Hallo Resnicze,
wir sind in einer ähnlichen Situation. Mein Freund und ich sind seit 4 Jahren zusammen und auch ich habe ein Kind aus einer vorherigen Ehe mitgebracht.
Mein Exmann und ich haben gemeinsames Sorgerecht für unseren Sohn und da auch gerichtlich nichts anderes festgelegt wurde beide das gemeinsame Aufenthaltsbestimmungsrecht inne.
Momentan darf mein Sohn hier das Schuljahr beenden und dann werden wir zu meinem Freund an den Standort ziehen der einige 100te km entfernt ist.
Für den Umzug brauche ich das Einverständnis meines Exmamnes.
Würde ich ohne sein Einverständnis umziehen hätte er die Möglichkeit noch wegen Kindesentziehung anzuzeigen.
Ich habe meinen Exmann daher bereits im letzten Jahr darüber informiert das wir umziehen werden. Hätte er sein Einverständnis nicht gegeben, hätte ich das Gericht entschieden lassen.
Dem Familiengericht kann zwar dem Kind den Umzug verbieten, aber nicht der Mutter. Heißt der Vater muss bereit sein das Kind bei sich aufzunehmen und nachweisen wie er die Betreuung gewährleisten will.
Die Mutter muss bei Gericht außerdem die Gründe nennen warum sie umziehen will. Ein reines ich will zu meinem Freund reicht nicht. Die Gründe die dem Gericht vorgelegt werden müssen dem Kindeswohl entsprechen. Also bessere Betreuungsmöglichkeiten für das Kind, bessere Karrieremöglichkeiten für die Mutter um den Kindesunterhalt zu sicher, bessere Bildungsmöglichkeiten für das Kind usw.
Je nachdem wie alt das Kind ist wird es auch befragt ob es mit umziehen will.
Auch wenn der Umgang momentanMitspracherechtst besteht die Möglichkeit das die Mutter sich an den Umgangskosten beteiligen muss wenn sie die Entfernung zwischen Vater und Kind vergrößert.
Gemeinsames Sorgerecht heißt das der Vater nicht nur Mitspracherecht beim Wohnort sondern auch in welchen Kindergarten oder auf welche Schule das Kind geht, ob das Kind getauft wird oder nicht und welche medizinischen Eingriffe und Behandlungen vorgenommen werden dürfen oder nicht.
Wenn das Verhältnis zwischen deiner Freundin und ihrem Exmann halbwegs gut ist wäre ein Gang zum Notar sinnvoll um deine Freundin eine Vollmacht auszustellen zu lassen um gewisse Entscheidungen alleine treffen zu können.