Um F_K zu ergänzen.
Grundsätzlich finden für BS/SaZ ...bei Sonderurlaub ... die vergleichbaren Bestimmungen der Bundesbeamten Anwendung.
Und die SUrlV (Bund) führt aus :
"§ 22 Sonderurlaub in anderen Fällen
(1) Sonderurlaub unter Wegfall der Besoldung kann gewährt werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.
Für mehr als drei Monate kann Sonderurlaub unter Wegfall der Besoldung nur in besonders begründeten Fällen und nur durch die oberste Dienstbehörde oder die von ihr bestimmte unmittelbar nachgeordnete Behörde genehmigt werden."
An diesen "Hürden" sieht man schon, dass es kaum gelingen wird 1 Jahr "auszusteigen"...
Denn für die genehmigenden Vorgesetzten bedeutet dies ja ... Dienstposten 1 Jahr vakant...
Und für die anderen Soldaten/Beamten/Ang in der TE... einer oder mehrere von ihnen muss die Arbeit mitmachen...
Lösung wäre ja nur, die Verwaltung findet jemanden, der einen Zeitvertrag für 1 Jahr akzeptiert...
EDIT... habe nochmal gegoogelt...
Und dies gefunden...ohne Gewähr
Regeln für Bundesbeamte
Für Bundesbeamte gilt: Wenn dem keine dienstlichen Gründe entgegenstehen (diese Einschränkung gilt generell, auch in den Regelungen der Länder!), kann bei einer Teilzeitbeschäftigung die Zeit der Freistellung bis zu drei Monaten zusammengefasst werden. Soll die Freistellungsphase an das Ende der gesamten Sabbatzeit gelegt werden, kann sie bis zu einem Jahr betragen. Der gesamte Bewilligungszeitraum muss mindestens drei Jahre und darf maximal acht Jahre betragen. Während der gesamten Zeit werden Dienstbezüge in der Höhe gezahlt, die dem Durchschnitt der Arbeitszeit während der gesamten Zeit entsprechen.
Daraus könnte man bei BS/SaZ ableiten...
Bei diesen geht es auch über Teilzeit im sog. Blockmodell.