Aber wo genau steht den nun wie der Ausnahmetatbestand definiert ist?
- A-1420/34 Anwendung der Verordnung über die Arbeitszeit der Soldatinnen und Soldaten
- Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten (Soldatengesetz - SG) § 30c ArbeitszeitVon "(1) Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit von Soldaten, die im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung verwendet werden, beträgt grundsätzlich 41 Stunden."
wird die Ausnahme festgestellt im Falle von
"(4)
a)im Rahmen mandatierter Auslandseinsätze,
b)zur Landesverteidigung, im Spannungsfall oder im Rahmen des inneren Notstandes,
c)im Rahmen nationaler Krisenvorsorge,
d)zur Bündnisverteidigung im Rahmen der Organisation des Nordatlantikvertrages und
e)zur Beteiligung an militärischen Aufgaben im Rahmen der Vereinten Nationen oder der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik der Europäischen Union,
2.Amtshilfe bei Naturkatastrophen oder besonders schweren Unglücksfällen und im Rahmen der dringenden Eilhilfe, humanitärer Hilfsdienste und Hilfeleistungen nach § 2 Absatz 2 Satz 3 des Parlamentsbeteiligungsgesetzes,
3.mehrtägigen Seefahrten,
4.Alarmierungen und Zusammenziehungen sowie einsatzbezogenen Operationsplanungen und militärischen Ausbildungen zur Vorbereitung von Einsätzen und Verwendungen in den Fällen der Nummern 1 und 2 sowie
5.Übungs- und Ausbildungsvorhaben, bei denen Einsatzbedingungen nach den Nummern 1 und 2 simuliert werden."
Details zur Auslegung und Umsetzung finden Sie eindeutig in der oben genannten Vorschrift, die als Ausführungsbestimmung gilt.
Wie kann den die isolierte Unterbringung in einem Hotel als "Übungs- und Ausbildungsvorhaben, bei denen Einsatzbedingungen nach den Nummern 1 und 2 simuliert werden" Angesehen werden?
Ich muss sagen es stört mich schon das angeblich jeder (und ich meine wirklich jeder) Übungsplatzaufenthalt als Ausnahme definiert wird. Aber isolierte Unterbringung auch noch?
Vorweg sollten Sie mal darüber nachdenken, wie cool Sie das finden würden, zwei Wochen in einem Hotelzimmer eingesperrt zu verbringen, bevor Sie in den Einsatz fliegen. Das hört sich lässig an, aber sprechen Sie mal mit jemandem, der Erfahrung hat, dann würden Sie diese Vergütung, bzw. Freistellung vom Dienst nicht so leichtfertig und unkameradschaftlich anzweifeln.
Eine Begründung des ATB für die isolierte Unterbringung ergibt sich m.M.n. aus § 30c (4) 4. (siehe oben)
Denn Augenscheinlich ist jeder Kommandeur frei zu entscheiden was Ausnahmetatbestand ist.
Das ist Unfug. Die Anordnung Ausnahmetatbestand nach Vorgaben des § 30c Absatz 4 SG ist in o.a. Vorschrift klar geregelt.
"410.Die Festlegung von Dienst nach § 30c Absatz 4 SG trifft in Fällen der Nr. 1 (Einsätze und
einsatzgleiche Verpflichtungen) das BMVg. In allen anderen Fällen trifft diese Festlegung im Einzelfall die
Inspekteurin oder der Inspekteur des militärischen Organisationsbereiches, die Befehlshaberin oder
der Befehlshaber des Einsatzführungskommandos der Bundeswehr, die Amtschefin oder der Amtschef
des Planungsamtes der Bundeswehr bzw. die Amtschefin oder der Amtschef des Luftfahrtamtes der
Bundeswehr sowie die Kommandeurin oder der Kommandeur der Führungsakademie der Bundeswehr
und die Kommandeurin oder der Kommandeur des Zentrums für Innere Führung der Bundeswehr."
In der Regel, z.B. im Heer, wird die Entscheidungsbefugnis auf Ebene des Brigadekommandeurs delegiert. In den mobLogTr der SKB entscheidet z.B. der Kdr LogKdoBw (GenMaj) usw. "Mal eben" Ausnahmetatbestand ist also nicht. Und jeden einfachen Übungsplatz als solchen zu deklarieren entfällt.
Insgesamt bewerte ich Ihren Beitrag als auf Grundlage von zu wenig Wissen formuliertem "Unmut" über etwas, dass in der Realität ganz anders aussieht. Vielleicht hat man sie auch einfach schlecht informiert, aber dafür gibt es Vorgesetzte, die man fragen kann.