Das Schreiben bedeutet nicht, dass du bei der Bundeswehr nicht mehr behandelt wirst, wenn es notwendig ist, sondern nur, dass medizinisch notwendige Maßnahmen vor der Einstellung abgeschlossen sein müssen, damit die Bundeswehr diese kosten nicht übernehmen muss.
Eine medizinisch
nicht notwendige kieferorthopädische Behandlung während des Studiums sollte möglich sein, aber das besprichst du dann mit deinem zuständigen Truppenzahnarzt an der Uni. Wichtig: sollte es durch die Behandlung dann zu Einschränkungen in der militärischen Verwendungsfähigkeit/Tauglichkeit kommen darfst du sie nicht ohne das Einverständnis deines Disziplinarvorgesetzten durchführen.
Vielleicht erwischst du aber ja auch einen Truppenzahnarzt der einen medizinischen Grund findet, der bei einer Kostenplanprüfung nicht beanstandet wird - dann zahlt die Bundeswehr nämlich die Behandlung und du musst sie auch vom Disziplinarvorgesetzten nicht genehmigen lassen.
Gruß Andi