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Neuigkeiten:

AUS AKTUELLEM ANLASS:

in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Feldwebel der Reserve - wo gibt es Informationen - wie bewirbt man sich  (Gelesen 12368 mal)

Opa_Hagen

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  • Beiträge: 581

DAS sind die aktuellsten Bestimmungen (auszugsweise) zu diesem Thema:

Reservefeldwebelanwärter (RFA)

Die Zulassung zum RFA gem. A-1340/49 nach § 22 Abs 2 SLV ist für Soldaten / RDL möglich, wenn sie
##sich mindestens in einem Gefreitendienstgrad befinden (also bereits Dienst in den Streitkräften geleistet haben; keine „Ungedienten“)
##eine Hauptschule mit Erfolg besucht haben oder einen gleichwertig anerkannten Bildungsabschluss erworben haben und über einen förderlichen Berufsabschluss verfügen oder
##das Zeugnis über den erfolgreichen Besuch einer Realschule oder einen gleichwertig anerkannten Bildungsstand besitzen.
##erfolgreich an einem Eignungsfeststellungsverfahren bei einem Karrierecenter mit Assessmentcenter teilgenommen haben.

Als weitere Voraussetzung für die Zulassung gilt, dass ein entsprechender Beorderungsdienstposten zu besetzen ist.

Die Zulassung ist möglich für alle Laufbahnen. In Verwendungen, in denen eine durch zivilberufliche Ausbildung auf Gesellen- oder Facharbeiterebene vermittelte Befähigung erforderlich ist, jedoch nur, wenn die Bewerber diese Befähigung nachweisen.

Verwendungen, die eine Qualifikaton auf Meisterebene erfordern, sind nur für Bewerber geöffnet, welche bereits bei Antragstellung über diese verfügen. Verfügt der Antragsteller über eine solche Qualifikation ist eine Einstellung mit vorläufig höherem Dienstgrad nach § 22 Abs. 5 SLV vorgesehen



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Seewolf87

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  • Beiträge: 52

Genau. Und demzufolge ist meines Wissens für die Feldwebellaufbahn d.R. weder UL1 noch F1 zwingend nötig, es sei denn der Ausbildungskatalog schreibt den Besitz dieser ATNs vor.
Mir zB hat man geschrieben: "Die militärfachliche Ausbildung besteht aus zwei Lehrgängen: MFA Btsm VB 2 GDLGN = 63 Ausbildungstage und MFA ERGA Btsm VR 24 = 126 Ausbildungstage)."
Das ist also glaub ich auch stark von der Verwendung und der TSK abhängig...
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