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Zusammenfassung

Autor: AriFuSchr
« am: 27. Juni 2012, 09:52:01 »

Zitat
Ich fürchte nehme an, dass AriFuSchr ein wenig auf dem Satzbau herumreiten wollte:


pühhh, ich war nicht bei der Kavallerie....

aber es stimmt, manchmal geht der Gaul mit mir durch und ich werde etwas schlingelig  8)
Autor: miguhamburg1
« am: 27. Juni 2012, 09:38:30 »

Das Interesse des Dienstherrn bei der Gewährung von Sonderurlaub ist vollkommen unmaßgeblich - denn ein dienstliches Interesse ist in den wenigsten Fällen pberhaupt vorhanden, wenn es um Sonderurlaub geht. Die SUV verweist in diesem Zusammenhang auf die Sonderurlaubsverordnung für Bundesbeamte.

Hier findet sich im § 12 "Sonderurlaub aus persönlichen Anlässen" eine ganze Anzahl privat-persönlicher Anlässe, bei denen Bundesbeamten und Soldaten Urlaub zusteht - die Eheschließung ist in der Tat nicht mehr dabei. Darüber hinaus wird in dieser Verordnung ausgeführt: "Aus anderen wichtigen persönlichen Gründen kann, wenn dienstliche Gründe nicht entgegenstehen, Urlaub unter Fortzahlung der Besoldung im notwendigen Umfang gewährt werden..." Dies wird im Übrigen bei der Eheschließung regelmäßig der Fall sein, da sich ein Disziplinarvorgesetzter nur dann den (berechtigten) Ärger und damit verbundene Demotivation seines Untergebenen antut, wenn entweder die dienstliche Führung und Leistung dies nicht geboten erscheinen lässt oder wirklich außerordentlich zwingende dienstliche Gründe dem entgegen stehen. Im Übrugen werden sich viele Soldaten für die anschließende Hochzeitsreise wohl auch ganz normalen Erholungsurlaub nehmen...

Schließlich: Der Sonderurlaubsanspruch gem. genannter Sonderurlaubsverordnung entfiel im Rahmen der Änderung 2004.
Autor: LuftwaffenSLD
« am: 26. Juni 2012, 21:58:43 »

@ LuftwaffenSLD
Zitat
Dazu hieß es, dass kein Sonderurlaub zusteht, da es nicht im Interesse des Dienstherrn liegt, dass der Soldat heiratet.
Den Schriftverkehr hätte ich mit Bezug auf das GG Art. 6 Satz 1 an den Platz der Republik 1 geschickt. Da vermute ich da hätte das BMVg wegen der etwas unglücklichen Ausdrucksweise eines Offiziers einiges an Stress bekommen.
Zwar nicht wegen der Ablehnung in der Sache, sondern wegen der Diktion, welche einen sehr weiten Interpretationsspielraum zulässt.

Die Formulierung stammte nicht aus dem eigenen Verband, sondern wenn ich mich richtig entsinne aus dem BMVg;-) Klar,jeder Chef gibt frei und zu 99% auch Sonderurlaub. Auf letzteres bestehen kann aber keiner, da es keinen Rechtsanspruch darauf gibt.


Autor: F_K
« am: 26. Juni 2012, 21:16:37 »

Zitat
Aber kennt das jemand noch von Kameraden, die wirklich kein frei bekommen haben zur Hochzeit?

Es geht hier nicht um die Frage, ob URLAUB ("frei") zu gewähren ist, sondern ob ein Anspruch auf Sonderurlaub besteht.

Lediglich letzteres ist nicht der Fall.
Autor: Schamane
« am: 26. Juni 2012, 21:00:08 »

@ LuftwaffenSLD
Zitat
Dazu hieß es, dass kein Sonderurlaub zusteht, da es nicht im Interesse des Dienstherrn liegt, dass der Soldat heiratet.
Den Schriftverkehr hätte ich mit Bezug auf das GG Art. 6 Satz 1 an den Platz der Republik 1 geschickt. Da vermute ich da hätte das BMVg wegen der etwas unglücklichen Ausdrucksweise eines Offiziers einiges an Stress bekommen.
Zwar nicht wegen der Ablehnung in der Sache, sondern wegen der Diktion, welche einen sehr weiten Interpretationsspielraum zulässt.
Autor: Paramedic
« am: 26. Juni 2012, 20:32:20 »

Aber kennt das jemand noch von Kameraden, die wirklich kein frei bekommen haben zur Hochzeit? Ich bin da ja skeptisch, ob der Chef sich wirklich den Trouble mit der Braut zutraut  ;D
Autor: LuftwaffenSLD
« am: 26. Juni 2012, 20:24:47 »

Ich erinnere mich noch genau an das Briefing zu diesem Thema in meinem Verband. Dazu hieß es, dass kein Sonderurlaub zusteht, da es nicht im Interesse des Dienstherrn liegt, dass der Soldat heiratet. Müsste ca. 5 Jahre her sein.
Autor: Bärt
« am: 26. Juni 2012, 18:20:02 »

Ein kleiner Gedanke.

Wer sagt eigentlich, dass der Fragesteller am 10.11 überhaupt schon vollständig eingekleidet ist?. Wir wurden damals genau am ersten WE
eingekleidet. Die dann wurden die Dienstanzüge gerne noch direkt zum Schneider geschickt.

Jeder der mehr Ahnung hat darf diesen Gedanken gerne weiterdenken  ;) ;)
Autor: Schamane
« am: 26. Juni 2012, 18:19:18 »

Also in der Sonderurlaubsverordnung für Beamte, welche ja für Soldaten nach § 9 SUV anzuwenden ist, findet sich im § 12 Satz 3 Punkt 1. - 8. die Eheschließung nicht aufgeführt sondern im Punkt 1. nur eine mögliche Folge, (nagut die Eheschließung ist zumindest keine biologische Voraussetzung, aber das würde eine längere Diskussion.)
Aber es steht zumindest geschrieben im § 12 Satz 3
Zitat
Verordnung über den Sonderurlaub für Bundesbeamtinnen, Bundesbeamte, Richterinnen und Richter des Bundes
(Sonderurlaubsverordnung - SUrlV) § 12 Satz 3
(3) Aus anderen wichtigen persönlichen Gründen kann, wenn dienstliche Gründe nicht entgegenstehen, Urlaub
unter Fortzahlung der Besoldung im notwendigen Umfang gewährt werden; in den nachstehenden Fällen wird
Urlaub in dem angegebenen Umfang gewährt: ...
Also kann der DV Sonderurlaub geben, er muss es aber nicht. Allerdings würde ich den DV dann im großen Diener mit Gefechtshelm zu einem sehr einseitigen Dialog mit dem künftigen "Kommandierenden General der Haus und Heimatfront" des antragstellenden Soldaten schicken. Gut bei der Eheschließung von Soldatinnen entfällt der Hausbesuch, da der "Kommandierenden General der Haus und Heimatfront" schon in seinem Büro steht oder sitzt.
Autor: miguhamburg1
« am: 26. Juni 2012, 17:54:09 »

Danke, danke, schon klar - wenn man diesen Satz von seinem Bezug im Vorsatz (... vor 30 Jahren...) isoliert betrachtet ... :)
Autor: StOPfr
« am: 26. Juni 2012, 17:48:55 »

Ich fürchte nehme an, dass AriFuSchr ein wenig auf dem Satzbau herumreiten wollte:

Zitat
Meine eigene Hochzeit und die einer meiner Töchter in diesem Jahr.

 ;) :D
Autor: miguhamburg1
« am: 26. Juni 2012, 17:34:44 »

... wem gratulieren Sie denn nun? ...wenn Sie meine Tochter meinen, leite ich ihn gerne an meinen Schwiegersohn und sie weiter! :)
Autor: AriFuSchr
« am: 26. Juni 2012, 15:52:49 »

Zitat
Meine eigene Hochzeit und die einer meiner Töchter in diesem Jahr.

da gratuliere ich ganz herzlich, so jung vermählt  ;)
Autor: wolverine
« am: 26. Juni 2012, 11:43:31 »

Wird wieder so eine Antidiskrimminierungsgeschichte sein ....
Autor: miguhamburg1
« am: 26. Juni 2012, 11:41:13 »

Es gab in ganz sicher in den letzten 30 Jahren weder das hier beschriebene "Eheschließungsgeld" (auch nicht als Belohnung für das Tragen des Dienstanzuges), noch irgendwelches Bekleidungsgeld für diesen Anlass. Quelle: Meine eigene Hochzeit und die einer meiner Töchter in diesem Jahr.

Dass die SUV nicht mehr Sonderurlaub für diesen Anlass vorsieht, war mir allerdings auch neu. Seit wann ist das denn so?
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