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in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

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Autor Thema: SAZ12 Soldatin geht Beziehung Kameraden und verlässt Ehemann und Kind  (Gelesen 8086 mal)

KlausP

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Zitat
... Nicht dass das hier der Noch-Ehemann vom oben genannten Beitrag ist?! ...

Ja, ist er. Sein diesbezüglicher Beitrag mit seiner verbalen Entgleisung ist inzwischen gelöscht, so dass das nicht mehr unbedingt nachvollziehbar ist.

Zitat
... Jedenfalls - Sie hatten gesagt, der zweite im Bunde wäre ein "ranghöherer Kamerad" - wenn es ihr Vorgesetzter ist, kann er tatsächlich Ärger dafür bekommen.  ...

Meine Vermutung: Beide sind Rekruten im Feldwebelanwärterlehrgang, wobei sie als "Schütze FA" und er als "StUffz FA" eingestellt wurde. Somit besteht kein Vorgesetzten-/Unterstelltenverhältnis.
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StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

BSG1966

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Zitat
... Nicht dass das hier der Noch-Ehemann vom oben genannten Beitrag ist?! ...

Ja, ist er. Sein diesbezüglicher Beitrag mit seiner verbalen Entgleisung ist inzwischen gelöscht, so dass das nicht mehr unbedingt nachvollziehbar ist.

...och schade. Ist das möglich, den Erguss mal per PN zu kriegen? :P
Zitat
Zitat
... Jedenfalls - Sie hatten gesagt, der zweite im Bunde wäre ein "ranghöherer Kamerad" - wenn es ihr Vorgesetzter ist, kann er tatsächlich Ärger dafür bekommen.  ...

Meine Vermutung: Beide sind Rekruten im Feldwebelanwärterlehrgang, wobei sie als "Schütze FA" und er als "StUffz FA" eingestellt wurde. Somit besteht kein Vorgesetzten-/Unterstelltenverhältnis.

Jetzt hat er ja beide Optionen ;)
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IchParshippeJetzt

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Dann meinte "IchParshippeJetzt", seine Frau habe sein Kind mitgenommen und seinen Kontakt unterbunden - hier kann eine Anzeige wegen Kindesentziehung Abhilfe schaffen,

Da die Mutter das Sorgerecht hatte, führte dort kein Weg hin. Ich hatte ein Schriftstück aufgesetzt, indem Sie mir per Unterschrift bestätigen musste, dass Sie das Kind nach 48h zurückbringt. Mit diesem, von ihr unterzeichneten Schriftstück, bin ich sowohl bei der Polizei als auch beim Jugendamt abgewiesen wurde, da "das Kind bei der Mutter schon gut aufgehoben sein wird".
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