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Zusammenfassung

Autor: Richar_DH78
« am: 11. April 2022, 18:33:16 »

Da ja mein "Fall" damals, wie auch derzeit aktuell hier Thema ist, möchte ich mich auch dazu noch mal äußern.

Im Jahr 2020 waren damals zwei RDL´s geplant (jeweils 3 Wochen), vom AG zugestimmt und jeweils ein Heranziehungsbescheid erstellt worden. Die erste im Januar 2020 und die zweite im Mai/Juni 2020. Die RDL im Januar 2020 habe ich absolviert. Aufgrund der Corona-Situation wurde der Heranziehungsbescheid für die RDL im Mai/Juni 2020 vom Karrierecenter aufgehoben. Diese "ausgefallene" RDL wollte ich im herbst 2020 gern nachholen. Ab da stellte sich aber meine damalige Vorgesetzte quer. Zu ihrer persönlichen Einstellung gegenüber Militär sowie zu ihrer politischen Gesinnung äußere ich mich hier nicht noch mal.

Meine damalige Vorgesetzte verweigerte ihre Zustimmung. Das Personalamt der Stadtverwaltung informierte mich schriftlich darüber, dass aus dem Arbeitsplatzschutzgesetz durchaus ein Anspruch auf RDL bis zu 6 Wochen im Kalenderjahr abzuleiten ist. Das Personalamt bat meine damalige Vorgesetzte ihre Entscheidung nochmals zu überdenken. Sie verweigerte weiterhin ihre Zustimmung.

Der Personalrat wurde beteiligt und es erfolgte abermals die Information an meine damalige Vorgesetzte, sie möge doch ihre Entscheidung wohlwollend überdenken. Sie verweigerte weiterhin ihre Zustimmung. Es kam zu einem Gespräch unter Beteiligung Personalamt, Personalrat, meine Vorgesetzte und ich. Dazwischen verging natürlich immer wieder einige Tage und Wochen.

Zwischenzeitlich hatte meine Vorgesetzte die zuständige Mitarbeiterin vom Personalamt auf ihre Seite ziehen können.

Im Rahmen des gemeinsamen Gespräches argumentierte die Mitarbeiterin vom Personalamt ebenfalls gegen eine Zustimmung zur Freistellung und hatte zwischenzeitlich beim zuständigen Karrierecenter angerufen und bezüglich meiner geplanten RDL in Aussicht gestellt, dass von der Stadtverwaltung keine Zustimmung erteilt werden würde. Sollte dennoch ein Heranziehungsbescheid erstellt werden, würde die Stadtverwaltung Widerspruch einlegen.

Daraufhin rief mich der Sachgebietsleiter vom zuständigen Karrierecenter an und fragte mich etwas entrüstet, was denn in "meiner" Stadtverwaltung los sei - so etwas hätte er noch nie erlebt. Er erklärte mir, dass das Karrierecenter demnach von einer weiteren Heranziehung im Jahr 2020 absehen würde.

Usw. usw. usw. Ich habe als im Jahr 2020 keine zweite RDL geleistet.

Und da ich mir immer mal sage "wer mich will, der kriegt mich und wer nicht, der hat eben Pech", habe ich zum 01. Oktober 2020 das Amt gewechselt.

Im neuen Amt wird mein Engagement als Reservist anerkannt und ich kann die 6 Wochen RDL im Kalenderjahr absolvieren.

Anmerkung: Die damals im Personalamt zuständige Mitarbeiterin arbeitet nicht mehr bei der Stadtverwaltung.





Autor: LwPersFw
« am: 10. April 2022, 11:15:22 »

Und ... Es kann jetzt hier noch über 10 weitere Seiten das Problem gewälzt werden...

Fakt ist : Die Bw wird sich ... trotz gesetzlicher Vorgaben - in der Praxis nicht gegen die Arbeitgeber stellen.

Denn es geht der Bw nicht um den einzelnen RDL ... sondern um das Gesamtsystem.

Solange RD nur auf freiwilliger Basis durchgeführt werden ... wird man auch den Arbeitgebern keinen Zwang auferlegen.

ISSO
Autor: ulli76
« am: 10. April 2022, 11:05:43 »

Ich glaube, das Problem ist eher, dass es schlichtweg überall Fachkräftemangel gibt. Wenn der Mitarbeiter auf RDL ist, gibt es oft schlichtweg keinen Ersatz. Entweder müssen die Kollegen dann die Arbeit übernehmen oder sie bleibt liegen.
Autor: Deepflight
« am: 10. April 2022, 10:47:53 »

Naja, da hast du durchaus Recht, denn durch die "Entkopplung" der Bw aus der öffentlichen Wahrnehmung durch den Wegfall der Wehrpflicht und Jahrzehnten des "Von Freunden umzingelt sein" ist das Verständnis für alles, was mit der Bw zu tun hat, vielfach komplett abhanden gekommen. Da macht das Verständnis für den Sinn von WÜ leider keine Ausnahme.
Man bedenke bitte, dass die Mehrheit der heutigen "Manager" groß geworden ist mit einem System, in dem Ehrenamt zugunsten persönlicher Belange, der eigenen Karriere und der dauerhaften Verfügbarkeit der eigenen Leistungsfähigkeit für die nächste Karrierestufe ganz weit hinten angestellt wurde.
Deswegen ist für diese "Manager" eine WÜ heutzutage auch so abstoßend, weil es eben nicht ins Bild von Karriere, beruflichem Erfolg und ewigem Leistungswachstum passt.
Ohne eine generelle Änderung der öffentlichen Wahrnehmung für Ehrenämter und Dienste an der Gemeinschaft wird sich das auch nicht ändern. Da ist schön und gut was im Gesetz steht, den Nachteil hat am Ende der Resi, denn wie schon beschrieben, die Arbeitgeber haben Mittel und Wege das "weiß" zu sanktionieren.
Autor: thelastofus
« am: 09. April 2022, 22:22:49 »

ich bin so ein Selbsttändiger und war insgesamt letztes Jahr über 40 Tage in Uniform unterwegs. "Liegengelassen" wird bei mir nichts.
Bei Dir ja, aber ich kenne da so Leute die überall "hier" schreiben und dann noch auf DVAGs rumspringen und Selbstständig sind, da fragt man sich schon wie das laufen soll.

Zitat
engagieren wollen, eine gesetzliche Regelung her…

Auch gesetzlich bringt das nicht unbedingt die erhoffte Lösung, wenn der AG "unwillig" ist. Das kann ich nach 20 Jahren Feuerwehr und fast 8 Jahren Sandienst/RD/Kats sagen. Da ist es auch gesetzlich verankert, vor allem wenn wie in der Corona oder Schneekrise der Kat-Fall festgestellt wird. Klar kann man dann auf das Recht pochen und Schnee räumen gehen, oder Tagsüber alles liegen lassen und zur Wache rennen. Steht alles im Gesetz und man ist im "Recht"..

Aber ein unwilliger AG findet dann Wege um einen ich sage es mal vorsichtig zu schikanieren, und das endet dann oft in gelben Zetteln oder einer Selbst Kündigung und gerade heute bauen sich Unternehmen ja oft um, und da ist es sicher nicht gut "negativ" aufzufallen..

(Zudem bin ich eh der Meinung das Feuerwehr in auch in kleineren Städten in hauptamtliche Hände gehört, und das da nicht irgendwelche Hansel rumspringen die insg. ein paar Monate Ausbildung haben, während eine BF-Beamter über gut  3 Jahre ausgbildet wird., aber das ist meine private Meinung)

Aber hatten wir nicht vor ein paar Jahren, ich meine so um 2005 rum noch die "richtige Einberufng zu WÜ wie es damals ja noch hieß"? Ich kann mich da in meiner damaligen Firma noch erinnern, das da viel auch auf WÜ waren und das als "ich kann nix dafür bin ja einberufen worden" verkauft wurde.. Der AG hat dann natürlich Unabkömmlichkeit versucht, aber das hätte länger gedauert als die Wü an sich ...

Als die Firma dann 2011 schließen musste und es keinen Sozialplan gab, war klar wer ein AG im 20km Standort der Mutterfirma bekommt, und wer gehen muss.
Autor: LwPersFw
« am: 09. April 2022, 21:57:27 »


 Allerdings muss doch gerade für Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst, die sich als Reservisten im „öffentlichen Dienst“ engagieren wollen, eine gesetzliche Regelung her…


Die gesetzlichen Regelungen gibt es und sie gelten auch für den ÖD...

Aber...


Es geht mir einfach nicht in den Kopf, warum das Karrierecenter und auch das KompZResAngelBw mit vertrauensvoller Zusammenarbeit zwischen Bundeswehr und dem Arbeitgeber argumentieren, obwohl bei der unmissverständlichen Rechtslage absolute Klarheit bestehen sollte, dass es einer Freistellung durch den Arbeitgeber nicht bedarf.


Kamerad, es ist bedauerlich das es bei Ihnen so ist wie es ist.

Aber lösen Sie sich von dem Gedanken, dass die Bundeswehr in dieser Frage den Einzelnen betrachtet.
Denn dies ist nicht der Fall.

Oder anders ausgedrückt...
Die Bundeswehr zwingt niemanden mehr eine RD abzuleisten.
Im Gegenzug zwingt sie aber auch keinen Arbeitgeber die Duldung einer RD auf, wenn dieser dagegen Bedenken artikuliert.

Wie ich schon ausgeführt hatte...

Zitat
Das ist ja löblich, hilft aber keinem weiter, bei dem der Arbeitgeber nicht mitspielt und die Bw sich aus generalpolitischen Erwägungen sich nicht gegen den Arbeitgeber stellt.
Auch wenn die Gesetzeslage es ermöglichen würde.

Es geht hier gerade nicht um das "Durchdrücken" der Gesetzeslage.

Das mag für Sie ... fokussiert auf Ihre persönliche Situation ... nicht nachvollziehbar sein...

... ändert aber nichts an den Realitäten...

Und hier unterscheidet die Bw nicht - aus generalpolitischen Erwägungen- zwischen privatwirtschaftlichen und öffentlichen Arbeitgebern.

Autor: Reservist10
« am: 09. April 2022, 19:03:43 »

Wenn es um kleine und mittlere Unternehmen geht, kann ich es sehr gut nachvollziehen, dass es dort je nach Lage häufiger dazu kommt, dass ein Arbeitnehmer unabkömmlich ist.

Je nach Lage finde ich es auch im öffentlichen Dienst verständlich z.B. wenn die halbe Belegschaft aufgrund von Corona in Quarantäne ist. Allerdings muss doch gerade für Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst, die sich als Reservisten im „öffentlichen Dienst“ engagieren wollen, eine gesetzliche Regelung her…
Autor: Andi8111
« am: 09. April 2022, 18:12:31 »

Eine Freistellungspflicht wird politisch nicht durchzusetzen sein. Vielleicht werden die AG sich eingedenk der aktuellen Krise umbesinnen und Reservisten werden einfacher freigestellt. Wenn nicht, dann eben nicht. Aber den Zwist mit den AG zu vertiefen, indem man einen gesetzlichen Anspruch auf eine RDL gesetzlich verankert, wird niemand wagen.
Autor: Reservist10
« am: 09. April 2022, 17:22:17 »

Die Arbeit hinter dem Blog des Kameraden weiß ich auf jeden Fall zu schätzen. Trotz der umfassenden Antwort des KompZResAngelBw trifft das Fazit den Nagel auf den Kopf:

„Insgesamt bleibt doch für den leistungsbereiten Reservisten letztlich das Gefühl des permanenten 'Eiertanzes' rund um das Thema Freiwilligkeit, Fresitellung und Arbeitgeberzustimmung, die letztlich weiterhin klare politische Lösungen dringend erforderlich erscheinen lassen, um für alle akzeptable Rahmenbedingungen zu schaffen!„

Schade.
Autor: Thomi35
« am: 07. April 2022, 13:07:55 »

Also mich würde interessieren, welcher Fall das gewesen sein soll - @Thomi35 Haben Sie ggf. den Thread hierzu?

Nein, leider nicht. Habe ich auch nicht wiedergefunden, vielleicht hatte ich den Beitrag auch an einer anderen Stelle gelesen. Ich fand lediglich einen Link, der zu einer Seite führt, wo sich mit generellen Problemen zur Freistellung beschäftigt wird: http://rsu-kraefte.blogspot.com/2016/07/fragen-zu-arbeitgeberzustimmung-und.html   .
Autor: arcd008
« am: 07. April 2022, 11:10:14 »

Hi,


Wobei ich mich auch oft frage welcher Selbstständige sein Geschäft so oft "liegenlassen" kann, oder welche Behörde sooft auf Personal verzichten kann.


ich bin so ein Selbsttändiger und war insgesamt letztes Jahr über 40 Tage in Uniform unterwegs. "Liegengelassen" wird bei mir nichts. Das ist schlicht nicht möglich, sonst habe ich bald keine Aufträge mehr. Es erfordert nicht gerade wenig Zeit, Termine, Bearbeitungen und Kommunikation mit dem Büro so einzurichten, dass alles auch aus der Ferne gut läuft. Sehr oft sitze ich abends bis in die Nacht noch an Bearbeitungen, Schriftsätzen usw., gehe nicht essen, sondern telefoniere in der Mittagspause mit dem Büro, etc.

Das alles läßt sich stemmen, wenn man entsprechend motiviert ist und einem sowohl der zivile Job als auch die RDL in der aktiven Truppe tatsächlich Spaß macht.

so long

arcd008
Autor: thelasofus
« am: 07. April 2022, 09:20:49 »

Genau das..

Klar kann man immer auf Recht usw. pochen aber das vergiftet nur unnötig die Stimmung. Kenne das wie gesagt vom Thema Feuerwehr und Tagesalarm. Klar steht es im Gesetz, und klar kann man darauf pochen, aber ob es immer Sinn macht das AV dann so zu belasten. Das kommt irgendwann zurück. Klar ist es schade, aber da hilft oft nur der Wechsel des AG.

Und dem ganzen will die Bw denke ich aus dem Weg gehen. Wer da keinen verständnisvollen AG hat dem bleibt nur der Weg über die Heimatschutzkompanien oder andere Einheiten die hauptsächlich am WE üben.
Autor: 2Cent
« am: 07. April 2022, 08:14:37 »

@Reservist10

Es macht mir den Eindruck als läge ihr Problem mehr in der Organisation ihrer Dienststelle als der Bundeswehr und dem Gesetzgeber.
Wenn alle drei sich einige sind, Bundeswehr, Reservedienstleistender und Arbeitgeber ist die Ampel grün, ansonsten halt nicht.

Stellen sie sich mal vor was los wäre wenn die Bundeswehr da immer in irgendwelche "Pissing Matches" zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer einbezogen wird.
Autor: Reservist10
« am: 07. April 2022, 07:43:04 »

Also mich würde interessieren, welcher Fall das gewesen sein soll - @Thomi35 Haben Sie ggf. den Thread hierzu?

Mit dem Dienstherrn wird es ja abgesprochen - unter Umständen aber nicht mit dem direkten Vorgesetzten, sondern mit höheren Instanzen, die diesbezüglich entscheidungsbefugt sind.
Es darf ja eigentlich nicht sein, dass ein Vorgesetzter entsprechende Befugnisse hat, wenn dieser vielleicht einfach nur aufgrund von "Schikane" den Reservistendienst des Mitarbeits verhindert.

Dass es dem direkten Vorgesetzten eventuell dann nicht gefällt, ist die eine Sache. Die andere Sache ist es doch, was für einen selbst wichtig ist und ob man sich im Rahmen eines Staatsdienstes engagieren möchte.

Ganz offensichtlich wird dieses Engagement nicht ausreichend gewürdigt.
Autor: Thomi35
« am: 06. April 2022, 22:34:12 »

Wir hatten hier im Forum auch schon die Schilderung eines Falls, in dem ein Mitarbeiter im öffentlichen Dienst zu einer RDL wollte, die Vorgesetzte dagegen war. Die Rechtslage ist zwar klar, aber der Fall ging vor das Verwaltungsgericht, und dieses hat dann festgestellt, daß der AG diesen Mitarbeiter nicht für RDL freistellen braucht. Es lagen keine Hinderungsgründe wie z. B. schon über sechs Wochen Reservedienstleistungen in dem Jahr vor.

Das mag jetzt zwar ein Einzelfall sein, aber häufig wird das Recht nicht so umgesetzt, wie es in den Gesetzesbüchern steht. Unter Umständen kann man das Recht dann auch nicht vor Gericht durchsetzen.

Es dürfte auch -obwohl man im Recht ist- nicht gerade förderlich für das Arbeitsklima sein, wenn RDL-Tage nicht einvernehmlich mit dem Arbeitgeber/Dienstherrn vereinbart werden können.

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