Forum Chat ()

StartseiteForumTeamANB / RegelnFeedgenerator Hilfe
  • 20. April 2024, 05:43:04
  • Willkommen Gast
Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

AUS AKTUELLEM ANLASS:

in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Darf Teilzeit anstatt Elternzeit Abgelehnt werden  (Gelesen 11753 mal)

F_K

  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 20.776
Antw:Darf Teilzeit anstatt Elternzeit Abgelehnt werden
« Antwort #15 am: 26. April 2017, 15:31:59 »

@ LwPersFw:

Bei Elternzeit hätte der TE aber keine Bezüge - dies motiviert den Soldaten u. U. dazu, eine andere Betreuungslösung zu finden.
Gespeichert

Papierberg

  • Gast
Antw:Darf Teilzeit anstatt Elternzeit Abgelehnt werden
« Antwort #16 am: 26. April 2017, 21:31:53 »

Eine Verwendung an Land unter Nutzung von Telearbeit könnte ggf. noch helfen, die Reduzierung der Arbeitszeit zumindest auf geringstmöglichem Niveau zu halten. Deren Antragsbearbeitung ist wieder mal ein Klassiker für den nächsten Wehrbeauftragtenbericht....
Gespeichert

LwPersFw

  • Forums-Perser
  • Global Moderator
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6.739
Antw:Darf Teilzeit anstatt Elternzeit Abgelehnt werden
« Antwort #17 am: 26. April 2017, 22:21:54 »

@ LwPersFw:

Bei Elternzeit hätte der TE aber keine Bezüge - dies motiviert den Soldaten u. U. dazu, eine andere Betreuungslösung zu finden.

Er würde Elterngeld bekommen.

Hätte er jetzt z.B. ca. 2300 brutto ... ca. 1230 Elterngeld

Bei 50 % Teilzeit ... ca. 1100 netto...

Bei 70 % Teilzeit  ... ca. 1540 netto...

Geld ist also nicht das entscheidende Kriterium.

Mir geht es im Moment auch mehr um den Fakt, DAS a.s.a.p. eine Entscheidung getroffen wird.


"§ 7 STzV Bewilligung oder Ablehnung des Antrages

(2) Vor der Ablehnung haben die in § 2 Abs. 2 Satz 1 genannten Disziplinarvorgesetzten unter Beteiligung der Soldatin oder des Soldaten die Möglichkeit einer Teilzeitbeschäftigung auf einem anderen Dienstposten zu prüfen. Die oder der nächsthöhere Disziplinarvorgesetzte hat die personalbearbeitende Dienststelle zu beteiligen.

Ein Antrag auf familienbedingte Teilzeitbeschäftigung soll nicht abgelehnt werden, wenn ein geeigneter Dienstposten in einer Dienststelle verfügbar ist, in deren Einzugsgebiet (§ 3 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe c des Bundesumzugskostengesetzes) sich die Wohnung der Antragstellerin oder des Antragstellers befindet.

(3) Die Entlassungsdienststelle teilt die Entscheidung unverzüglich der Soldatin oder dem Soldaten schriftlich über die nächste Disziplinarvorgesetzte oder den nächsten Disziplinarvorgesetzten mit."




Gespeichert
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Anonymaus

  • Gast
Antw:Darf Teilzeit anstatt Elternzeit Abgelehnt werden
« Antwort #18 am: 26. April 2017, 22:39:59 »

Ich stimme dem lwpersfw zu, dass der Antrag auf Teilzeit endlich beschieden werden muss. Allerdings sollte dem Te hier keine Hoffnung auf einen positiven Bescheid gemacht werden. Eine Teilzeit, im Sinne einer Reduzierung der täglichen Arbeitszeit, ist mit dem Dienst an Bord eine Schiffes nicht vereinbar. Insofern war der Hinweis auf das Gesuch zur Versetzung auf eine teilzeitfähige richtig und zielführend. Dieses wurde durch BaPersBw ja schon negativ beschieden.
Das einzige, das dem te aus meiner Sicht helfen würde, ist der Antrag auf Elternzeit.
Was die Bearbeitungszeit an Bord angeht, sollten sich diejenigen, die grad nach Beschwerde und Eingabe schreien vielleicht etwas mäßigen. Wie immer kennen wir hier nur eine Seite der Geschichte und nach seiner Schilderung, glaube ich, dass die Vorgesetzten des Te, ihn wahrnahmen und durchaus bemüht sind, eine Lösung in seinem Sinne zu finden. Die Entscheidung liegt ja aktuell beim BAPersBw.
Gespeichert

LwPersFw

  • Forums-Perser
  • Global Moderator
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6.739
Antw:Darf Teilzeit anstatt Elternzeit Abgelehnt werden
« Antwort #19 am: 27. April 2017, 07:30:56 »

@ Anonymaus

Sie haben mich falsch verstanden...

1. Es geht nicht um die Bearbeitungszeit an Board... sondern insgesamt.
2. Der Antrag liegt beim BAPersBw... und dies hat unverzüglich zu entscheiden...
3. Wie ich schon schrieb, hat der Gesetzgeber keinen Ausnahmetatbestand für die zivile oder militärische Schifffahrt geschaffen
4. Das die Teilzeit nicht an Board möglich ist, ist klar
5. Dafür wurde das Mittel der Versetzung geschaffen
6. Nach über 25 Jahren im "Pers-Geschäft" weiß ich was bei Versetzungen alles möglich ist... wenn man nur will

Und nochmal... ich mache keine Hoffnung... ich habe auch nicht zu entscheiden... ich erwarte aber das der Kamerad sachgerecht und nach den Vorgaben behandelt wird.
Nicht mehr... nicht weniger.
 
Gespeichert
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

BulleMölders

  • Freibeuter und Quotenmariner
  • Global Moderator
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 8.280
    • Bordgemeinschaft Zerstörer Mölders
Antw:Darf Teilzeit anstatt Elternzeit Abgelehnt werden
« Antwort #20 am: 27. April 2017, 08:16:55 »

Eine Verwendung an Land unter Nutzung von Telearbeit

Ob der Bereich Schiffsbetriebstechnik für Telearbeit geeignet ist wage ich doch mal stark zu bezweifeln.
Stelle mir das ein wenig schwierig vor, die Vakuumpumpe am Klosett von zu Hause aus über den Computer zu reparieren.
Gespeichert

LwPersFw

  • Forums-Perser
  • Global Moderator
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6.739
Antw:Darf Teilzeit anstatt Elternzeit Abgelehnt werden
« Antwort #21 am: 27. April 2017, 08:42:49 »

Eine Verwendung an Land unter Nutzung von Telearbeit

Ob der Bereich Schiffsbetriebstechnik für Telearbeit geeignet ist wage ich doch mal stark zu bezweifeln.


Wird sie nicht sein ... das BAPersBw hat aber die Möglichkeit den Soldaten - für die Dauer der Teilzeit -
ATN-fremd auf einen anderen Dienstposten an Land zu versetzen, wenn man die Notwendigkeit der
Teilzeit aus familienbedingten Gründen als höherwertig bewertet und dies tut, um eben den Besonderheiten
der TSK Marine Rechnung zu tragen.

Ob man diesen Weg gehen will ... ist eine andere Frage und eben im Einzelfall zu prüfen. Rechtlich möglich ist es.

Dessen ungeachtet ... ja er hat die Möglichkeit der Elternzeit, die ihm gewährt werden müsste.

Um aber diesen Weg ggf. gehen zu können, braucht er ja den abschließenden Bescheid vom BAPersBw, dass Teilzeit nicht geht.

Und dabei wird auf eine "unverzügliche" Entscheidung gedrängt, da ja auch für die ggf. notwendige Beantragung der Elternzeit bestimmte Fristen einzuhalten sind.
Gespeichert
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Kokiba

  • *
  • Offline Offline
  • Beiträge: 9
Antw:Darf Teilzeit anstatt Elternzeit Abgelehnt werden
« Antwort #22 am: 27. April 2017, 15:16:19 »

Guten tag mein Name ist Obermaat S......, ich bin zur zeit an Bord der Fregatte Hessen als Schiffsbetriebstechniker tätig.
Jch habe im Monat Februar einen Antrag auf Teilzeit anstatt Elternzeit ab Monat Mai gestellt, da mein einjähriger Sohn zur zeit einen Halbtagskindergarten besucht.
Es wurde mir daraufhin geraten einen Gesuch auf eine Teilzeitfähige stelle zu stellen, da ich an Bord einen Schiffes keine Teilzeit wahrnehmen kann. Das tat ich dann auch. Gesuch und Antrag gingen einen Monat später erst in Köln beim Personalmanagment ein.
Der Gesuch wurde bereits Abgelehnt, da es an Land keine stelle für mich als Schiffsbetriebstechniker gibt, meine Teilzeit wird noch in Köln bearbeitet, nächste Woche wollte ich schon in Teilzeit sein.
Nun ist meine Frage was für Möglichkeiten mir jetzt bleiben mein Schiff fährt den gesamten Mai raus meine Frau arbeitet Vollzeit und Mein Sohn hat einen Halbtagskindergartenplatz.


Edit: Zum Schutz des TE Namen gekürzt!

@LwPersFw

Da das Kind bereits älter als zwölf Monate ist wäre ich davon ausgegangen das, das Elterngeld bereits aufgebraucht. Oder habe ich irgendwo was überlesen?

Da würde Teilzeit mit bezügen als Elternzeit ohne Bezüge.

Würde da ein Antrag auf Elternzeit mit der Bitte um Erlaubnis bei einem anderen Arbeitgeber in Teilzeit zu arbeiten?
Gespeichert

KlausP

  • Reservespieß
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 29.517
Antw:Darf Teilzeit anstatt Elternzeit Abgelehnt werden
« Antwort #23 am: 27. April 2017, 16:26:05 »

Zitat
... Da würde Teilzeit mit bezügen als Elternzeit ohne Bezüge.

Würde da ein Antrag auf Elternzeit mit der Bitte um Erlaubnis bei einem anderen Arbeitgeber in Teilzeit zu arbeiten? ...

Gibt es das vielleicht auch als verständliche Version? So mit vollständigen Sätzen und so ... ?  ::)
Gespeichert
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Kokiba

  • *
  • Offline Offline
  • Beiträge: 9
Antw:Darf Teilzeit anstatt Elternzeit Abgelehnt werden
« Antwort #24 am: 27. April 2017, 17:02:18 »

Zitat
... Da würde Teilzeit mit bezügen als Elternzeit ohne Bezüge.

Würde da ein Antrag auf Elternzeit mit der Bitte um Erlaubnis bei einem anderen Arbeitgeber in Teilzeit zu arbeiten? ...

Gibt es das vielleicht auch als verständliche Version? So mit vollständigen Sätzen und so ... ?  ::)

Ausnahmsweise ja, da mich mein Baby gerade nicht als Zahnungshilfe verwendet.

Innerhalb der Elternzeit ist es möglich Teilzeit bei einem anderen Arbeitgeber in Teilzeit (max. 30 Std./Woche) zu arbeiten, wenn der eigene Arbeitgeber einem nicht die Möglichkeit einräumen kann im eigenen "Betrieb" die Arbeitsstunden zu reduzieren.

Das ursprüngliche Arbeitsverhältnis ruht dabei durch die Elternzeit. Dazu muss der Arbeitgeber vorab um Genehmigung gebeten werden. Lehnt der Arbeitgeber innerhalb von vier Wochen nicht ab kann die Stelle auch ohne Erlaubnis des Arbeitgebers angetreten werden.
Gespeichert

Kokiba

  • *
  • Offline Offline
  • Beiträge: 9
Antw:Darf Teilzeit anstatt Elternzeit Abgelehnt werden
« Antwort #25 am: 27. April 2017, 17:06:10 »

Ich Krieg keinen geraden Satz mehr hin. Habe zwei Kinder zu verschenken einmal 5 Monate alt fast neuwertig und erreicht Tonlagen die Ohren blieb lassen sowie einmal 8 Jahre alt mit entsprechenden Gebrauchsspuren.
Gespeichert

Papierberg

  • Gast
Antw:Darf Teilzeit anstatt Elternzeit Abgelehnt werden
« Antwort #26 am: 27. April 2017, 20:37:40 »

@Bulle Mölders

Falls ich mich unklar ausgedrückt haben sollte: Mit einer Verwendung an Land war einen Dienst außerhalb der seegehenden Einheit und damit eine Versetzung gemeint.

Den Rest hat LwPersFw aus fachlicher Sicht zutreffend ergänzt. Verglichen mit dem, was für Betroffene mit besonderen Anliegen in der Vergangenheit und insbesondere seit der "Agenda Attraktivität" bereits möglich gemacht wurde, wäre die Situation des Themenstarters geradezu als einfache Übung zu lösen.
Gespeichert

BulleMölders

  • Freibeuter und Quotenmariner
  • Global Moderator
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 8.280
    • Bordgemeinschaft Zerstörer Mölders
Antw:Darf Teilzeit anstatt Elternzeit Abgelehnt werden
« Antwort #27 am: 28. April 2017, 07:43:56 »

Ich sehe nur kaum eine Verwendung in der Verwendungsreihe an Land, die mit Telearbeit zu erledigen währe. Selbst Ausbildung kann man ja nicht mit Telearbeit erledigen.
Schiffsbetriebsmechaniker ist ja nun mal kein Bürojob.
Als Obermaat liegt die Tätigkeit ja überwiegend in der Praktischen Arbeit.
Selbst wenn man Ihn in einer entsprechenden Einheit z. B. im GeZi einsetzt währe ja erstmal eine Umfangreiche Einarbeitung notwendig. Da ich selber krankheitsbedingt mal drei Monate als Obermaat in unserer fachlichen Ausbildungsinspektion im GeZi geparkt war, weiß ich wovon ich rede. Wenn man von der Materie keine Ahnung hat, dann ist es schwer sinvolle Arbeit zu finden und das war vor Ort, bei Telearbeit stelle ich mir das noch Problematischer vor.
Gespeichert

LwPersFw

  • Forums-Perser
  • Global Moderator
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6.739
Antw:Darf Teilzeit anstatt Elternzeit Abgelehnt werden
« Antwort #28 am: 28. April 2017, 08:44:32 »

Ihr habt ja alle recht ... denn jeder Blickwinkel hat sein Für und Wieder...

Was jetzt gebraucht wird ... ist die abschließende Entscheidung des BAPersBw.

Dann weiß der Kamerad woran er ist ... und muss weiter sehen, wie er das Problem lösen kann ... denn es ist ja nicht weg...



@ Kokiba

Danke für den Hinweis bzgl. der Bezugsdauer des Elterngelds ... geht ja bis zu 14 Monate... ggf. ElterngeldPlus...?
Aber muss halt auch beachtet werden...
Gespeichert
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Papierberg

  • Gast
Antw:Darf Teilzeit anstatt Elternzeit Abgelehnt werden
« Antwort #29 am: 28. April 2017, 16:38:59 »

Ich drücke es mit Blick auf persönliche Erfahrungen mal so aus: Wenn der Vorgang die richtigen Ebenen und Personen erreicht, ist es völlig egal, welche Aufgabe zuvor in welcher Verwendungsreihe in welcher Form in welchem Organisationsbereich wahrgenommen wurde. Es wird definitiv eine Lösung im Sinne des Antragstellers geben und zwar heimatnah, problemgerecht und ohne primären Fokus auf dienstliche Belange. Es ist alles nur eine Frage der persönlichen Entschlossenheit und des aufzubringenden Nachdrucks.
Gespeichert
 

© 2002 - 2024 Bundeswehrforum.de