Bundeswehrforum.de

Fragen und Antworten => Dienstunfähig -Wehrdienstbeschädigung - Behinderung => Thema gestartet von: Gast_1311 am 09. Februar 2012, 21:21:19

Titel: DU-Verfahren in der Bundeswehr - Dauer, Ablauf,etc
Beitrag von: Gast_1311 am 09. Februar 2012, 21:21:19
Guten Abend zusammen.

Ich möchte mich informieren, wie der Ablauf des DU-Verfahrens sind und möchte gleichzeitig wissen, welche Ansprüche ich in Sachen Job habe.

Kurz zum Thema: Ich bin jetzt das 4. Jahr bei der Bundeswehr (DE: 01.01.2009; DZE (normalerweise): 31.12.2017). Zur Zeit bin ich noch als SaZ 4 zwischengestuft, da ich meine ursprünglich geplante ZAW noch nicht abgeschlossen habe. Da ich in den letzten Monaten diverse Probleme in der Familie etc hatte und u.A. magersüchtig war, bin ich nun seitens meines Truppenarztes verpflichtet gewesen, zur Dienst- und Verwendungsfähigkeitsprüfung in ein Bundeswehrkrankenhaus zu gehen.

Dieser Besuch erfolgte; ich wurde für 8 Tage stationär aufgenommen und die Ärzte sind zu dem Entschluss gekommen, dass es das beste sei, mich vorzeitig aus der Bundeswehr via DU-Verfahren zu entlassen.

Meine Frage ist nun wie der Ablauf des DU-Verfahrens etc ist. Ich würde gerne wissen, ob...

1. ich einen Anspruch auf Entlassungsgeld habe; wenn ja, wie viel? Wird das Ganze mit meiner bisher geleisteten Dienstzeit verrechnet und ich bekomme dann zwar nicht das komlette Entlassungsgeld als SaZ 4, sondern einen kleinen Bruchteil weniger?

2. Wie lange dauert es, bis ich wirklich aus der Bundeswehr entlassen werde, sprich, wie lange dauert der Ablauf ?

3. Sollte das Verfahren bspw. 10 Monate dauern und ich werde bis zur Entlassung KzH geschrieben: Darf ich dann trotz dem einer anderen Tätigkeit nachgehen? Ich hätte theoretisch noch die Chance auf einen Ausbildungsplatz und die Ausbildungen beginnen ja meistens am 01.08. des Jahres. Darf ich, sollte ich bis dahin noch keinen endültigen Bescheid erhalten habe, dieser Tätigkeit nachgehen bzw die Ausildung schon beginnen? (Natürlich unter der Voraussetzung, dass ich dies der Bundeswehr und meiner WBV mitteile wg. ggf. Versteuerung der Geldsachen etc.)

Über rasche Antworten freue ich mich sehr ! Schönen Abend noch.
Titel: Antw:DU-Verfahren in der Bundeswehr - Dauer, Ablauf,etc
Beitrag von: ulli76 am 09. Februar 2012, 21:38:05
Zum DU-Verfahren an sich:
Dein Chef wird auf Empfehlung des Truppenarztes einen 90/5er auf Verwendungsfähigkeit erstellen.
Der Truppenarzt wird dieses wahrscheinlich mit "dauerhaft nicht verwendungsfähig- DU-Verfahren empfohlen" beantworten.
Danach dauert das Ganze ne Weile. Chef schickt das 90/5er an die SDBw zur Prüfung. Irgendwann kommt das Ding zurück mit der Entscheidung, ob ein DU-Verfahren eingeleitet wird oder nicht (meistens ja). Dann gibt´s nen 2. 90/5er auf Dienstfähigkeit und es muss ein truppenärztliches Gutachten erstellt. Das geht dann durch verschiedene Instanzen, Chef muss noch Stellung nehmen und du wirst auch angehört.
Am Ende kommt das Ding zurück und üblicherweise lautet dann die Entscheidung, dass du dauerhaft nicht dienstfähig bist und die Entlassung wird eingeleitet.
Am Ende hast du noch die Möglichkeit einer 3-monatigen "Kündigungsfrist".
Das Verfahren wird ca. 6-9 Monate dauern.

Zu den finanziellen Aspekten:
Du kannst einen Antrag auf Nebentätigkeit stellen, dem wird aber in der Regel nicht stattgegeben und schon gar nicht für eine Vollzeitausbildungsmaßnahme.
Man wird davon ausgehen, dass du auch Dienst tun könntest, wenn du zivil ne Ausbildung machen kannst.Immerhin weiss die Bundeswehr ja nicht, wie das Verfahren ausgeht und du bekommst deine normalen Dienstbezüge weiter.

Die anderen Ansprüche berechnen sich dann nach der tatsächlich geleisteten Dienstzeit.
Titel: Antw:DU-Verfahren in der Bundeswehr - Dauer, Ablauf,etc
Beitrag von: Gast_1311 am 09. Februar 2012, 22:37:33
Danke für die schnelle Anwort. Kann man das Verfahren ggf. ein wenig beschleunigen? Durch Chef / Spieß o.Ä.? 
Titel: Antw:DU-Verfahren in der Bundeswehr - Dauer, Ablauf,etc
Beitrag von: KlausP am 09. Februar 2012, 22:58:33
So ist eben das vorgeschriebene Procedere bei einem DU-Verfahren. Erst die Personal bearbeitende Stelle (in Ihrem Fall die SDBw) entscheidet nach eingehender Prüfung, ob Sie entlassen werden, wenn in der Bundeswehr kein Dienstposten gefunden wird, auf dem man Sie noch einsetzen kann. Das hat was mit Fürsorge zu tun, man setzt Sie eben nicht sofort auf die Straße, wenn Sie gesundheitliche Probleme haben. Beschleunigen kann da weder Ihr Chef noch Ihr Spieß oder Ihr Truppenarzt irgend etwas und die Empfehlung des Facharztes am BWK ist eben nur eine Empfehlung. Ich rate Ihnen, sich dringend mit dem zuständigen Sozialdienst in Verbindung zu setzen, falls Ihr Chef oder Ihr Spieß diesen nicht schon eingeschaltet haben.
Titel: Antw:DU-Verfahren in der Bundeswehr - Dauer, Ablauf,etc
Beitrag von: ulli76 am 09. Februar 2012, 23:09:12
Nein, das Verfahren lässt sich nicht verkürzen. Liegt daran, dass zu viele Soldaten diesen Weg nutzen, um sich frühzeitig aus der Bundeswehr zu verpissen.
Für dich scheint es ja auch nen ganz praktischer Weg zu sein, raus zu kommen. Soldaten, die nicht gehen wollen, versucht man üblicherweise zu therapieren, bevor man ein DU-Verfahren empfiehlt.

Alternative wäre ein Antrag auf Dienstzeitverkürzung.
Achso- wer sagt denn, dass du nen Jahr zu Hause sitzen sollst. Was spricht dagegen, einfach zu arbeiten, bis das nächste Ausbildungsjahr anfängt?
Und was spricht dagegen, im Folgejahr ganz normal ne Ausbildung zu machen?
Warum soll die Bundeswehr dir das jetzt auch noch finanzieren?
Titel: Antw:DU-Verfahren in der Bundeswehr - Dauer, Ablauf,etc
Beitrag von: Gast_1311 am 09. Februar 2012, 23:21:08
Das sind bei mir aber keine körperlichen Probleme sondern psychische.... Deswegen kann ich das auch nicht nachvollziehen warum die Bundeswehr mich dann ggf. noch auf einen anderen Dienstposten setzen will. Wäre ich n Techniker und hätte starke Rückenprobleme, sodass da n DU-Verfharen eingeleitet wird, könnte ich es ja da nachvollziehen, dass die SDBw dann sagt "Entlassung nein, wg. körperlichen Problemen. Stattdessen rückenschonender Job, z.B. Innendienst oder so

Auch ich bin nicht im Truppendienst sondern im allg. Fachdienst, aber das spielt hier ja nicht so eine wichtige Rolle...

Der Disziplinarvorgesetzte wird morgen informiert und Montag werde ich auch direkt in die Stammeinheit fahren um das ganze in die Wege zu leiten, schließlich bin ich der Meinung, dass das DU-Verfahren auch was an der Kooperation zwischen Diszipl-Vorg. und Truppenarzt zu tun hat.. Auf die beiden ist aber Verlass, da bin ich mir mehr als sicher!...

Mit dem Sozialdienst werde ich mich ebenfalls kommende Woche in Verbindung setzen, vielleicht habe ich ja Glück, dass die vom SD dann zustimmen bzw mir diese Erlaubnis erteilen, dass ich ggf. noch vor Abschluss des DU-Verfahrens eine Ausbildung machen darf, bei der ich dann halt entweder keinen Sold mehr aus Seite der Bundeswehr beziehe oder halt eben die Ausbildungsvergütung; wäre mir beides gleich....

Ich hoffe wirklich nur lediglich darauf, dass das alles zügig von der Bühne geht...

Titel: Antw:DU-Verfahren in der Bundeswehr - Dauer, Ablauf,etc
Beitrag von: Gast_1311 am 09. Februar 2012, 23:38:15
Vielen Dank jedenfalls für die Hilfe... Sollte Ihnen / Euch nochwas einfällen, bin ich für weitere Vorschläge / Antworten jederzeit dankbar....
Titel: Antw:DU-Verfahren in der Bundeswehr - Dauer, Ablauf,etc
Beitrag von: Ralf am 10. Februar 2012, 05:33:42
Du kannst auch auf jegliche Fristen verzichten um das Verfahren etwas zu beschleunigen.
Titel: Antw:DU-Verfahren in der Bundeswehr - Dauer, Ablauf,etc
Beitrag von: schlammtreiber am 10. Februar 2012, 08:58:43
Ich habe mal alle ausgekotzten Teile und die Bezüge anderer User darauf entfernt.
Der Thread ist dadurch extrem geschrumpft aber wenigstens wieder lesbar.
Titel: Antw:DU-Verfahren in der Bundeswehr - Dauer, Ablauf,etc
Beitrag von: ulli76 am 10. Februar 2012, 13:25:28
Nochmal- das Verfahren kann weder von Chef noch von Spieß beschleunigt werden. Das braucht einfach seine Zeit, weil die zuständigen Stellen sehr gut ausgelastet sind.

Alternative wäre ein Antrag auf Dienstzeitverkürzung. Das geht manchmal schneller.
Titel: Antw:DU-Verfahren in der Bundeswehr - Dauer, Ablauf,etc
Beitrag von: Atari am 17. Juli 2012, 17:13:26
Hi @ all

Sorry das ich das hier nochmal Ausgrabe.
Aber bei mir sieht das ganz ähnlich aus mit dem DU - Verfahren, den Ablauf und das ganze konnte ich mir mittlerweile aneignen. Mich würde nur noch Interessieren wie das mit denn BFD Ansprüchen aussieht? Da mir so etwas gesagt wurde.
Also zur Frage:
Sollte das DU - Verfahren durchgehen wird dann etwas an den BFD Ansprüchen gekürzt, wenn man noch ca. 7 Monate ( ab heute ) bis zum Beginn hat ? (SaZ 12)
Titel: Antw:DU-Verfahren in der Bundeswehr - Dauer, Ablauf,etc
Beitrag von: wolverine am 17. Juli 2012, 17:29:08
Wenn Sie keine 12 Jahre Dienstzeit haben, bekommen Sie BFD-Leistungen eines Z 8 (also Klartext: Z 12 - 1 Tag = Z 8 BFD)
Titel: Antw:DU-Verfahren in der Bundeswehr - Dauer, Ablauf,etc
Beitrag von: Atari am 17. Juli 2012, 17:32:47
Danke für die schnelle Antwort
Titel: Antw:DU-Verfahren in der Bundeswehr - Dauer, Ablauf,etc
Beitrag von: Gast 313 am 14. August 2012, 22:21:40
Zu dem BFD Anspruch habe ich auch nochmal eine Frage. Ich bin in der selben Situation. SaZ12 im 10Dienstjahr und noch 9 Monate zum BFD. Nach dem neuen Reformbegleitgesetz können Soldaten auf Zeit auch verkürzen ohne ihre Ansprüche zu verlieren. Nun die Frage warum soll das beim Du verfahren nicht du funktionieren? Und was ist wenn ich als soldat sage ich möchte trotzdem meine zeit dienen und das du verfahren läuft??
Ist es nicht traurig, dass man soviel machen muss aber nirgends richtig aufgeklärt wird.

Kameradschaftliche Grüße
Titel: Antw:DU-Verfahren in der Bundeswehr - Dauer, Ablauf,etc
Beitrag von: ulli76 am 14. August 2012, 22:34:14
Wo bist du über was nicht richtig aufgeklärt worden?
Wenn du Fragen zum DU-Verfahren an sich hast, kannst du im SanBereich fragen, wenn es um die finanziellen Ansprüche geht, ist der Sozialdienst der Bundeswehr zuständig.

An sich ist das ganz einfach: Mit dem Reformbegleitgesetz kann die Bundeswehr Soldaten los werden, die sie nicht mehr braucht. Das heisst nicht, dass jeder Soldat darüber gehen kann, sondern an sich nur die, die wegen der Reform "über" sind.

Mit dem DU-Verfahren entlässt dich die Bundeswehr, weil du auf keinem Dienstposten mehr sinnvoll eingesetzt werden kannst. Warum sollten dir dann alle Ansprüche erhalten bleiben?

Du wirst im Rahmen des DU-Verfahrens mehrfach angehört. Da kannst du dann äußern, dass du das alles ganz anders siehst und weiter Soldat bleiben kannst und willst. Diese Äußerungen werden dann bei den Entscheidungen berücksichtigt.
Das Verfahren ist ja so angelegt, dass es erstmal einen Vorschlag gibt, dich zu entlassen- und das wird ja geprüft, ob du wirklich aus gesundheitlichen Gründen entlassen werden sollst. Sonst könnte man sich den ganzen Zinober auch sparen und gleich entlassen. Wegen den ganzen Gutachten und Entscheidungen dauert das ja so lange.
Titel: Antw:DU-Verfahren in der Bundeswehr - Dauer, Ablauf,etc
Beitrag von: Gast 313 am 14. August 2012, 22:43:44
Vielen dank für die schnelle Antwort.
Hat mit echt weiter geholfen. Bei
Mir geht es nur darum das ich bei den Fallschirmjägern nicht
Mehr eingesetzt werden soll. Es ist einiges schief gelaufen in
Den letzten zwei Jahren. Das heißt aber denn nach deiner Aussage ich kann auch überall woanders eingesetzt werden. Dienstfähig bin ich ja auch wenn ich als hfw im freizeitbüro sitze. Dummes Beispiel aber ich hoffe um das Verständnis. War gerade im
Bwk Berlin und nach einer Woche stationärer Aufnahme wollen sie
Mich aus der Truppe rausnehmen. Aus dem einfachen Grund um mich für
Meine zivile Karriere richtig und ohne Stress vorzubereiten. Ich habe halt die Angst das meine alte Einheit einfach ohne mich zu fragen ein du verfahren einleitet. Denn stehe ich halt doof da.
Titel: Antw:DU-Verfahren in der Bundeswehr - Dauer, Ablauf,etc
Beitrag von: KlausP am 15. August 2012, 08:56:11
Zitat
Ich habe halt die Angst das meine alte Einheit einfach ohne mich zu fragen ein du verfahren einleitet.

So schnell geht das gar nicht und ohne Sie zu fragen schon mal gar nicht.
Titel: Antw:DU-Verfahren in der Bundeswehr - Dauer, Ablauf,etc
Beitrag von: tackeadrian91 am 07. August 2016, 16:17:53
Mahlzeit Kamerade, bin über Google auf dieses Forum hier gestoßen  und hoffe, dass noch wer von Euch hier aktiv  unterwegs ist. Nun zu meiner Frage, ich bin letztes Jahr am 30.06.15 durch ein DU-Verfahren aus der Bw ausgeschieden  (Psychische Probleme, Frau schwanger  mit komplilationen und die Beziehung  drohte auseinander zu brechen). Nun, soweit ich mich zurück erinnern kann und das noch richtig  in Erinnerung  habe, war sowas wie, dass ich für 3 Jahre DU-fähig geschrieben wurde. Nun würde ich aber sehr gerne wieder zu Bundeswehr (wäre dann Wiedereinsteller zum 2ten mal), ist das möglich, oder MUSS ich mindestens  die 3 Jahre (jetzt noch 2 Jahre) abwarten.  ? würde mich sehr über Eure Antworten freuen. Achso, mit neuer Musterung ist natürlich  auch klar. Liebe Grüße  Adrian

Gesendet von meinem SM-G920F mit Tapatalk

Titel: Antw:DU-Verfahren in der Bundeswehr - Dauer, Ablauf,etc
Beitrag von: Andi8111 am 07. August 2016, 16:21:14
Formal ja, praktisch nein.
Titel: Antw:DU-Verfahren in der Bundeswehr - Dauer, Ablauf,etc
Beitrag von: tackeadrian91 am 07. August 2016, 16:27:15
Achso, gesundheitlich  ist bei mir wieder ALLES in bester  Ordnung 

Gesendet von meinem SM-G920F mit Tapatalk

Titel: Antw:DU-Verfahren in der Bundeswehr - Dauer, Ablauf,etc
Beitrag von: Jens79 am 07. August 2016, 16:28:58
Hmmmm, ja.

Dann bewerben Sie sich doch einfach. Wenn doch alles prima ist, kann ja nix schief gehen.  ::)
Titel: Antw:DU-Verfahren in der Bundeswehr - Dauer, Ablauf,etc
Beitrag von: tackeadrian91 am 07. August 2016, 16:29:01
Hi Andi, danke für Deine fixe Antwort :). Ist dass den im Zentrum  für Nachwuchsgewinnung Nord (in meinem Fall Hannover) eine Einzelentscheidung oder werden die das dann ablehnen ?

Gesendet von meinem SM-G920F mit Tapatalk

Titel: Antw:DU-Verfahren in der Bundeswehr - Dauer, Ablauf,etc
Beitrag von: F_K am 07. August 2016, 16:40:20
Du bist untauglich entlassen worden - und der Status ist unverändert.

Da ohne Einsatzbelastung solche Probleme aufgetreten ist, ist die Eignung als Soldat wohl nicht gegeben.
Titel: Antw:DU-Verfahren in der Bundeswehr - Dauer, Ablauf,etc
Beitrag von: tackeadrian91 am 07. August 2016, 20:00:43
Hi Jens, dass hoffe ich doch ;)

Gesendet von meinem SM-G920F mit Tapatalk

Titel: Antw:DU-Verfahren in der Bundeswehr - Dauer, Ablauf,etc
Beitrag von: tackeadrian91 am 07. August 2016, 20:01:34
Moin F_K, meinst Du das grundsätzlich, also das generell keine Möglichkeit  mehr für die Bw besteht ?

Gesendet von meinem SM-G920F mit Tapatalk

Titel: Antw:DU-Verfahren in der Bundeswehr - Dauer, Ablauf,etc
Beitrag von: Ralf am 07. August 2016, 20:08:40
Wenn du für 3 Jahre nichttauglich geschrieben wurdest, warum sollte das dann früher ablaufen? Die Zeit ist doch eine Bewährungszeit, ob du solange stabil bleibst.
Titel: Antw:DU-Verfahren in der Bundeswehr - Dauer, Ablauf,etc
Beitrag von: tackeadrian91 am 07. August 2016, 20:11:50
Hi Ralf,

weil, ich nenne es mal familiäre  Krise, sich wieder komplett  und vollständig  normalisiert hat. Es gibt dahingehend keinerlei Knackpunkte mehr bei mir :).


Gesendet von meinem SM-G920F mit Tapatalk

Titel: Antw:DU-Verfahren in der Bundeswehr - Dauer, Ablauf,etc
Beitrag von: ulli76 am 07. August 2016, 20:17:36
Dann hast du wohl zu hoch gepokert. Eine familiäre Krise ist keine Krankheit. Es gibt durchaus andere Möglichkeiten, sowas zu lösen ohne mit einem DU- Verfahren doe Bundeswehr zu verlassen.
Bewirb dich halt und schau was bei raus kommt.
Titel: Antw:DU-Verfahren in der Bundeswehr - Dauer, Ablauf,etc
Beitrag von: Getulio am 07. August 2016, 20:18:35
Die Frage, die der Bund sich stellen wird, ist doch, was passiert bei der nächsten "familiären Krise"? Ich mein, sowas kann ja vorkommen im Leben. Verabschieden Sie sich dann wieder aus dem Dienst? Wie kann der Dienstherr sicher sein, dass nicht?
Titel: Antw:DU-Verfahren in der Bundeswehr - Dauer, Ablauf,etc
Beitrag von: Ralf am 07. August 2016, 20:22:38
Hi Ralf,

weil, ich nenne es mal familiäre  Krise, sich wieder komplett  und vollständig  normalisiert hat. Es gibt dahingehend keinerlei Knackpunkte mehr bei mir :).


Gesendet von meinem SM-G920F mit Tapatalk
wenn das doch absehbar gewesen wäre, wäre doch kein DU Verfahren erfolgreich eingeleitet worden. Dem wird doch nur stattgegeben,  wenn es auf absehbarer Zeit keine Heilung gibt.
Deswegen ja auch die Bewährungszeit.
Titel: Antw:DU-Verfahren in der Bundeswehr - Dauer, Ablauf,etc
Beitrag von: tackeadrian91 am 07. August 2016, 20:27:45
Achso, nein sry. Ich hatte damals  suizidale Gedanken, auf Grund der räumlichen Distanz, meine Verlobte war sich nicht sicher wie lange sie so noch die Beziehung  hätte aufrecht  erhalten können. Diese Gedanken sind längst passee.

Gesendet von meinem SM-G920F mit Tapatalk

Titel: Antw:DU-Verfahren in der Bundeswehr - Dauer, Ablauf,etc
Beitrag von: tackeadrian91 am 07. August 2016, 20:30:41
einen Versetzungsantrag hatte ich damals auch 2x gestellt, jedoch hatte der Spieß  das gern vor sich hin geschoben, seine Aussage war nur, ein Versetzungsantrag  ist kein Garant dafür, dass Sie auch wirklich versetzt werden. Bin nach dem ganzen  hin und her zum Truppenarzt und habe ihm die Situation geschildert, unter anderem auch, dass ich teilweise ebend komische  Gedanke habe, wenn ich auf dem Weg zur Kaserne bin. Naja, soviel denn dazu.

Gesendet von meinem SM-G920F mit Tapatalk

Titel: Antw:DU-Verfahren in der Bundeswehr - Dauer, Ablauf,etc
Beitrag von: KlausP am 07. August 2016, 20:33:08
Trotzdem wird man Sie nicht zum Eignungstest einladen, weil Sie "T4 - vorübergehend nicht wehrdienstfähig für 36 Monate" sind. Aber ich vermute, das wird Ihnen auch der Karriereberater sagen. Außerdem kann es passieren, dass nach Ablauf der 3 Jahre der Musterungsarzt Sie ins BWK zu einem Bw-Facharzt für Psychiatrie zur Begutachtung schickt.
Titel: Antw:DU-Verfahren in der Bundeswehr - Dauer, Ablauf,etc
Beitrag von: tackeadrian91 am 07. August 2016, 20:34:53
Hi Klaus, danke für die Antwort, da war ich damals  auch schon, habe dort dem Doc ebend das gesagt was ich dem Truppenarzt auch gesagt habe, der hat dann eine Empfehlung  für den Truppenarzt geschrieben (Ausscheidung  durch DU-VERFAHREN)

Gesendet von meinem SM-G920F mit Tapatalk

Titel: Antw:DU-Verfahren in der Bundeswehr - Dauer, Ablauf,etc
Beitrag von: tackeadrian91 am 07. August 2016, 20:35:31
Alternativ kann ich natürlich das auch mal mit dem Karrierebarater abklären und dort anrufen. Mal schauen was der sagt. :)

Gesendet von meinem SM-G920F mit Tapatalk

Titel: Antw:DU-Verfahren in der Bundeswehr - Dauer, Ablauf,etc
Beitrag von: F_K am 07. August 2016, 20:36:19
Mehrere Ärzte haben die Untauglichkeit festgestellt, und eine Heilung in einem Jahr ausgeschlossen - der Patient hat dem zugestimmt.

... Und nun haben wir eine festgestellte Wunderheilung - der Papst lässt auch schon prüfen (wegen Heiligsprechung ... )

(Es gibt kein UnTauglichkeit , die mit Zeitablauf verschwindet - dass kann nur ein BW Facharzt machen und dies geschieht bei dieser Krankheit nicht - Rückfallgefahr!)
Titel: Antw:DU-Verfahren in der Bundeswehr - Dauer, Ablauf,etc
Beitrag von: KlausP am 07. August 2016, 20:38:38
Alternativ kann ich natürlich das auch mal mit dem Karrierebarater abklären und dort anrufen. Mal schauen was der sagt. :)

Gesendet von meinem SM-G920F mit Tapatalk

Dann machen Sie mal, Sie machen das schon. ...  ::)

Manche sind eben beratungsresistent.
Titel: Antw:DU-Verfahren in der Bundeswehr - Dauer, Ablauf,etc
Beitrag von: Getulio am 07. August 2016, 20:47:12
Frei nach dem Motto, wenn der Arzt nicht gesund schreibt, muss es halt der Karriereberater richten.  ::)
Titel: Antw:DU-Verfahren in der Bundeswehr - Dauer, Ablauf,etc
Beitrag von: Jens79 am 07. August 2016, 21:13:51
Kann ihm bitte einer sagen was er hören will?

Dann haben wir es doch geschafft.....  ;D ;D ;D
Titel: Antw:DU-Verfahren in der Bundeswehr - Dauer, Ablauf,etc
Beitrag von: schlammtreiber am 08. August 2016, 09:20:32
Einfach neue Musterung beantragen, mit Hinweis auf die eingetretene Veränderung, wenn tauglich neu bewerben, wenn nicht tauglich nicht neu bewerben.
Titel: Antw:DU-Verfahren in der Bundeswehr - Dauer, Ablauf,etc
Beitrag von: tackeadrian91 am 08. August 2016, 09:21:38
Guten Morgen an alle, erstmal  danke für die hilfreichen und teils weniger  hilfreichen Antworten :)

Gesendet von meinem SM-G920F mit Tapatalk

Titel: Antw:DU-Verfahren in der Bundeswehr - Dauer, Ablauf,etc
Beitrag von: tackeadrian91 am 08. August 2016, 09:22:01
Moin Schlammtreiber, danke für Deine Antwort :)

Gesendet von meinem SM-G920F mit Tapatalk

Titel: Antw:DU-Verfahren in der Bundeswehr - Dauer, Ablauf,etc
Beitrag von: KlausP am 08. August 2016, 10:20:56
Einfach mal so eine Musterung beantragen, obwohl die Frist noch nicht mal annähernd abgelaufen ist? Da bin ich sehr skeptisch. Warum sollte sich das Karrierecenter die zusätzliche Arbeit aufhalsen?
Titel: Antw:DU-Verfahren in der Bundeswehr - Dauer, Ablauf,etc
Beitrag von: schlammtreiber am 08. August 2016, 10:38:19
Einfach mal so eine Musterung beantragen, obwohl die Frist noch nicht mal annähernd abgelaufen ist?

Wieso nicht? Beantragen kann man alles bei jedem und jederzeit.
Das Ergebnis steht auf einem anderen Blatt.
Titel: Antw:DU-Verfahren in der Bundeswehr - Dauer, Ablauf,etc
Beitrag von: KlausP am 08. August 2016, 10:54:06
Ich könnte ja eine Vermutung äußern, wie das ablaufen wird. Aber vielleicht hat er ja Glück und der Musterungsarzt ist gerade unterbeschäftigt ...  ::)
Titel: Antw:DU-Verfahren in der Bundeswehr - Dauer, Ablauf,etc
Beitrag von: tackeadrian91 am 08. August 2016, 10:55:54
Klaus, nur zu ;)

Gesendet von meinem SM-G920F mit Tapatalk

Titel: Antw:DU-Verfahren in der Bundeswehr - Dauer, Ablauf,etc
Beitrag von: KlausP am 08. August 2016, 10:59:44
Meiner Meinung nach werden Sie eine kurze und knackige Ablehnung  auf Ihren Antrag bekommen mit der Begründung, dass Sie immer noch T4 sind und seit Ihrer Entlassung wegen Dienstunfähigkeit erst ein Jahr vergangen ist. Außer Ihrer persönlichen Einschätzung, dass Sie wieder gesund sind haben Sie ja rein gar nichts vorzubringen
Titel: Antw:DU-Verfahren in der Bundeswehr - Dauer, Ablauf,etc
Beitrag von: tackeadrian91 am 08. August 2016, 11:34:17
@Klaus, was hätte ich denn zum vorweisen haben sollen ? ;)

Gesendet von meinem SM-G920F mit Tapatalk

Titel: Antw:DU-Verfahren in der Bundeswehr - Dauer, Ablauf,etc
Beitrag von: KlausP am 08. August 2016, 11:39:43
Das weiß ich doch nicht. Waren Sie nach Ihrer Entlassung nicht weiter in fachärztlicher Behandlung?
Titel: Antw:DU-Verfahren in der Bundeswehr - Dauer, Ablauf,etc
Beitrag von: tackeadrian91 am 08. August 2016, 11:40:36
Nein.

Gesendet von meinem SM-G920F mit Tapatalk

Titel: Antw:DU-Verfahren in der Bundeswehr - Dauer, Ablauf,etc
Beitrag von: tackeadrian91 am 08. August 2016, 11:41:18
Wenn ich zuhaue war, war alles gut, wie ich bereits auch beschrieben  habe, hat sich der Zustand  normalisiert.  :)

Gesendet von meinem SM-G920F mit Tapatalk

Titel: Antw:DU-Verfahren in der Bundeswehr - Dauer, Ablauf,etc
Beitrag von: KlausP am 08. August 2016, 11:44:28
Dann stellen Sie eben einen Antrag, aber nicht heulen, wenn der abgelehnt wird.

Bzw.: wie lange waren Sie eigentlich Soldat?
Titel: Antw:DU-Verfahren in der Bundeswehr - Dauer, Ablauf,etc
Beitrag von: tackeadrian91 am 08. August 2016, 11:44:54
Saz 4

Gesendet von meinem SM-G920F mit Tapatalk

Titel: Antw:DU-Verfahren in der Bundeswehr - Dauer, Ablauf,etc
Beitrag von: tackeadrian91 am 08. August 2016, 11:45:34
01.4.09 bis 31.12.09 und von 1.10.12 bis 30.6 14

Gesendet von meinem SM-G920F mit Tapatalk

Titel: Antw:DU-Verfahren in der Bundeswehr - Dauer, Ablauf,etc
Beitrag von: KlausP am 08. August 2016, 11:51:37
01.4.09 bis 31.12.09 und von 1.10.12 bis 30.6 14

Gesendet von meinem SM-G920F mit Tapatalk

Was stimmt denn nun?

... Nun zu meiner Frage, ich bin letztes Jahr am 30.06.15 durch ein DU-Verfahren aus der Bw ausgeschieden  (Psychische Probleme, Frau schwanger  mit komplilationen und die Beziehung  drohte auseinander zu brechen). Nun, soweit ich mich zurück erinnern kann und das noch richtig  in Erinnerung  habe, war sowas wie, dass ich für 3 Jahre DU-fähig geschrieben wurde. ...
Titel: Antw:DU-Verfahren in der Bundeswehr - Dauer, Ablauf,etc
Beitrag von: F_K am 08. August 2016, 12:28:32
Nochmal:

- Mehrere Ärzte haben DU / Untauglichkeit festgestellt.
- Bundeswehrbewerber unterschreiben (welt-) bundesweite Versetzungsbereitschaft.

- Du wurdest Untauglich entlassen (eine zeitliche Befristung gibt es in diesem Fall mWn nicht).

- Eine Verbesserung des Zustandes kann von Dir nicht belegt werden (durch ein ärztliches Attest).

- Eine "Gesundschreibung" ist bei psychischen Erkrankungen quasi nicht möglich.

-> Mit hoher Wahrscheinlichkeit wird Dein Antrag auf Nachmusterung aufgrund der Aktenlage negativ entschieden, Du bleibst also untauglich.

Also stelle den Antrag - mein Rat wäre aber Plan B und C mit Nachdruck verfolgen, viel Erfolg.
Titel: Antw:DU-Verfahren in der Bundeswehr - Dauer, Ablauf,etc
Beitrag von: TheScientist am 08. August 2016, 12:30:24
Grundsätzlich gilt, wer nicht versucht, hat schon verloren  ;)

Dann in diesem Fall: die Qualität des Arguments aufgrund dessen sich neu gemustert werden wollen.

Hier, so weit verstanden, Selbsteinschätzung.

Hätten Sie ein qualitativ hochwertigen Argument vorzuweisen, z.B. Stellungnahme des betreuenden Facharztes, dann ist der Ball auf der Seite des Dienstherren eine Entscheidung umfassend zu begründen, die eventuell zu ihren Gunsten sein könnte. Momentan steht das T4 (3 Jahre DU) wie ein Fels in der Brandung.

Ich glaube, dass ein berechtigtes und nicht ausgeräumtes Restrisiko besteht, aufgrund dessen der Dienstherr Sie nicht mustern wird. Das Risiko dass es zur einem erneuten DU kommen könnte, ist gegeben aufgrund des dürftigen Arguments aka Selbsteinschätzung.

Persönliche Probleme können jeden Moment auftreten im Leben. Werden Sie damit umgehen können, auch wenn diese schwerwiegender sein könnten... Tod des eigenen Kindes, der Ehefrau etc...?? Und das wenn Sie im Einsatz sind? z.B. in Mali, in AFG...??? Werden Sie?

Ich hoffe ja, können Sie aber das glaubhaft machen?
Titel: Antw:DU-Verfahren in der Bundeswehr - Dauer, Ablauf,etc
Beitrag von: F_K am 08. August 2016, 12:38:21
@ TheScientist:

Die Argumentationskette ist in diesem Fall aber falsch herum dargestellt.

Wir haben beim TE ein psychische Erkrankung (von Ärzten festgestellt), die so schwerwiegend ist, dass das DU Verfahren mit der Entlassung beendet worden ist.
Eine Behandlung hat NICHT stattgefunden, die Erkrankung ist also mit hoher Sicherheit noch vorhanden - nur nicht mehr akut (also derzeit keine Beschwerden), weil der Auslöser (Abwesenheit von "Zuhause") entfallen ist.

Wir haben also auf der einen Seite schriftliche Aussagen von behandelnden Ärzten, auf der anderen Seite die Aussage des Patienten, die ja glaubhaft ist, aber keine Wertung der Krankheit zulässt.

Außerdem wissen wir, dass selbst bei behandelten und abgeschlossenen psychischen Krankheiten in aller Regel eine Untauglichkeit von mehreren Jahren nach Behandlungserfolg die Folge ist ....
Titel: Antw:DU-Verfahren in der Bundeswehr - Dauer, Ablauf,etc
Beitrag von: TheScientist am 08. August 2016, 13:50:34
@ F_K

d'accord.  Einverstanden!


Titel: Antw:DU-Verfahren in der Bundeswehr - Dauer, Ablauf,etc
Beitrag von: Gast987 am 16. November 2016, 18:43:55
Guten Abend,
kurz zu meinen Fall: hatte mir mal eine Strecksehnendurchtrennung vor der Bundeswehr zugezogen, war jetzt im BwK beim Facharzt dieser empfiehlt die Gesundheitsziffer 8 IV oder 8 VI , Truppenarzt ist zum Entschluss gekommen die 8 VI zu vergeben.
Nun zu meiner Frage: zieht die 8 VI direkt ein Du-Verfahren nach sich ?
Bin SU im 4.Dienstjahr
MKg   
Titel: Antw:DU-Verfahren in der Bundeswehr - Dauer, Ablauf,etc
Beitrag von: ulli76 am 16. November 2016, 18:55:25
Da fehlen doch noch entscheidende Informationen. Nach 4 Jahren Dienstzeit wird doch kein Soldat wegen irgendeiner Sache von vor Dienstantritt zur GZ-Vergabe zum Facharzt geschickt.
Titel: Antw:DU-Verfahren in der Bundeswehr - Dauer, Ablauf,etc
Beitrag von: DV-must am 17. Dezember 2021, 12:44:05
Hallo Ulli76

Danke für deine ausführlichen Beiträge zum DU Verfahren.

Ich finde keine Vorschriften bzw. Quellen darüber ob eine 90/5 bzw das Ergebnis dem Soldaten eröffnet werden muss.

Du beschreibst im DU Verfahren ja zwei 90/5 die gemacht werden müssen. Einmal die Begutachtung Verwendungsfähigkeit und einmal die Begutachtung Dienstfähigkeit.

Wäre es zulässig dass die Begutachtungen rein auf Aktenlage und ohne Eröffnung der einzelnen Ergebnisse bzw. 90/5 am betroffenen Soldaten der KZH geschrieben ist vorbei durchgeführt werden. Das heißt der Soldat hat von der ganzen Begutachtung und den beiden 90/5 nichts mitbekommen und bekommt plötzlich das Schreiben des BAPersBw dass die vorzeitige Versetzung in den Ruhesstand (beruffsoldat) beabsichtigt ist und er sich dazu äußern sollte.

Es müssten doch vorher schon mehrere Begutachtungen bzw. 90/5stattgefunden haben die dem Soldaten eröffnet werden müssen oder?

Desweiteren ist es wirklich zulässig dass ein Truppenarzt gegen den sich schon vom betroffenen beschwert wurde und das Verhalten des Truppenarztes mehrmals vom Betroffenne gerügt wurde und sich eine Art starkes Spannungsverhältnis aufgebaut hat, dann gleichzeitig die Begutachtung durchführt?

In der Vorschrift heißt es ja dass ein Truppenarzt der nicht der Behandelnde Arzt ist die Begutachtung durchführen sollte.
A1-831/0-4000 Nr 3033

Viele Fragen aber evtl kannst du Licht ins Dubkle bringen.

Vielen Dank.



Zum DU-Verfahren an sich:
Dein Chef wird auf Empfehlung des Truppenarztes einen 90/5er auf Verwendungsfähigkeit erstellen.
Der Truppenarzt wird dieses wahrscheinlich mit "dauerhaft nicht verwendungsfähig- DU-Verfahren empfohlen" beantworten.
Danach dauert das Ganze ne Weile. Chef schickt das 90/5er an die SDBw zur Prüfung. Irgendwann kommt das Ding zurück mit der Entscheidung, ob ein DU-Verfahren eingeleitet wird oder nicht (meistens ja). Dann gibt´s nen 2. 90/5er auf Dienstfähigkeit und es muss ein truppenärztliches Gutachten erstellt. Das geht dann durch verschiedene Instanzen, Chef muss noch Stellung nehmen und du wirst auch angehört.
Am Ende kommt das Ding zurück und üblicherweise lautet dann die Entscheidung, dass du dauerhaft nicht dienstfähig bist und die Entlassung wird eingeleitet.
Am Ende hast du noch die Möglichkeit einer 3-monatigen "Kündigungsfrist".
Das Verfahren wird ca. 6-9 Monate dauern.

Zu den finanziellen Aspekten:
Du kannst einen Antrag auf Nebentätigkeit stellen, dem wird aber in der Regel nicht stattgegeben und schon gar nicht für eine Vollzeitausbildungsmaßnahme.
Man wird davon ausgehen, dass du auch Dienst tun könntest, wenn du zivil ne Ausbildung machen kannst.Immerhin weiss die Bundeswehr ja nicht, wie das Verfahren ausgeht und du bekommst deine normalen Dienstbezüge weiter.

Die anderen Ansprüche berechnen sich dann nach der tatsächlich geleisteten Dienstzeit.
Titel: Antw:DU-Verfahren in der Bundeswehr - Dauer, Ablauf,etc
Beitrag von: Andi8111 am 17. Dezember 2021, 13:08:49
Also, die Vorschrift haben Sie also mittlerweile gefunden, nehme ich an?

Es ist zulässig, das Verfahren auf die vorliegende Aktenlage zu stützen. In der Regel sind die zur DU führenden Gesundheitsstörungen ja durch Fachärzte diagnostiziert und zumindest für einige Jahre anzunehmen.
Ansonsten verstehe ich nicht, wie man davon überrascht werden kann? Bis zur Einleitung des DU Verfahren, welches im übrigen der Disziplinarvorgesetzte beantragt und nicht der TrArzt, sind ja meist schon Monate bis Jahre mit Einschränkungen in der Verwendungsfähigkeit vorausgegangen und mehrere Wochen bestand meist der Status "Befreiiung von allen Dienstverrichtungen". Wie kann man also davon überrascht werden?

Die Eröffnung des Ergebnisses der militärarztlichen Begutachtung ist zweitrangig und unwichtig. Aber es sollte entweder der DV oder ein von ihm mit der Personalbeauftragter Soldat tun. Das darf auch ein Mannschaftssoldat sein....

Ob der Betroffene den Truppenarzt rügt, interessiert auch niemanden, denn es besteht keine freie Arztwahl.

Und wenn es nur einen Truppenarzt am StO gibt, dann muss der eben das DU-Gutachten schreiben.
Titel: Antw:DU-Verfahren in der Bundeswehr - Dauer, Ablauf,etc
Beitrag von: DV-must am 17. Dezember 2021, 13:25:21
Andi8111
Danke für die Antwort.

In der Vorschrift finde ich nichts dazu, das dem Soldaten die Ergenbisse 90/5 zu eröffnen sind.

Eventuell könnte Ralf oder einer der anderen mit der Personalführung besser vertrauten genau erklären wie ein DU Verfahren abläuft und wann im Verfahren die Unterschiedlichen Maßnahmen und Ergebnise dem Soldaten eröffnet werden müssen.

Dem Soldaten muss doch auch irgend wie bereits im Vorfeld die Möglichkeit gegeben werden bevor er das Schreiben Bekommt in dem Ihm mitgeteilt wird ihn wegen DU zu entlassen die verschiedenen Stellen wie z.b. die schwerbehindertenvertretung zu beteiligen usw. Auch im Begutachtungsprozess müssen ihm doch Möglichkeiten gegeben werden Stellung zu enehmen bzw. Weitere Stellungnahmen von behandelnden Fachärzten einzureichen. Deshalb kann ich mir nicht vorstellen, dass das Begutachtungsverfahren (2x BA 90/5) komplett am Soldaten vorbei laufen dürfen ohne dem Soldaten mitzuteilen dass die Begutachtung durch den Truppenarzt angeordnet wurde und was das Ergebnis war.

Ich wäre deshalb sehr dankbar für Quellenangaben.

Vielen Dank.

Titel: Antw:DU-Verfahren in der Bundeswehr - Dauer, Ablauf,etc
Beitrag von: Andi8111 am 17. Dezember 2021, 13:37:26
Die Begutachtung wird durch den Disziplinarvorgesetzten angeordnet. Fragen Sie den doch mal. Der wird ihnen Auskunft geben müssen. Und nein: Dass der betreffende Soldat selber irgendwelche Gegengutachten etc. beibringt, ist nicht vorgesehen und auch unerheblich. Das Verfahren wird insgesamt durch die personalbearbeitende Stelle PSt des Soldaten gesteuert unter Beteiligung des militärärztlichen Beraters im BAPersBw. Wozu wollen Sie auch Stellung nehmen? Es liegt eine Gesundheitsstörung vor, durch die sie nicht mehr in der Lage sind, die Dienstverrichtungen auszuüben, die von Soldaten in ihrer Dienststellung auf ihrem Dienstposten mit ihrem Dienstgrad auszuüben sind. Wenn es anders sein sollte, wird der militärärztliche Berater dies schon feststellen.

Und noch etwas: Über Ergebnisse der militärärztlichen Ergebnisse kann man sich nicht beschweren, da diese lediglich der Vorbereitung von Personalentscheidungen dienen. Erst über den daraus resultierenden Bescheid kann man sich beschweren.
Titel: Antw:DU-Verfahren in der Bundeswehr - Dauer, Ablauf,etc
Beitrag von: Ralf am 17. Dezember 2021, 13:38:51
Kennst du die GAIP 63-04-00 Beendigung des Dienstverhältnisses von Soldaten auf Zeit (SaZ) und Berufssoldaten (BS) wegen Dienstunfähigkeit (DU) ?
Da ist bspw. auch das Antragformular zur Einleitung des Verfahrens (inkl. Anhörung, Stellungnahme o.ä.) abgebildet.
Da sind auch jede Menge Bezüge aufgeführt.
Titel: Antw:DU-Verfahren in der Bundeswehr - Dauer, Ablauf,etc
Beitrag von: DV-must am 17. Dezember 2021, 13:47:50
Hallo Ralf

Danke dir für die schnelle Antwort.

Ich befinde mich aktuell nicht ihm Dienst und habe keinen Zugriff auf das Intranet.

Deshalb kann ich auf keine Vorschriften und Regelungen zugreifen.

Es wäre deshalb extrem hilfreich (ich dneke auch für viele andere interessierte Leser, wenn ein erfahrener Soldat in der Personalführung evtl zusammen mit einem erfahrenen Truppenarzt in einem Beitrag erläutern könnten wie ein DU Verfahren ordentlich gemäß den gültigen Vorschriften und Gesetzen abzulaufen hat.

Sprich wie läuft das Verfahren ab und wann werden verschiedenen Stellen wie Schwerbehindertenvertretung Personalrat usw einbezogen und wann müssen dem Soldaten bestimmte Zwischenergenisse bzw Maßnahmen wie z.b die Anordnung zur amtsärztlichen /truppenärztlichen Begutachtung usw eröffnet werden bzw die Ergebnisse eröffnet werden.

Ich weiß es ist sehr viel Arbeit und eigentlich nicht zu erwarten dass sich ein User wie du oder LwPerFw oder Ulli76  so viel Zeit nehmen. Aber ich denke es wäre sehr vielen Usern geholfen.

Titel: Antw:DU-Verfahren in der Bundeswehr - Dauer, Ablauf,etc
Beitrag von: ulli76 am 17. Dezember 2021, 18:17:50
Der Thread war 5 Jahre alt...

Was willst du jetzt eigentlich? Die entsprechende Vorschrift wurde doch genannt. Da kann jeder nachlesen. Oder soll einer von uns dir das abtippen?

Das BA 90/5 wird eröffnet. Zumindest auf den alten Formularen gab es unten ein entsprechendes Feld.
Und es gibt vor allen wichtigen Entscheidungen eine Anhörung des Soldaten.

Warum sollte der Personalrat oder die Schwerbehindertenvertretung angehört werden?

Steht bei dir selber die Ausmusterung an? Ooder warum wärmst du den alten Thread wieder auf?
Titel: Antw:DU-Verfahren in der Bundeswehr - Dauer, Ablauf,etc
Beitrag von: DV-must am 17. Dezember 2021, 19:20:55
Danke.
Ich habe nun die entsprechenden Stellen in der Vorschrift zur wehrmedizinischen Begutachtung gefunden.

Das BA 90/5 ist dem Soldaten durch den Diszipinarvorgesetzten zu eröffnen. Das ganze ist mit der Unterschrift des Soldaten zu dokumentieren.



Warum sollte der Personalrat oder die Schwerbehindertenvertretung angehört werden?


"Soll ein schwerbehinderter Beamter wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt werden, muss die Schwerbehindertenvertretung nach § 95 Abs. 2 Satz 1 SGB IX unverzüglich und umfassend unterrichtet und vor der Entscheidung angehört werden."

Die Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung ergeben sich aus dem SGB IX §95

Die SBV ist unverzüglich in das Verfahren einzubeziehen und es müssen der SBV alle relevanten Untwrlagen zur Verfügung gestellt werden.

Das Verfahren beginnt mit dem Auftrag zur Begutachtung.

Da hätte ich mir die Fragerei sparen können. Wer lesen kann ist klar im Vorteil.

Trotzdem danke.






Titel: Antw:DU-Verfahren in der Bundeswehr - Dauer, Ablauf,etc
Beitrag von: Andi8111 am 17. Dezember 2021, 20:48:59
Unverzüglich, wenn das die Personalentscheidung vorbereitende Verfahren abgeschlossen ist. Also, wenn die Einleitungsverfügung durch den DV eröffnet wird, NACH Abschluss des DU Verfahrens.
Titel: Antw:DU-Verfahren in der Bundeswehr - Dauer, Ablauf,etc
Beitrag von: Andi8111 am 17. Dezember 2021, 20:50:45
Das Enlassungsverfahren beginnt NICHT mit der Beauftragung zur Begutachtung, sondern mit der Einleitungsverfügung.
Titel: Antw:DU-Verfahren in der Bundeswehr - Dauer, Ablauf,etc
Beitrag von: ulli76 am 17. Dezember 2021, 21:16:06
Sprechen wir jetzt von schwerbehinderten Beamten oder von dienstunfähigen Soldaten?