Lieber Bulle, es mag ja hier und dort passiert sein, dass so etwas vereinzelt geschah. Dennoch kann und darf es nicht verallgemeinert werden. Seit 1977 bewege ich mich in und zwischen den unterschiedlichsten Standorten, zuerst in der alten Bundesrepublik und seit 1990 in ganz Deutschland so oft in Uniform, ohne dass ich auch nur ein einziges Mal ernsthaft angepöbelt oder gar - wmoit auch immer - angegriffen worden wäre. Ob das nun im Ruhrgeniet, in Köln, Bonn oder Berlin war/ist.
jglw13, Ihr Beitrag ist ja sehr nett und zeigt auf, wie es historisch einmal war. Ohne jetzt auf die Streitkräfte anderer Länder zu schauen, reicht allein schon ein Blick in die deutsche Geschichte, dass sowohl Ihre unterstellte Begründung, als auch die Folgerungen schlicht teilweise nicht zutreffen.
Warum trugen Soldaten in unseren Vorgängerarmeen auch außer Dienst und außerhalb militärischer Liegenschaften? Zum einen waren Soldaten zu der Zeit Staatsbürger mit massiv eingeschränkten Rechten. Zum einen waren Unverheiratete aller Dienstgrade bis hinauf zum Hauptmann/Rittmeister/Kapitänleutnant grundsätzlich kasernenpflichtig. Wenn sie heiraten wollten, brauchten sie dafür die Genehmigung ihres Disziplinarvorgesetzten. Sie besaßen kein Wahlrecht, um nur einmal die wichtigsten Einschränkungen zu formulieren. Andererseits bestand das Uniformtragegebot auch in der Freizeit deshalb, um den staatlichen Kontrollanspruch über die Soldaten als Disziplinierung 24/7/365 (366) auszudrücken. Dazu trug auch bei, dass es zu den Zeiten nur unmittelbare Vorgesetzte nach unserem heutigen Verständnis gab und dass Vorgesetzte seinerzeit nicht nur Befehle zu dienstlichen Zwecken (und den sonstigen heute gültigen Einschränkungen), sondern, wann immer sie wollten, mit Anspriuch auf Gehorsam erteilen durften. Ob dieser Uniformzwang nun wirklich so sinnvoll war, mögen andere entscheiden, aber am Sonnabend Abend waren die Garnisonstädte regelmäßi überfüllt mit sturztrunkenen Soldaten in Uniform, die den Ausgang reichlich ausnutzten. Schauen Sie sich mal den Film 08/15, erster Teil an, in dem wird auch das thematisiert.
Die Bundeswehr wurde aus den (auch Missbrauchs-) Erfahrungen aus der Wehrmachtszeit mit dem Leitbild des Staatsbürgers in Uniform gegründet, dessen Rechte nur insoweit eingeschränkt werden dürfen, wie es der militärische Dienst zwingend erfordert. Gleichzeitig wurden die Befugnisse von Vorgesetzten abgestuft und ebenfalls auf das unmittelbar für das Funktioneren einer Armee beschränkt. Damit war auch klar, dass die Bundeswehr keinen Anspruch darauf erheben kann und darf, eine Rund-um-die-Uhr-Kontrolle über ihre Soldaten zu erlangen, sondern im Gegenteil ihre Soldaten so zu erziehen hat, dass sie im Sinne der Inneren Führung möglichst viel Eigenverantwortung übernehmen. Insofern würde ein Uniformtragegebot für Soldaten dem Recht auf Freizügigkeit als Bürger widersprechen und wäre schlicht verboten.
Die Bundeswehr