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Fragen und Antworten => Übung und Einsatz => Thema gestartet von: Hades am 15. April 2019, 15:47:17

Titel: Fragen zum Auslandseinsatz
Beitrag von: Hades am 15. April 2019, 15:47:17
Hallo Forumuser / Forumuserinen,

ich hätte einige fragen bezüglich der Auslandseinsätze. Vorab , mir geht's nicht um das Geld, ich will Soldat werden , sondern weil ich mich dafür berufen fühle.
1. Habe gelesen ein Auslandseinsatz kann 3 Wochen bis 6 Monate dauern, länger geht ja nicht lt. § 9 AO. Allerdings kann es dazu kommen , dass ich länger als 6 Monate weg bin ? ( also 1-2 Tage über die 6 Monate hinaus).
Titel: Antw:Fragen zum Auslandseinsatz
Beitrag von: SolSim am 15. April 2019, 16:01:00
Was möchten Sie denn genau wissen?
Titel: Fragen zum Auslandseinsatz
Beitrag von: Hades am 15. April 2019, 16:11:58
Hallo Forumuser/innen,

ich habe ein Paar fragen zu den Auslandseinsätzen, vorab es geht mir hier bei dem Beruf nicht darum viel Geld zu verdienen, sondern dass ich mich hierfür berufen fühle und es meine Bedürfnisse ( Teamgeist, Hilfsbereitschaft ect. erfüllt).

1. Ich habe gelesen ein Auslandseinsatz dauert zwischen 3 Wochen bis 6 Monate, laut Gesetz geht auch nicht länger § 9 AO, oder hat der Gesetzgeber für Soldaten eine extra Klausel, so dass Soldaten auch 1-2 tage über die angegebenen 6 Monate hinaus kann.

2. Bekommt man während der Zeit im Ausland außer den Gefahrenzuschlag , noch weitere steuerfrei oder steuerpflichtige Einnahmen ? Und was stehen mir für Ansprüche zur Verfügung bzw. auf was habe ich ein Recht?
Des weiteren was ist mit meiner Miete ect. oder andere monatlichen Kosten, ich bin fest davon überzeugt, dass ich diese weiter zahlen muss. Aber was passiert , wenn eine Rechnung kommt, und ich dieser nicht nachgehen kann oder generell Kosten die ich nicht wahrnehmen kann?

3. Man bekommt je nach Land eine anderen Gefahrenzuschlag. Bekommt man auch andere Boni wie Sonntagsarbeit und Spät / Nachtschicht oder sogar Feiertage? Und wie sieht es mit Verpflegungsmehraufwendungen aus? Die BW stellt mir ja Verpflegung zur Verfügung, allerdings habe ich gelesen ( kann natürlich falsch sein ) , dass man trotzdem welche bekommt.

4. Inwieweit ist meine Familie abgesichert, wenn mir was passieren sollte? Und muss man verheiratet sein , damit die noch jetzige Lebenspartnerin abgesichert ist?

5. Habe gelesen man darf nach Einsatz erst nach 20 Monaten erst wieder ins Ausland,( außer es geht nicht anders ). Aber kann man sich nicht eventuell freiwillig melden? ( Gibt ja , immer Leute die nicht können Aufgrund eines Pflegefalls zuhause oder Familienplanung , lt. Karriereberater), ich will die Einsätze nicht verherrlichen oder harmlos darstellen, aber immerhin trainieren Soldaten ja für diese Einsätze und wenn es deren Wunsch ist, wird dieser dann gewährt / in Betracht gezogen oder sogar verweigert?

Hoffe Ihr könnt mir helfen, gerne auch Links zu anderen Beiträgen oder aus dem Internet. Bei Unklarheiten meiner Aussagen, einfach fragen.

MfG
Titel: Antw:Fragen zum Auslandseinsatz
Beitrag von: Hades am 15. April 2019, 16:27:39
Es tut mir leid,  irgendwie hat sich das Internet selbstständig gemacht.

https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,65785.msg674372.html#msg674372

Dies ist der eigentliche Link, mit den Fragen.  :-\
Titel: Antw:Fragen zum Auslandseinsatz
Beitrag von: StOPfr am 15. April 2019, 17:08:32
Die Themen sind jetzt hier zusammengeführt.
Titel: Antw:Fragen zum Auslandseinsatz
Beitrag von: Tommie am 15. April 2019, 20:41:31
@ Hades:

Zu Ihren Fragen:

1. Das ist kompletter "Bullshit"! Ein Einsatz dauert so lange, wie er dauert! Ich kenne Kameraden, die waren ein Jahr im Einsatz, ich selbst war knappe sieben Monate in einem UN-Einsatz! Für Soldaten gilt das Soldatengesetz und das sagt dazu genau NICHTS aus …

2. Mit dem Auslandsverwendungszuschlag (AVZ) ist alles abgegolten! Und man sollte schon jemanden im Inland haben, der einem den Briefkasten leert. Für den Rest gibt es Online-Banking!

3. Nochmal: Mit dem AVZ ist alles abgegolten, Verpflegung im Einsatz ist frei!

4. Das erklärt man Ihnen, bevor es los geht! Eine solche (aktenkundige!) Belehrung findet während der Einsatzvorbereitungen statt.

5. Ich kenne auch hier Soldaten, die haben einen ganz anderen Rhythmus gefahren. Und die 20 Monate, die Sie erwähnt haben, ist eine Idealvorstellung, die leider nicht oft umsetzbar ist! Spezialisten gehen öfter, aber meist kürzer, der Rest geht dann, wenn er sich bewirbt und ausgewählt wird. Rechnen Sie jedoch damit, wenn Sie sich einen tag nach Ihrer Rückkehr schon wieder bewerben, dass auch Bewerbungen abgelehnt werden!
Titel: Antw:Fragen zum Auslandseinsatz
Beitrag von: Edding400 am 03. Mai 2019, 10:14:18
@ Hades:

Zu Ihren Fragen:

1. Das ist kompletter "Bullshit"! Ein Einsatz dauert so lange, wie er dauert! Ich kenne Kameraden, die waren ein Jahr im Einsatz, ich selbst war knappe sieben Monate in einem UN-Einsatz! Für Soldaten gilt das Soldatengesetz und das sagt dazu genau NICHTS aus …

2. Mit dem Auslandsverwendungszuschlag (AVZ) ist alles abgegolten! Und man sollte schon jemanden im Inland haben, der einem den Briefkasten leert. Für den Rest gibt es Online-Banking!

3. Nochmal: Mit dem AVZ ist alles abgegolten, Verpflegung im Einsatz ist frei!

4. Das erklärt man Ihnen, bevor es los geht! Eine solche (aktenkundige!) Belehrung findet während der Einsatzvorbereitungen statt.

5. Ich kenne auch hier Soldaten, die haben einen ganz anderen Rhythmus gefahren. Und die 20 Monate, die Sie erwähnt haben, ist eine Idealvorstellung, die leider nicht oft umsetzbar ist! Spezialisten gehen öfter, aber meist kürzer, der Rest geht dann, wenn er sich bewirbt und ausgewählt wird. Rechnen Sie jedoch damit, wenn Sie sich einen tag nach Ihrer Rückkehr schon wieder bewerben, dass auch Bewerbungen abgelehnt werden!

So ganz stimmt deine 1. Aussage nicht, denn ich könnte nun auch sagen, dass Deine Ausführung „Bullshit“ ist!

Paragraph 62SG sagt relativ eindeutig, dass eine besondere Auslandsverwendung bis max. 7 Monate zulässig ist.
Titel: Antw:Fragen zum Auslandseinsatz
Beitrag von: KlausP am 03. Mai 2019, 10:34:16
Da geht es aber um Dienstleistungspflichten z.B. von Reservisten und nicht um FWDL/SaZ/BS. Sie sollten den Paragraphen nicht aus dem Gesetzeszusammenhang reißen sondern ihn im Kontext ab § 59 SG lesen.
Titel: Antw:Fragen zum Auslandseinsatz
Beitrag von: funker07 am 03. Mai 2019, 10:50:00
Ohne den ganzen Abschnitt gelesen zu haben, scheint es da um Reservisten zu gehen. Davon abgesehen steht da grundsätzlich und von diesem Grundsatz kann ggf abgewichen werden.

Nur, weil etwas nicht im Soldatengesetz steht, bedeutet das aber nicht, dass andere Gesetze, die etwas regeln, nicht gelten.
$9 AO sagt aber auch: "wo er sich unter Umständen aufhält, die erkennen lassen, dass er an diesem Ort oder in diesem Gebiet nicht nur vorübergehend verweilt."
Ein Auslandseinsatz ist so ausgelegt, dass du dich da nicht dauerhaft aufhältst. Deshalb wird auch keine Umzugskostenvergütung zugesagt, da unzumutbar.

Für den durchschnittlichen Soldaten sind aber 4 Monate, in einigen Verwendungen 6 Monate das Maß aller Dinge. Über alles Andere brauchst du dir vor der Einstellung noch keine Sorgen machen.
Danach soll (soll ist nicht muss) ein Zeitraum, von 20 Monaten kommen, in dem kein Einsatz ansteht. Durch Freiwilligkeit oder dienstlichen Bedarf (und der ist in einigen Bereichen sehr groß) kann sich das ganze aber deutlich verkürzen.
Es gibt Soldaten, die (freiwliig) je 2 Monate von 3 Kontingenten gemacht haben d.h. innerhalb eines Jahres 6 Monate im Einsatz waren. Andere haben drei volle Kontingente in Folge gemacht. Wieder andere machen 2 Monate und dann erstmal nichts mehr.
Genauso gibt es Soldaten, die in 12 Jahren nie in den Einsatz mussten und davon wiederum welche, die eigentlich gewollt hätten.
Wirklich pauschale Aussagen lassen sich dazu nicht treffen.

Zu den Rechnungen, Post usw empfehle ich dir, einen Bekannten/Verwandten regelmäßig nach deiner Wohnung gucken zu lassen. Alternativ gibt es Postdienstleister, zu denen du einen Nachsendeauftrag einrichtst und die dir deine gesamte Post einscannen.
Titel: Antw:Fragen zum Auslandseinsatz
Beitrag von: Cookie2014 am 11. Dezember 2019, 13:53:21
Hallo, stimmt es dass bei der luftwaffe zukünftig von einer Einsatzzeit von 2 Monaten auszugehen ist? Generell waren es doch sonst eher 4 bis 6 Monate.
Titel: Antw:Fragen zum Auslandseinsatz
Beitrag von: Eisensoldat am 11. Dezember 2019, 14:27:14
Ich denke mal, die Dauer der Einsätze ist zumindest offen, wenn nicht gar VS-NfD eingestuft, darf also in einem öffentlichen Forum nicht diskutiert werden.
Wen es betrifft, der weiß schon wie lange er /sie/d gehen muss......
Titel: Antw:Fragen zum Auslandseinsatz
Beitrag von: Ralf am 11. Dezember 2019, 14:37:46
Die Einsatzdauer ist bestimmt durch die Art der Tätigkeit und dem Einsatz. 2 Monate war schon bisher möglich, wenn ein Splitting möglich war. Das hat aber nichts mit Lw, Heer oder Marine zu tun. Das ist allgemeingültig.

Es bietet sich wirklich denjenigen nach der Quelle zu fragen, der so ein Gerücht in die Welt setzt.
Titel: Antw:Fragen zum Auslandseinsatz
Beitrag von: Angemon84 am 11. Dezember 2019, 19:00:53
@Cookie
Sollte dein Freund eine luftfahrzeugtechn. Verwendung (Unteroffizier) inne haben, wird er wohl ca. 2 Monate im Einsatz verweilen. Sollte er allerdings als PersFw oder Betreuungssoldat eingesetzt werden, sind 4 Monate ohne Splitting wahrscheinlich. Über die Möglichkeit des Splitting entscheidet das Luftwaffentruppenkommando.
Titel: Antw:Fragen zum Auslandseinsatz
Beitrag von: gast20 am 17. Dezember 2019, 12:09:42
Was bedeutet den dann genau ein Splitting und wie läuft sowas?
Titel: Antw:Fragen zum Auslandseinsatz
Beitrag von: Ralf am 17. Dezember 2019, 12:13:37
Der Einsatzzeitraum von bspw. 4 oder 6 Monaten wird durch 2 Personen wahrgenommen.
Titel: Antw:Fragen zum Auslandseinsatz
Beitrag von: tank1911 am 17. Dezember 2019, 12:19:01
Der für Sie zuständige Vorgesetzte (der/die Ihnen den Einplanungsvermerk eröffnet) muss erfahren, dass sich zwei Kameraden für einen DP Split gefunden haben, oder es wird aufgrund sonstiger Verpflichtungen gleich von übergeordneter Führung so eingeplant. Das zuständige Lagezentrum Einsatz bzw. die zuständige Stelle, Zelle etc. stellt dann je einen Einplanungsvermerk je Splitpartner mit den entsprechenden Zeiträumen aus. Innerhalb des Einsatzkontingentes werden dann Übergabe, IN/OUT Plg etc. gesteuert.
Titel: Antw:Fragen zum Auslandseinsatz
Beitrag von: F_K am 17. Dezember 2019, 12:37:55
Zusätzlich:

Je nach Stelle / Dienstposten ist ein Splitting NICHT möglich und / oder Bedarf der Zustimmung Einsatzleitverband / EinsFüKdo.
Titel: Antw:Fragen zum Auslandseinsatz
Beitrag von: gast20 am 17. Dezember 2019, 13:02:56
Kann es dann passieren dass man dafür dann 2 mal im Jahr in den Einsatz muss?
Titel: Antw:Fragen zum Auslandseinsatz
Beitrag von: Ralf am 17. Dezember 2019, 13:10:36
Auch möglich, aber vielleicht auch nicht. Das hängt immer von so vielen Faktoren ab, da kannst du keine Antworten für den Einzelfall bekommen.
Titel: Antw:Fragen zum Auslandseinsatz
Beitrag von: F_K am 17. Dezember 2019, 13:11:43
@ Gast20:

Ja - aber das sollte der Soldat im Einzelfall mit seinem DV besprechen - je nach Dienstposten / Verwendung ist Splitting eher die Ausnahme, nicht die Regel.
Titel: Antw:Fragen zum Auslandseinsatz
Beitrag von: Eisensoldat am 17. Dezember 2019, 17:05:29
@Gast
alle Entscheidungen bezüglich Einsatzbeginn, und - ende, Splitting bedürfen immer der Zustimmung des Leitverbandes und des Einsatzführungskommandos. Also wenn dein DV dem Splitting zustimmt, ist  das noch lange nicht durch.
Titel: Antw:Fragen zum Auslandseinsatz
Beitrag von: Tommie am 17. Dezember 2019, 17:46:01
Fakt ist, dass in den "üblichen verdächtigen" Stellenbesetzungslisten der Einsatz-Leitverbände schon mal die Stellen, die definitiv NICHT gesplittet werden dürfen, mit einem entsprechenden Kennzeichen versehen sind! "Klassiker" aus dem Bereich der Sanität sind hier Medical Advisors, LSOs, etc.! Wieder andere Stellen können "einfach" gesplittet werden, also mit einer Genehmigung durch den leitverband, wieder andere können nur dann gesplittet werden, wenn das EinsFüKdoBw zustimmt!

Somit stoße ich in das gleiche Horn, wie die meisten meiner Vorposter und sage, dass man diese Frage nicht pauschal beantworten kann!
Titel: Antw:Fragen zum Auslandseinsatz
Beitrag von: tank1911 am 17. Dezember 2019, 17:57:34
Richtig.

Habe eben in einen aktuellen PRE geschaut. Dort sind sogenannte "Non-Split" DP durch das EFK gekennzeichnet. Kommandeure, Spezialisten etc. Aber das führt, wie richtig angesprochen, zu weit. All diese Prüfungen hat der DV bzw. die entsprechende Stelle einzuleiten bzw. durchzuführen. Wenn am Ende der entsprechende EPV dabei raus kommt, hat es geklappt.
Titel: Antw:Fragen zum Auslandseinsatz
Beitrag von: ulli76 am 17. Dezember 2019, 19:27:23
LSOs können splitten. Ebenso DVs.
Gibt sogar Stellen, die von vorne herein auf Split besetzt werden, sogar durch unterschiedliche Verbände (und ja, es ist dann nahezu unmöglich, das ganze Kontingent zu gehen, auch wenn man willig und verfügbar ist)
Titel: Antw:Fragen zum Auslandseinsatz
Beitrag von: tank1911 am 17. Dezember 2019, 20:30:44
Weiss nicht, wie das bei SAN gehandhabt wird, aber dass ein Chef aufwärts im Einsatz splittet, bzw. das zugelassen, oder überhaupt von einem selbst gewollt wird, kann ich mir nicht vorstellen. Verantwortung ist unteilbar. Der Eindruck beim unterstellten Bereich, wenn Chef/-in nach der Hälfte fliegt, die Beurteilungsbeiträge etc.
Titel: Antw:Fragen zum Auslandseinsatz
Beitrag von: Tommie am 17. Dezember 2019, 20:42:43
Ja, das sind mehr oder weniger "Kasperles-Dienstposten" auf denen in Splitting zugelassen wird! Ein LSO bei Resolute Support wird niemals splitten, der Chef der SanStff KFOR kann das problemlos tun und nennt sich auch "LSO (light :D !). Ein Medical Advisor to COM … wird auch nicht splitten! Außerdem werden von SaZ/BS im Einsatz ohnehin nur Beurteilungsbeiträge erstellt, die hinterher in der nächsten "richtigen" Beurteilung erwähnt werden. Nur Reservisten mit einer Stehzeit von mehr als drei Monaten im Einsatz erhalten eine komplette Beurteilung! Sehr oft haben die Damen und Herren Oberstärzte im Einsatz auch von vorne herein längere Stehzeiten als die "üblichen" vier Monate!
Titel: Antw:Fragen zum Auslandseinsatz
Beitrag von: ulli76 am 17. Dezember 2019, 21:52:20
Äh doch- auch als LSO bei RS kannst du splitten. Auch als Kp/StffChef bei RS kannst du splitten. Das Personal geht und kommt eh wie in nem Taubenschlag, da sind die BUs eh für die Katz.

Auf bestimmten DP ist auch Megasplitting üblich- dann hast 10 Einsätze aber nur etwas über 200 Einsatztage.
Titel: Antw:Fragen zum Auslandseinsatz
Beitrag von: F_K am 18. Dezember 2019, 07:09:25
@ Ulli:

Zwar richtig - gillt aber eher nur für Ärzte und bestimmte Verwendungen - schafft also hier im Thread eine falsche Erwartungshaltung.

Der "gemeine" Soldat geht mit seiner Einheit für ein Kontingent in den Einsatz - das ist die Regel.
Titel: Antw:Fragen zum Auslandseinsatz
Beitrag von: RefüPerser d.R. am 18. Dezember 2019, 08:52:15
Ein  Refü-DP  ist also eine Kasperle Dienstposten !  Das ist mal wieder ein typischer Tommie-Post.
Titel: Antw:Fragen zum Auslandseinsatz
Beitrag von: Tommie am 18. Dezember 2019, 12:23:33
Meine Aussage bezog sich mehr oder weniger auf die Sanität, in der sehr oft irgendwelche Dienstposten, gerne auch mehrmals, gesplittet werden! Über die EinWVerw, zu deren Listen ich keinen Zugriff he, erdreiste ich mich nicht, zu schreiben! Ein LSO, der eine Staffel unter sich hat, ist im Vergleich zu einem LSO, der einen SanEinsVbd unter sich hat, schon ein "Kasperles-Dienstposten"! Der eine hat eine Staffel, der andere mindestens ein Bataillon mit mindestens drei Kompanien zu führen! Der eine ist OSA, max. jedoch OFA, der andere ist Oberstarzt und in der Regel B3-er!

Sorry, wenn das bei Dir falsch ankam, RefüPerser d. R., aber so war es nicht gemeint, denn ich lasse mich nicht über Einheiten aus, bei denen ich keinen Zugriff auf eine SBL habe!
Titel: Antw:Fragen zum Auslandseinsatz
Beitrag von: RefüPerser d.R. am 18. Dezember 2019, 12:32:13
Passt scho ! ;)
Titel: Antw:Fragen zum Auslandseinsatz
Beitrag von: bayern bazi am 18. Dezember 2019, 16:42:10
wobei zubemerken ist - das Spliting im Allgemeinen nicht so gern gesehen wird

- da du ja in der Vorasbildung und Nachbereitung trotzdem das volle Programm fahren musst und du dir damit zusätzliche LG und Seminare belegst

du dir also wesentlich mehr Personal in der Ausbildung und Nachbereitung bindest

also wird nur wenn unbedingt nötigt ein Split gemacht - und nicht  "weil der Hamster im 3. Monat Junge kriegt ;)  "