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Zusammenfassung

Autor: ZigiZigson
« am: 08. Oktober 2009, 21:39:52 »

Ja,ich muss halt abwarten alles andere ist nur unnötige Spekulation!
Autor: ulli76
« am: 08. Oktober 2009, 18:29:01 »

Jetzt wart´s halt erstmal ab. Klar macht so ein Eintrag natürlich keinen guten Eindruck. Aber es wird jeweils der Einzelfall geprüft und dann entschieden. Deswegen dauert es auch so lange.
Ich hoffe nur dass du die entsprechende Frage wahrheitsgemäß beantwortet hast, oder die Frage so gestellt war, dass du es nicht angeben musstest.(Kenn die aktuelle Formulierung der Frage nicht). Das könnte nämlich eher ein Problem werden, als die Eintragung an sich.
Autor: ZigiZigson
« am: 08. Oktober 2009, 13:24:23 »

Nein, die haben meine Personalien aufgenommen und gesagt ich würde die Chance bekommen dazu Stellung zu nehmen...daraufhin bekam ich so ein Schreiben in dem ich den Tathergang aus meiner Sicht schilderte aber auch zeitgleich es "gestanden"habe und mich auch dafür entschuldigt habe.Auf dieses Schreiben bekam ich dann über die Staatsanwaltschaft eine Zahlungsaufforderung die ich umgehend bezahlt habe und damit war für mich die Sache durch...Hätte nie gedacht,dass so etwas im besagten Führungszeugniss steht.Fühle mich wie ein Schwerverbrecher
Autor: snake99
« am: 08. Oktober 2009, 13:19:20 »

Wurden denn auch gleichzeitig eine Anzeige am Ort des Geschehens erstellt?
Autor: ZigiZigson
« am: 08. Oktober 2009, 13:12:47 »

Also,es war definitiv das erste Mal,dass ich bei der DB so ein Vergehen begangen habe.Ich glaube das "Problem" war, das die Bundespolizei hinzugeholt wurde,da ich kein Ausweis am Mann hatte und es somit zur Sache der Bundespolizei wurde.Bezahlt wurden alle Forderungen von mir umgehend.Naja, kann jetzt wohl nur abwarten und hoffen(Scheisssituation).Wäre schade,dass es an so einer Sache scheitert.Danke für eure Antworten!!!
Autor: wolverine
« am: 08. Oktober 2009, 10:25:07 »

Ob Anzeige erstattet wird, liegt im persönlichen Ermessen. Keiner ist verpflichtet hierzu - aber auch keiner gehindert. Hinzu kommt, dass es ausreicht, dass die StA irgendwie Kenntnis von einer Straftat erlangt. Nicht alles muss angezeigt werden. Sie kann dann die Ermittlungen aufnehmen.
Autor: BulleMölders
« am: 08. Oktober 2009, 09:46:21 »

Ich kenne es auch bei den meisten Beförderungsgesellschaften so, dass bei einem einmaligen vergehen von einer Anzeige abgesehen wird, sofern das erhöhte Beförderungsentgelt entrichtet wurde.
Erst beim zweiten oder dritten Vergehen wird Anzeige erstattet.
Autor: wolverine
« am: 08. Oktober 2009, 09:32:11 »

Das "erhöhte Beförderungsentgeld" ist ein Vertragsstrafe und würde zivilrechtlich behandelt. Evtl. bekäme man bei Nichtleistung einen Mahn- und Vollstreckunngsbescheid. Alles andere unterliegt dem Strafrecht und wird der StA als Anklagebehörde zugeleitet. Die entscheidet dann über Klageerhebung oder eben nicht. Und es gibt nicht wenige Leute, die einen entsprechenden Eintrag in den Akten haben.
Es gibt eben oft einen Unterschied zwischen Wahrnehmung von - auch einer Vielzahl von -  Einzelfällen und der Realität.
Autor: snake99
« am: 08. Oktober 2009, 09:23:55 »

Ich kenne es so, dass man ein "erhöhtes Beförderungsgeld" zu bezahlen hat. Kommt man der Zahlungsaufforderung nach, ist der Vorgang erledigt. Das "Schwarzfahren" automatisch vor Gericht endet ist mir persönlich neu. 
Autor: wolverine
« am: 08. Oktober 2009, 09:06:10 »

Natürlich wird so etwas vor Gericht verhandelt; sonst wäre der Stratatbestand des § 265a StGB ziemlich unsinnig und überflüssig http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__265a.html Das steht nicht Gesetz weil gerade die Tinte so billig war.

Und zur Frage: Die Strafe von 300 Euro (Tagesätze?) ist grundsätzlich kein Einstellungshindernis. Interessant wäre, ob die Verurteilung in den Bewerbungsbögen ordnungsgemäß angegeben worden ist. Sonst hätten wir einen Vorwurf nach §§ 46 III, 55 V SG.
Autor: snake99
« am: 08. Oktober 2009, 08:43:10 »

Ich denke, dass sie hier mit ihrer Frage nicht weiter kommen werden, da hier niemand über ihren Vorgang zu entscheiden hat.

Ich stelle fest, dass sie einen negativen Eintrag im Führungszeugnis haben. Das ist rein sachlich betrachtet ein Problem, da die Masse der anderen Bewerber keine Einträge haben, welches wiederum Voraussetzung dafür ist SaZ zu werden.

Auch wenn es reine Spekulation meinerseits ist, könnte ihnen die Angelegenheit so negativ ausgelegt werden, dass ihre Bewerbung letztendlich abgelehnt wird. Aktuell können sich aufgrund der Wirtschaftskrise die ZNGw's vor geeigneten Bewerbern kaum retten und haben die breite Auswahl. Es wäre mehr als unlogisch dann einen Bewerber einzustellen, der einen negativen Eintrag im Führungszeugnis hat. Der Grund des Eintrags wird letztendlich niemanden interessieren. Aber wie gesagt, das ich reine SPEKULATION meinerseits.

Was mich jedoch wundert ist die Tatsache, dass die Angelegenheit offensichtlich vor Gericht verhandelt wurde. Sie scheinen somit etwas zu verschweigen, denn mir ist kein Fall des Schwarzfahrens bekannt, der vor Gericht verhandelt wurde, es sei den man hat sich geweigert das erhöhte Beförderungsgeld zu bezahlen ...     
Autor: ZigiZigson
« am: 08. Oktober 2009, 05:20:33 »

Hallo Kameraden, habe 2001 mein GWD(neun Monate) absolviert und habe mich jetzt als Wiedereinsteller beworben(4 Jahre Saz/Laufbahn der Mannschaften)....war ende August im Zngw Nord Hannover und habe dort alles mit "Bravur"bestanden(Super Pft etc...)und wurde auch gleich genommen und habe eine Stelle im Stabsdienst zugesichert bekommen(alles fix Einplaner) nun nachdem alles fix war habe ich nach ein paar Wochen ein Brief erhalten in dem diese Stelle widerrufen wurde, da ein Eintrag im Führungszeugniss gefunden wurde.Daraufhin war ich natürlich sehr geknickt und wusste garnicht worum es geht.Nach einem Gespräch mit der Sachbearbeiterin, wurde mir erklärt,dass ein Eintrag im Führungszeugniss gefunden wurde(erschleichen von Leistungen/Schwarzfahren)und sie dieses Verfahren prüfen müssten.Der Sachverhalt war in dieser Geschichte, dass ich den Zug zu meinem damaligen Arbeitsplatz nur knapp erreicht habe und ich keine Karte am Ticketcenter lösen konnte(Zeitdruck)und daraufhin wegen erschleichen von Leistungen angezeigt wurde(Geldstrafe von ca.300 Euro per Gericht beschlossen und 40 Euro an die Bahn)habe dies alles umgehend beglichen und mich nachträglich bzw.in einer Stellungnahme auch einsichtig gezeigt, da es auch sehr naiv von mir war...habe nun meine Einberufungszusage plus Bahnanreisegutschein etc.wieder abgeben müssen und fürchte um meine feste Stelle...weiss nun nicht mehr weiter und warte täglich auf Antwort.Habe in meinem Freundeskreis viele die  Zeitsoldaten sind und mir sagten , dass es keine grosse Sache sein wird, sind aber halt alles nur Spekulationen(Sachbearbeiterin , meinte auch ich soll mir deswegen kein Kopf machen,habe aber ein mulmiges Gefühl,da man ja nichts genaues weiss und nur hofft.Bitte euch, mir eure Erfahrungswerte diesbezüglich zu schildern.LG
P.S.bin nicht vorbestraft oder dergleichen...
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