Forum Chat ()

StartseiteForumTeamANB / RegelnFeedgenerator Hilfe
  • 17. April 2024, 01:43:34
  • Willkommen Gast
Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

AUS AKTUELLEM ANLASS:

in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: PROBLEM S2  (Gelesen 6865 mal)

Kestrel

  • **
  • Offline Offline
  • Beiträge: 89
Antw:PROBLEM S2
« Antwort #30 am: 08. August 2017, 17:01:12 »

Nein der SiBe weiß nicht Bescheid, nur der s2fw mit dem ich bereits öfters diskutiert.

Naja die ganze Sache geht jetzt gute 4 Monate. Jedoch ist der jüngste Vorfall dass beide sich darüber amüsiert haben noch keine 5 Tage her. Ich habe halt in einem der betroffenen Bereiche einen guten Freund der mit natürlich alles steckt und sich selbst alles aufschreibt....nur hat er halt auch bedenken gegen seine eigene TE etwas zu sagen...

Wenn dieses gemeinsame "Amüsieren über..." erst eine knappe Woche her ist, dann ist die Sache auch noch aktuell. Selbst wenn die Information nicht über den S2 Fw gestreut wurde, dann wäre allein diese Unterhaltung schon nah dran an einem Verstoß gegen §12 SG. Darüber müsste dann der jeweils zuständige Disziplinarvorgesetzte entscheiden - und eine Beschwerde gem. WDO beim eigenen Disziplinarvorgesetzten ist ein geeigneter Weg, um den zuständigen aktenkundig auf ein mögliches Dienstvergehen hinzuweisen. Dann muss er gem. §32 (1) WDO Ermittlungen zumindest aufnehmen.

Und noch eine letzte Empfehlung: Nicht mehr mit Hänschen reden, sondern mit Hans. Damit meine ich: Den SiBe selber um ein offizielles Betreungsgespräch bitten und ihm dann den Sachverhalt (aus der eigenen Sicht heraus) darstellen. Und ihn aufgrund dieses Verdachtes bitten, dem S2 Fw den Zugriff auf diese eine persönliche Sicherheitsakte zu entziehen - zumindest solange, bis die Sache geklärt ist. Es kann natürlich sein, dass er seinem Feldwebel kompromislos den Rücken deckt und die Bitte ablehnt -das findet man aber erst dann heraus, wenn man es versucht hat... Damit ist dann natürlich die Katze aus dem Sack - ich sehe darin aber keinen Nachteil im Rahmen eines Beschwerdeverfahrens. Die Wahrscheinlichkeit ist dann aber so oder so groß, dass mindestens das gemeinsame "Amüsieren über..." ein Ende hat. Und im Idealfall wird eine undichte Stelle zumindest vorläufig gestopft und trägt nicht weiterhin sensible Informationen in die Welt hinaus.
Gespeichert
 

© 2002 - 2024 Bundeswehrforum.de