Forum Chat ()

StartseiteForumTeamANB / RegelnFeedgenerator Hilfe
  • 19. April 2024, 08:43:49
  • Willkommen Gast
Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

AUS AKTUELLEM ANLASS:

in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Ehem. SAZ für den Übergang als Reservist - Besoldung?  (Gelesen 5011 mal)

F_K

  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 20.776
Antw:Ehem. SAZ für den Übergang als Reservist - Besoldung?
« Antwort #15 am: 14. Dezember 2016, 14:49:26 »

.. naja, ein KpFw hat wohl kaum Ueberblick, ob in einer TrspGrp Bedarf fuer eine RDL besteht.

Hier waere zuerst der Vorgesetzte (ZgFhr o. ae.) zu kontaktieren - fuer den Papierkram S1.

Just my 2 cents ...
Gespeichert

Mudi

  • **
  • Offline Offline
  • Beiträge: 59
Antw:Ehem. SAZ für den Übergang als Reservist - Besoldung?
« Antwort #16 am: 14. Dezember 2016, 21:56:45 »

danke !

ist nur schwierig, da der TE-Führer von einem Kameraden ( OSG ) Vertreten wird :D

Zum Thema, Bedarf besteht, Papierkram muss nur noch erfolgen und dann kann es losgehen :)
Gespeichert
Hau rein wie ein Mann - Steck ein wie ein Mann - Teil aus wie ein Mann - Sei ein Mann !

Interesse 1977

  • ***
  • Offline Offline
  • Beiträge: 153
Antw:Ehem. SAZ für den Übergang als Reservist - Besoldung?
« Antwort #17 am: 16. Dezember 2016, 12:09:56 »

...Würde die Bundeswehr wie üblich immer im Voraus zahlen bei WÜ oder nach ablauf eines vollen Monats?

Das erste Geld wird denke ich nach berechnet und kommt dann mit dem zweiten Monat zusammen.

Man kann auf Antrag beim BAPersBw aber einen Abschlag in Höhe von 80% in der Mitte des 1. Monats erhalten.
Das geht recht problemlos per Mail und einem vorhergehenden Telefongespräch.
Immer vorausgesetzt, daß alle zur Berechnung notwendigen Unterlagen dort vorliegen.  ;)
Gespeichert
FW d.R.

wolverine

  • Foren Linksverdreher
  • Administrator
  • ******
  • Offline Offline
  • Beiträge: 19.699
Antw:Ehem. SAZ für den Übergang als Reservist - Besoldung?
« Antwort #18 am: 16. Dezember 2016, 12:14:00 »

Rein rechtlich sind USG-Leistungen zwingend im voraus zu zahlen, klappt aber im neuen System praktisch nicht mehr.
Gespeichert
Bundeswehrforum.de-Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann
 

© 2002 - 2024 Bundeswehrforum.de