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in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: LHBw Tausch  (Gelesen 18327 mal)

Andi

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Antw:LHBw Tausch
« Antwort #30 am: 14. Januar 2015, 17:25:12 »

Uh, das werd ich dem Prüfer morgen sagen, dass er das nicht hätte machen dürfen... ;)
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wolverine

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Antw:LHBw Tausch
« Antwort #31 am: 14. Januar 2015, 17:32:50 »

Sind das dann Mängel in der Mängelliste?! ???
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Andi

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Antw:LHBw Tausch
« Antwort #32 am: 14. Januar 2015, 17:33:58 »

Bei entsprechenden Ausmaßen, sofern sie nicht während der Prüfung abgestellt werden: klar.
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konrob

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Antw:LHBw Tausch
« Antwort #33 am: 21. Januar 2015, 16:40:28 »

Hallo zusammen,
es ist schon toll, sich durch den Threat zu lesen.
Scheint so zu sein, dass meine Erfahrungen mit der LHBw (ex Bekleidungskammer) die Ausnahme bilden.

Ich verließ die Bw nach 12 Jahren und bin seit Jahrzehnten als beorderter Reservist zu Gange.
Hatte niemals Schwierigkeiten zu tauschen bzw. Maßanfertigungen zu bekommen.

Wenn ich als Reservist tauschen muss, dann rufe ich vorher die SVS an (möchte ja nicht gerade in eine Ein- oder Auskleidung platzen) und mache einen Termin aus.
Meinen Beorderungstruppenteil behellige ich gar nicht mit irgendwelchen Anfragen. Früher war das nicht der Fall, denn bei Ergänzung der Ausrüstung musste ich das Original der Bekleidungsstammkarte holen.
Nach der Umstellung auf EDV nahm ich als Unterlage bisher den Ausdruck meines Ausrüstungsnachweises mit. Inzwischen habe ich den Barcode oben rechts auf dem Ausdruck kopiert, auf Scheckkartenformat zugeschnitten und eingeschweißt.
Wird von meiner zuständigen SVS klaglos akzeptiert - die freuen sich sogar darüber. Braucht nur noch mit dem Barcodeleser drüber gegangen zu werden und schon ist mein Ausrüstungsnachweis auf dem Bildschirm.

Allerdings schlage ich nie bei der SVS auf, ohne meinen Beorderungsbescheid und eine Hardcopy meines Ausrüstungsnachweises als Rückfallebene im Auto liegen zu haben. EDV ist gut und schön, aber bei Störungen (1 x passiert) ist halt das Papier noch notwendig.

Letzte Erfahrungen:
im November 14 Ausgehanzug (Jacke u. Hose) anmessen lassen (offensichtlich im Laufe der Zeit eingegangen ;)).
Anfang Januar 15 Anruf bei mir zu Hause, dass die Sachen da sind. Termin ausgemacht, anprobiert und abgeholt.
Eingeschweißten Barcode vorgelegt - keine Probleme.

Ich habe im Lauf der Jahre die Erfahrung gemacht: wie man in den Wald hineinschreit, so schallt es zurück (ohne sich anzubiedern). Vielleicht habe ich auch nur das große Glück, dass die Einstellung meiner SVS positiv ist. Sie haben mir sagar geholfen, Originalabsätze für meine Springerstiefel, die es offiziell nirgendwo mehr gibt, in Norddeutschland zu lokalisieren und sich für mich zuschicken zu lassen.
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ToMA

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Antw:LHBw Tausch
« Antwort #34 am: 16. Dezember 2016, 11:14:29 »

Mittlerweile bin ich dazu übergegangen mir die Klamotten selber zu kaufen...inklusive DA und Schirmmütze  ;)

Ich stecke da noch nicht so im Thema, deshalb meine Frage:

darf man als beorderter Reservist selbstbeschaffte Kleidung tragen (wenn sie in Form und Farbe etc. der dienstlich gelieferten entspricht)?
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„Führung heißt: Einen Menschen so weit bringen, dass er das tut, was Sie wollen, nicht weil er muss, sondern, weil er es will.“ - Dwight David Eisenhower -

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Antw:LHBw Tausch
« Antwort #35 am: 16. Dezember 2016, 19:05:25 »

darf man als beorderter Reservist selbstbeschaffte Kleidung tragen (wenn sie in Form und Farbe etc. der dienstlich gelieferten entspricht)?

Im Prinzip ja. Allerdings wurde mit der letzten Änderung der Anzugordnung folgende neue Bestimmung eingefügt (Ziff. 142):
"Keine Trageerlaubnis besteht dagegen für selbstbeschaffte Bekleidungsartikel mit Schutzfunktionen, insbesondere Artikel der Kampfbekleidung (Feldanzug, Bord- und Gefechtsanzug und Flugdienstanzug – jeweils in allen Varianten), der Persönlichen Schutzkleidung (PSA), Augen- bzw. ballistischen Schutzausrüstung sowie der Schneid- und Schanzausrüstung."
Weiterhin neu ist, dass es jetzt unter Ziff. 140 eine abschliessende Liste von nicht zum jeweiligen Ausstattungssoll gehörenden selbst beschafften Artikeln gibt, die getragen werden dürfen.
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