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Zusammenfassung

Autor: Andi8111
« am: 15. Januar 2017, 15:14:46 »

Stimmt. Wenn du es so differenziert darstellst, kann ich es nachvollziehen.
Autor: ulli76
« am: 15. Januar 2017, 14:58:07 »

Das eine ist die gesundheitliche Eignung, etwas anderes ist es wenn Soldaten OFFENBAR ihrer Pflicht zur Gesunderhaltung nicht nachkommen.
Gerade bei multifaktoriellen Problemen wie Übergewicht ein Dienstvergehen zu konstruieren halte ich doch für gewagt.

Sport ist ja nur ein Baustein. Wie will der Chef denn durch Dienstaufsicht z.B. die Ernährung kontrollieren?

Das hat auch mit Gutmenschentum nichts zu tun und ich finde den Begriff in dem Zusammenhang nicht sachgerecht.
Autor: Andi8111
« am: 15. Januar 2017, 14:19:36 »

Liebe Ulli, auch wenn man mit viel Gutmenschentum (ich hasse dieses Wort wirklich, aber manchmal trifft es eben auch zu) als Sanitätsoffizier TrArzt dient, kann man einige Dinge einfach nicht wegdiskutieren und wegdenken. Egal wie gut, lieb und toll alle Menschen der Welt sind; erfüllen Sie die Voraussetzungen für ihren DP nicht mehr, gehts eben nicht weiter. (Ausnahmen bestätigen hier die Regel..)
Und es gibt in der Tat Einheiten, in denen solche Versäumnisse (Verstoss gegen die Gesunderhaltungspflicht) erfolgreich! geahndet werden. (Als Beispiele seien Kontaktsportarten in der KZH-Phase nach Muskelfaserriss und Shishaparty im Anschluss an den Besuch eines zivilen Krankenhauses wegen Bronchitis, Fotos aus dem FItnesscenter bei Facebook bei Z.n. Emmertplastik genannt)
Und ich kenne auch Chefs, die Fetten "anbieten" mehr Sport machen zu können, das wird im Dienstplan ausgewiesen und angeboten. Wenn diese Fetten dann eine Weiterverpflichtung anstreben, schauen diese Chefs genau hin, ob dieses Angebot angenommen wurde oder nicht und so entscheidet sich oft vor der Anforderung der Begutachtung mittels BA90/5 ob einer zur Weiterverpflichtung taugt, oder nicht.  Und da sehe ich schon, dass die Fürsorgepflicht eine Rolle spielt. Aber das geht eben nur zusammen mit gesundem Menschenverstand und Fleiß.
Autor: ulli76
« am: 15. Januar 2017, 13:47:05 »

DAS will ich aber sehen, wie ein DV da ein Dienstvergehen durch bekommen will und wie er die Gewichtsabnahme im Rahmen seiner Dienstaufsicht- und Fürsorge erreichen will.
Autor: RB/WDA
« am: 15. Januar 2017, 13:07:45 »

Reduzieren Sie Ihr Gewicht, denn aufgrund eigenen Verschuldens zu korpulent zu sein, ist ein Dienstvergehen.
Das muss Ihr Chef über BA 90/5 abklären und durch geeignete Maßnahmen im Rahmen seiner Dienstaufsichts- und Fürsorgepflicht abstellen.
Autor: ulli76
« am: 07. Dezember 2016, 15:39:34 »

Bei dir geht es ja nicht um eine Verlängerung. Dass der Truppenarzt da mal nen 90/5 zurückstellt, wenn die Gewichtsabnahme in angemessener Zeit zu erwarten ist, ist ja eine ganz andere Baustelle.
Autor: Tommie
« am: 07. Dezember 2016, 15:13:07 »

Ja, können Sie: Abnehmen!
Autor: Dsk14
« am: 07. Dezember 2016, 14:30:09 »

Es gab schon andere die wegen ner Verlängerung 90/5 gemacht hatten und zu schwer waren, diese haben ne Frist bekommen bis dann und dann, so viel abnehmen. Könnte mir auch passieren? Ich bin eh schon dran... und ja Uli die Einheit ist komische... bei uns gilt welches Gesicht nicht passt oder einmal kzh war warum auch immer ist ..... zu dem Thema Haube.. einmal gesehen von innen dann nie mehr. Also kann ich iwas tun damit ich meine Zeit bis zum 31.03.18 rum bekomme ? Ohne DU?
Autor: JohnnyThunders
« am: 07. Dezember 2016, 13:26:07 »

"Hömma- Du bist fett geworden, du passt nicht mehr in die Haubitze, sieh zu, dass du abnimmst, sonst kommst woanders hin"

 ;D ;D ;D

Gerüchteweise wird teilweise auf diese Weise versucht Kameraden loszuwerden, die mehr oder weniger dauerkrank sind und DP für verfügbare fitte und einsetzbare andere Soldaten blockieren.
Autor: ulli76
« am: 07. Dezember 2016, 13:20:56 »

Das scheint aber eine komische Einheit zu sein.
Also wir haben einen Soldaten, der zwar ordentlich zugelegt hat, aber anscheinend so sportlich ist, dass er die sportlichen Leistungen erfüllt. Der bisher seine Arbeit ordentlich gemacht hat und eh nicht mehr soo lange Dienstzeit hat.

Und statt dass mal irgendjemand mit dem Soldaten spricht "Hömma- Du bist fett geworden, du passt nicht mehr in die Haubitze, sieh zu, dass du abnimmst, sonst kommst woanders hin", erstellt der Chef einen 90/5er auf Verwendungsfähigkeit und lässt ihn den auch dem Soldaten wortlos in die Hand drücken.
Selbst wenn man dich deswegen versetzt- man muss dich auf dem neuen DP einweisen, deine Einheit muss jemand anderen finden und ausbilden. Mal davon abgesehen, dass es ne Menge Arbeit macht. Ein DU-Verfahren wird man auch nicht einfach so einleiten- Übergewicht hin oder her.

Kann es sein, dass man dich aus anderen Gründen los werden will?
Autor: schlammtreiber
« am: 07. Dezember 2016, 13:03:08 »

1. Kommen Sie der Weisung nach Termine beim San zu machen.

2. Bitten Sie um ein schnellstmögliches Gespräch mit Ihrem Disziplinarvorgesetzten im Beisein Ihrer VP.


Im Grunde ist damit alles gesagt...
Autor: Tommie
« am: 07. Dezember 2016, 12:55:27 »

@ DSK14:

Na ja, wer im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Seinen werden! Sie sind für Ihr Gewicht (103 kg) flotte 20 cm zu kurz, also werden Sie entweder wachsen oder abnehmen müssen ;) ! Die anderen sind vollkommen egal, die sch..ssen Ihnen auch nicht in die Hose ;D !

Fakt ist, dass der DV vollkommen richtig liegt mit seiner Maßnahme, Ihre Eignung für den Dienstposten, die zweifelsohne nicht gegeben ist, feststellen zu lassen und nach dieser Feststellung entsprechend zu handeln. Ob Ihnen das passt oder nicht, ist letztendlich vollkommen egal!
Autor: KlausP
« am: 07. Dezember 2016, 12:43:37 »

Taschentuch? Oder auf'n Arm?

Sie haben einen Auftrag von Ihrem Disziplinarvorgesetzten, also führen Sie ihn aus. Wenn Ihnen der Auftrag unklar ist fragen Sie bei demjenigen nach, der ihn erteilt hat.
Autor: Dsk14
« am: 07. Dezember 2016, 12:37:47 »

Es fehlen keine Infos. Ich bin nicht der erste der so eine Anordnung bekommen hat, bei den anderen und es spricht sich ja rum wurde genau so verfahren. Mir wär es am liebsten wenn ich meine Rest Dienstzeit vernünftig leisten kann bis märz 18 ist es ja nicht mehr lange, und damit sollte es gut sein. Ich weis das man für pzh2000 keinen BMI über 30 haben darf. Was lachhaft ist, da es einige gibt die deutlich schlimmer körperlich verfasst sind als ich. Wenn ihr euch bei uns umschauen würdet, müsstet ihr jedem 3 Soldaten in der kaserne untauglich nennen.
Autor: ulli76
« am: 07. Dezember 2016, 12:12:00 »

Ja, aber da spricht man doch als Vorgesetzer mal mit seinem Soldaten. Irgendwas stimmt da nicht. Ich wette dass da einiges an Informationen fehlt.
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