".
Gespeichert

KlausP

  • Reservespieß
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 29.516
Antw:Sonderurlaub bei Geburt eines Kindes?
« Antwort #7 am: 28. August 2014, 20:05:32 »

Diese Aussage "Sonderurlaub gibt es hier nicht, aber Erholungsurlaub können Sie dafür nehmen" ist doch der größte Schwachsinn überhaupt. Da schießt sich der Disziplinarvorgesetzte (wenn er denn sowas raushaut) ein sauberes Eigentor (und findet sich u.U. im nächsten Wehrbeauftragtenbericht wieder).
Gespeichert
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

ecki23

  • *
  • Offline Offline
  • Beiträge: 18
Antw:Sonderurlaub bei Geburt eines Kindes?
« Antwort #8 am: 28. August 2014, 20:12:06 »

Bin seit 07/14 als Wiedereinsteller beim Bund. Vorher sollte ich bei meinem Arbeitgeber sämtlichen Urlaub nehmen. Bin also mit 0 Tage zum Bund gekommen. Dort war aber Kompanie-Sommerurlaub und ich sollte auch 2 Wochen nehmen, mit allen anderen neuen Wiedereinstellern.
Nun bin ich also 2 Monate beim Bund, hatte aber schon 9 Tage Urlaub.
Die Geburt kündigte sich nicht 100% an :-)
Ich war heute bis 12 zur SGA, dann Riss in der Harnblase und Fruchtwasser geht ab. Nun liegt meine Frau im Krankenhaus und es werden die Wehen eingeleitet. Krankenhaus ist nicht weit weg von mir zu Hause, aber von der Kaserne über 200 KM.
Eventuell geht es die ganze Nacht, somit wird es schwer morgen zum Dienst zu erscheinen, aber laut Zugführer ist Morgen nicht viel angesetzt.
Wieviel Tage das also Urlaub sind weiß ich nicht, aber ich möchte schon sonst wieder zum Dienst...

Mich stören nur die Unterschiede, in meiner Kompanie null Probleme, ein Haus weiter will niemand was von Sonderurlaub wissen...
Gespeichert

LwPersFw

  • Forums-Perser
  • Global Moderator
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6.737
Antw:Sonderurlaub bei Geburt eines Kindes?
« Antwort #9 am: 28. August 2014, 21:06:15 »

Quelle : ZDv 14/5 F 511 Nr 80

"(3) Aus anderen wichtigen persönlichen Gründen kann, wenn dienstliche Gründe nicht
entgegenstehen und sofern Dienstbefreiung nach Nr. 1 Abs. 2 nicht ausreicht, Urlaub unter
Belassung der Geld- und Sachbezüge im notwendigen Umfang (im Allgemeinen ein bis drei
Arbeitstage
) gewährt werden.

In den nachstehenden Fällen wird Urlaub in dem angegebenen Umfang gewährt:

1. Niederkunft der Ehefrau oder der Lebenspartnerin 1 Arbeitstag"



"wird" bedeutet soviel wie muss, es sei denn der zuständige Chef kann schwerwiegende dienstliche Gründe geltend machen!

Neben diesem 1 Tag kann er noch problemlos die im 1. Absatz genannten 1-3 Tage dazu geben !
Z.B. auf Grund der großen Entfernung, besonderer Umstände (hier: der Soldat "musste" EU nehmen...)

Im Rahmen einer gesunden Menschenführung sollte dies auch gehen, wenn dienstlich nichts dagegen spricht!

Da ja alle vor Ort sind, würde ich den Chef der Stammeinheit bitten, mit diesem Chef zu sprechen...

Wenn dies nichts hilft > persönlich beim Kommandeur vorsprechen!
Gespeichert
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

KlausP

  • Reservespieß
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 29.516
Antw:Sonderurlaub bei Geburt eines Kindes?
« Antwort #10 am: 28. August 2014, 21:11:55 »

Zitat
Dort war aber Kompanie-Sommerurlaub und ich sollte auch 2 Wochen nehmen, mit allen anderen neuen Wiedereinstellern.

Schon dieser Befehl ist mehr als fragwürdig! Einem Soldaten darf nicht befohlen werden, wann er seinen Erholungsurlaub zu nehmen hat.

Ralf: Zitat deutlich gemacht
« Letzte Änderung: 28. August 2014, 21:32:28 von Ralf »
Gespeichert
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Ralf

  • Personaler
  • Global Moderator
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 22.019
Antw:Sonderurlaub bei Geburt eines Kindes?
« Antwort #11 am: 28. August 2014, 21:36:49 »

Zitat
Dort war aber Kompanie-Sommerurlaub und ich sollte auch 2 Wochen nehmen, mit allen anderen neuen Wiedereinstellern.

Schon dieser Befehl ist mehr als fragwürdig! Einem Soldaten darf nicht befohlen werden, wann er seinen Erholungsurlaub zu nehmen hat.

Ralf: Zitat deutlich gemacht

Es ließe sich nun trefflich streiten, ob hier ein Befehl vorlag oder nicht. Jedoch spricht die SUV auch an, dass Urlaubszeiträume vorgegeben werden.
Zitat
Aus dienstlichen Gründen ist die Festlegung eines bestimmten Zeitraumes für die Inanspruchnahme des Erholungsurlaubs zulässig. Den Soldaten soll empfohlen werden, ihren Urlaub in diesem Zeitraum zu nehmen, weil zu anderen Zeiten der Urlaubserteilung zwingende dienstliche Erfordernisse entgegenstehen könnten.
Allerdings wenn dann in wie in diesem speziellen Fall der Soldat auf die baldige Niederkunft hinweisen würde, wäre das schon sachgerecht.
Wir sprechen aber hier von einem -1- Tag SU und nicht von ner Woche.
Gespeichert
Bundeswehrforum.de - Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

bayern bazi

  • die Bergziege
  • Administrator
  • ******
  • Offline Offline
  • Beiträge: 8.638
Antw:Sonderurlaub bei Geburt eines Kindes?
« Antwort #12 am: 28. August 2014, 22:18:49 »

Ich war heute bis 12 zur SGA, dann Riss in der Harnblase und Fruchtwasser geht ab. Nun liegt meine Frau im Krankenhaus und es werden die Wehen eingeleitet. Krankenhaus ist nicht weit weg von mir zu Hause, aber von der Kaserne über 200 KM.
Eventuell geht es die ganze Nacht, somit wird es schwer morgen zum Dienst zu erscheinen, aber laut Zugführer ist Morgen nicht viel angesetzt.


als erstes mal - eine erfolgreiche und gesunde komplikationslose Geburt - für Mutter und Kind


 das der Papa dann morgen nicht in Dienst gehen kann, weil er in der Nacht nicht geruht hat - ist aus Sicherheitsgründen (200km fahren ) nicht zu verantworten  ;)

nur nicht vergessen gleich zum Dienstbeginn das freudige Ereignis melden  - nicht das du UA bist
Gespeichert
wer nicht kämpft  - hat bereits verloren

 

funker07

  • ****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 957
Antw:Sonderurlaub bei Geburt eines Kindes?
« Antwort #13 am: 29. August 2014, 17:06:18 »

Ich war heute bis 12 zur SGA, dann Riss in der Harnblase und Fruchtwasser geht ab. Nun liegt meine Frau im Krankenhaus und es werden die Wehen eingeleitet. Krankenhaus ist nicht weit weg von mir zu Hause, aber von der Kaserne über 200 KM.
Eventuell geht es die ganze Nacht, somit wird es schwer morgen zum Dienst zu erscheinen, aber laut Zugführer ist Morgen nicht viel angesetzt.
als erstes mal - eine erfolgreiche und gesunde komplikationslose Geburt - für Mutter und Kind
Dem kann ich mich nur anschließen.

Zitat
das der Papa dann morgen nicht in Dienst gehen kann, weil er in der Nacht nicht geruht hat - ist aus Sicherheitsgründen (200km fahren ) nicht zu verantworten  ;)
Auch, wenn n Smilie dahinter ist, muss ich das mal richtig stellen...nicht, dass der TE dafür noch Ärger bekommt.
Wer sich nicht in der Lage fühlt, mit dem Auto zum Dienst zu kommen (ja, nach einer schlaflosen Nacht 200km fahren ist verantwortungslos), der kommt halt mit Bus und Bahn.

Wenn kein Urlaub gewährt wurde, ist der Soldat verpflichtet, zum Dienst zu erscheinen. Wer vorsätzlich herbeiführt, dass er nicht dienstfähig ist, begeht ein Dienstvergehen.
Der Disziplinarvorgesetzte kennt ja die Gründe und hat trotzdem auf Dienst und nicht Urlaub entschieden.
Wobei ich die Entscheidung gegen den Urlaub nicht wirklich verstehen kann.

Zu dem Schwachsinn mit kein SU aber EU wurde ja schon genug geschrieben.
Du solltest drigend die Anträge einreichen und auf Ablehnung warten und dir nicht ausreden lassen, den Antrag zu stellen, weil er angeblich eh abgeleht wird.

Bist du jetzt eigentlich im Minus mit deinen Urlaubstagen?
Irgendwas läuft da sehr "ungewöhnlich".
Gespeichert

ecki23

  • *
  • Offline Offline
  • Beiträge: 18
Antw:Sonderurlaub bei Geburt eines Kindes?
« Antwort #14 am: 31. August 2014, 13:46:14 »

So ich melde mich hier mal zurück,
meine Frau hat in der Nacht vom Donnerstag zum Freitag unseren Sohn zur Welt gebracht, insgesamt ca. 14 Stunden in den Wehen gelegen. Aber alles ist in Ordnung...

Ich bin Freitag nicht zum Dienst gefahren, weil ich die ganze Nacht nicht zum Schlafen gekommen bin. Selbstverständlich habe ich UvD und im GeZi angerufen und Bescheid gegeben.
Meine Telefonnummer lag vor, bis heute hat sich niemend gemeldet und ich fahre Montag normal zur SGA.
Was ich letztendlich nun nehmen muss oder bewilligt bekomme, wird sich hoffentlich in dieser Woche zeigen. Urlaub habe ich eigentlich keinen, vielmehr so 6-8 Tage im minus.
Eigentlich bin ich noch in der Probezeit und es gibt Kameraden, die nur zu besonderen Anlässen Urlaub nehmen dürfen, wir in unserer Einheit gleich im ersten Monat zwei Wochen.

Es geht in der Tat ziemlich alles drunter und drüber dort.



mal noch kurz eine andere Frage, kann ich entlassen werden, wenn ich die SGA zum Panzergrennadier nicht schaffe? Bin fast 38 und komme ziemlich oft an meine Grenzen...
Gespeichert
 

© 2002 - 2024 Bundeswehrforum.de