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Autor Thema: hib-Meldungen 262/2014 vom 20. Mai 2014  (Gelesen 1305 mal)

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hib-Meldungen 262/2014 vom 20. Mai 2014
« am: 20. Mai 2014, 21:58:03 »

Themen heute:

   • Menschenrechte bei ATALANTA-Operation

   • Humanitäre Krise in Zentralafrika

   • Ausstattungshilfe für Ruanda bis 1994


Menschenrechte bei ATALANTA-Operation

Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe - 20.05.2014

Berlin: (hib/JBB) Seit dem Start der Operation ATALANTA stehen weltweit über 1.200 Personen wegen Verdacht auf Piraterie vor Gericht oder sind schon verurteilt worden, davon elf in Deutschland. Das sagte ein Vertreter des Auswärtigen Amtes am Dienstag in der Sitzung des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe, in der es unter anderem um die menschenrechtlichen Aspekte der europäischen Operation zur Sicherung der Seewege und zur Bekämpfung der Piraterie vor der Küste Somalias ging. Werden Verdächtige festgenommen, so würden diese entsprechend der UN-Menschenrechtskonvention behandelt und medizinisch versorgt, sagte der Vertreter des Auswärtigen Amtes. Die Verhaftung werde gemeldet, unter anderem auch dem Internationalen Roten Kreuz, das jederzeit Zugang zu den Gefangenen habe. Mutmaßliche Piraten würden unter anderem an Drittstaaten wie die Seychellen, Mauritius oder Tansania übergeben, mit denen die EU entsprechende Abkommen geschlossen habe. Dort würden die Gefangenen in speziellen Gefängnissen untergebracht, die vom Büro der Vereinten Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung zertifiziert seien und regelmäßig untersucht würden.

Laut dem Vertreter des Auswärtigen Amtes sei die wichtigste Ursache für die Piraterie die Abwesenheit funktionierender staatlicher Sicherheitsstrukturen. Andere oftmals aufgeführten Gründe, wie die vor Ort herrschende Armut oder die Arbeitslosigkeit der Fischer, denen internationale Fangflotten die Meere leerfischten, seien nicht zu belegen. Falls die Armut der ausschlaggebende Grund sei, müssten auch andere Küstenregionen der Welt ein ähnliches Piraterie-Problem haben, sagte der Vertreter des Außenministeriums. Das sei aber nicht der Fall, zumal die Piraterie seit Beginn der Mission spürbar zurückgegangen sei. Somalia sei ein Beispiel für einen gescheiterten Staat, sagte der Vertreter des Auswärtigen Amtes. Bis heute ist es dort nicht gelungen, eine funktionierende Staatsgewalt zu etablieren.

Quelle


Humanitäre Krise in Zentralafrika

Auswärtiges/Antwort - 20.05.2014

Berlin: (hib/AHE) Die Bundesregierung geht von einer „anhaltenden gravierenden humanitären Krise“ in der Zentralafrikanischen Republik (ZAR) aus. Nach Schätzungen der Vereinten Nationen sei etwa die Hälfte der Bevölkerung auf humanitäre Hilfe angewiesen, heißt es in der Antwort der Bundesregierung (18/1383) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/1208). Es komme nach wie vor zu Kämpfen zwischen überwiegend muslimischen Ex-Séléka-Rebellen und überwiegend christlichen „Selbstverteidigungsmilizen“ (Anti-Balaka), insbesondere aber zu gewaltsamen Übergriffen dieser Gruppierungen auf die Zivilbevölkerung. Die Opfer der Übergriffe gehörten nahezu ausnahmslos der jeweils anderen Religion an.

Deutschland habe im laufenden Jahr bisher rund 2,6 Millionen Euro zur Förderung humanitärer Hilfsmaßnahmen in der ZAR zugesagt, weitere Hilfe in Höhe von zehn Millionen Euro habe der Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Gerd Müller (CSU), bei einem Besuch vor Ort Mitte März angekündigt.

Die Stabilisierung der Sicherheitslage ist nach Auffassung der Bundesregierung Voraussetzung „für eine umfassendere Stabilisierung des Landes“, insbesondere auch für die Ermöglichung des Zugangs für humanitäre Hilfe. Die Europäische Überbrückungsmission in der ZAR (EUFOR RCA) habe den Auftrag, die bereits in der ZAR im Einsatz befindlichen Streitkräfte der von der Afrikanischen Union (AU) geführten Internationalen Unterstützungsmission in der ZAR (MISCA) sowie der französischen Operation SANGARIS bei der Stabilisierung der Sicherheitslage zu unterstützen. „Deutschland beteiligt sich daher an EUFOR RCA mit Fähigkeiten des strategischen luftgestützten Verwundetentransports, des strategischen Lufttransports sowie mit Stabsoffizieren im Operational Headquarters Larissa und im Force Headquarters Bangui“, schreibt die Bundesregierung.

Die AU-Stabilisierungsmission MISCA solle im September dieses Jahres in eine „mehrdimensionale Integrierte (zivile und militärische) Stabilisierungsmission der Vereinten Nationen in der ZAR (MINUSCA)“ überführt werden. Bislang bestünden keine Pläne der Bundesregierung für eine deutsche Beteiligung. „Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass die Vereinten Nationen eine deutsche Beteiligung an beziehungsweise Unterstützung für MINUSCA mit zivilen und/oder militärischen Mitteln wünschen“, heißt es in der Vorlage weiter. Sollten die Vereinten Nationen eine konkrete Bitte an die Bundesregierung richten, werde sie dieses Ersuchen prüfen.

Quelle


Ausstattungshilfe für Ruanda bis 1994

Auswärtiges/Antwort - 20.05.2014

Berlin: (hib/AHE) Ruanda ist in den Jahren 1976 bis 1994 Empfängerland im Rahmen des Ausstattungshilfeprogramms der Bundesregierung für ausländische Streitkräfte gewesen. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung (18/1361) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/1117) hervor, die sich nach „Krisenprävention und Konfliktbearbeitung 20 Jahre nach dem Völkermord in Ruanda“ erkundigt hatte.

Das Programm sei bei Beginn des Genozids in Ruanda eingestellt und die Beratergruppe der Bundeswehr abgezogen worden, heißt es in der Vorlage. Die Beratergruppe hätte keinen militärischen Auftrag gehabt und sei nicht in die militärische Hierarchie des Partnerlandes integriert gewesen. Allgemein sei festzuhalten, dass im Rahmen des Ausstattungshilfeprogramms „vornehmlich Material und Fahrzeuge für den Aufbau von Sanitäts- und Instandsetzungseinrichtungen sowie Pioniereinheiten übergeben“ werden. „Die Lieferung von Waffen, Munition und Maschinen zu deren Herstellung ist ausdrücklich ausgeschlossen“, schreibt die Bundesregierung weiter. Voraussetzung für Unterstützungsleistungen durch die Bundeswehr sei zudem das Vorhandensein „ausreichend funktionstüchtiger staatlicher Strukturen sowie die Bereitschaft der Partnerländer, für die Einhaltung demokratischer und rechtsstaatlicher Prinzipien einzutreten und sich einer verantwortungsvollen Regierungsführung unter Achtung der Menschenrechte verpflichtet zu fühlen“.

Die Bundesregierung verweist zudem auf eine Vielzahl von Instrumenten und Kapazitäten, die in Reaktion auf die Erfahrungen des Völkermords in Ruanda auf Ebene der Vereinten Nationen geschaffen beziehungsweise beständig ausgebaut worden seien: Dazu gehörten unter anderem die Entwicklung des Prinzips der Schutzverantwortung, die Einrichtung eines Sonderberaters für die Verhinderung von Völkermord und eines Sonderberaters für die Schutzverantwortung. Zudem seien die meisten VN-Friedensmissionen mittlerweile „integrierte, multidimensionale Friedensmissionen, die je nach Mandat ein breites Aufgabenspektrum vom Staatsaufbau über Polizeiausbildung, Sicherheitssektorreform, Justizaufbau, Schutz der Zivilbevölkerung, Menschenrechtsbeobachtung bis hin zum Schutz und zur Koordinierung von humanitärer und Entwicklungshilfe umfassen“, heißt es in der Vorlage weiter.

Auf nationaler Ebene verweist die Bundesregierung unter anderem auf die „Krisenfrühwarnsysteme“ des Auswärtigen Amtes mit seinen Auslandsvertretungen, die Krisenfrühwarnung des Ministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung sowie auf die ressortübergreifende Abstimmung bei der Zusammenarbeit mit fragilen Staaten sowie in den Ressortkreisen „Zivile Krisenprävention“ und „Comprehensive Approach“ ( „vernetzter Ansatz“).

Die erklärte Absicht, mehr Verantwortung in der Welt zu übernehmen, ordne sich in die laufenden internationalen Anstrengungen ein, eine Wiederholung von Ereignissen wie denen in Ruanda künftig zu vermeiden, schreibt die Bundesregierung weiter. Hierzu wolle sie „außenpolitisch früher, entschiedener und substanzieller handeln“ und dabei dem „vernetzten Ansatz“ folgen: „Nachhaltige Krisenprävention kann nur mit einem umfassenden Ansatz gelingen, der alle Politikfelder, insbesondere die Außen-, Sicherheits-, Wirtschafts-, Entwicklungs- und Umweltpolitik, einschließt und diese zu einem kohärenten Ganzen zusammenfügt“. Dabei stünden zivile Maßnahmen im Vordergrund.

Quelle
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