Ich habe auf grund von Zeitüberschuss wieder einmal ein bisschen im Forum geforstet, und stieß auf einen Thread der einen mir nicht ganz verständlichen Beitrag beinhaltet.
Liebe Mituser,
Ihre Vermutung geht in die falsche Richtung: Die OPZ richtet sich einzig nach dem allgemeinen Kriterienkatalog, der an OB gestellt wird (bundeswehr.karriere.de). Heißt, OB müssen bei ihrer Bewerbung nur das vorlegen, was dort gefordert ist. Der WDB hat also mit schönen Worten nur den Sachverhalt erklärt, dass unser TE die formalen Voraussetzungen für die Zulassung zum Eignungsfeststellungsverfahren mitbringt.
Danach haben sie einen Rechtsanspruch auf Teilnahme am Eignungsfeststellungsverfahren. Dies gilt auch für eine Widerholung, falls das Verfahren nicht zum Erfolg (sprich Zusage) geführt hat.
Einzig eine Hintertür lässt sich die Bw: Eine eventuelle Zusage wird davon abhängig gemacht, dass der OB/OA fehlende Nachweise beibringt (etwa das Abiturzeugnis), das zum Zeitpunkt des EFV noch nicht erstellt ist.
Was soll das jetzt genau heißen ? Dass jeder OB ein Recht hat, nach Köln eingeladen zu werden?
Das hab ich zumindest daraus gelesen, was mir aber total unvorstellbar vorkommt.
Oder ist hier einfach der EUF gemeint, der mit der Musterung stattfindet und mit einer Einladung zur OPZ zu erst mal nichts zu tun hat ? [Weil später ja von Zusage(nach Köln?) geredet wird]
Konkret die Frage nochmal:
Hat jeder Bewerber das Recht nach Köln zu gehen, und manche nehmen dies auf grund von Nichtwissen nicht in Anspruch ( die mir unlogische Variante)
Oder ist hier nur die Teilnahme am EUF gemeint, die mMn jeder durchführt der sich bewirbt?
Falls jemand hierzu eine Antwort weiss, wäre es nett wenn er dazu eine Quelle hätte.
Aus den Karriere Seiten etc. war mir so etwas bis jetzt nicht ersichtlich.
Wäre nett wenn mich jemand aufklären könnte
PS: Der Beitrag wurde im Jahr 2009 von Miguhamburg verfasst