Forum Chat ()

StartseiteForumTeamANB / RegelnFeedgenerator Hilfe
  • 28. März 2024, 11:46:03
  • Willkommen Gast
Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

AUS AKTUELLEM ANLASS:

in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Betreuung bei Familienangehörigen (Privatrecht)  (Gelesen 46080 mal)

Plüsch

  • **
  • Offline Offline
  • Beiträge: 58
Antw:Betreuung
« Antwort #30 am: 02. März 2013, 03:07:16 »

Nun das war ja eigentlich auch nicht der Sinn des Treads,
das werden die Anwälte, Gerichte und Versicherungen schon machen und in
ellenlangen Schriftstücken und Instanzen hin und her schieben.

Beim letzten schweren Unfall unserer Abteilung : Kind auf Fahrrad vs LKW, hatten beide eigentlich keine Chance aber
der LKW die stärkeren Argumente. Das Kind fuhr geradeaus mit dem Fahrrad , der LKW nicht.....

Das war aber nicht der Sinn des Treads, sondern der Sinn sollte eigentlich sein,
daß man an die Vorsorgepapiere, Patientenverfügungen usw. frühestens denken soll,
weil die Einschnitte die man wenn es um eine gerichtliche Betreuungs geht, massiver
und umfangreicher sind, als wenn man die Vorsorgepapiere einsetzen kann.
Bei den meißten Vorgängen kommt man mit den beglaubigten Vorsorgepapieren aus.

Ist die Betreuung nicht mehr notwendig dann ist man sofort wieder selbst geschäftsfähig,
während man die gerichtliche Betreuung wieder rückgängig machen muß, ect.

Insbesondere Soldaten sind ja häufig mit dem Auto unterwegs und ich schätze mal,
es sterben mehr deutsche Soldaten auf der Autobahn, als im Moment in Kriegsgebieten.

Wenn die Urteile da sind, werde ich die gerne zur Kenntnis geben, falls Interesse besteht.

Natürlich ärgern mich Unfälle. Die passieren immer wieder, sie sind menschlich und hinterher könnte
man sich in den Hintern beißen, daß man diese nicht verhindern konnte, oftmals darüber wie
doof die verursacht wurden. ( Ich erinnere mich an einen Vater der die Tragetasche mit seinem Baby
hinter dem Auto abgestellt hatte. Das Auto belud und dann rückwärts über das Baby fuhr.)

 (nicht wieder ausrasten): " Ich verdiene ich sogar einen Teil meiner Brötchen mit Unfällen, anderer Menschen."
Arbeitslos werde ich damit wohl eher nicht.

Es ist schlimm, wenn Menschen so schwer verletzt werden, auch alte Menschen.

Ich denke mal ein junger Mensch hätte bei diesen  speziellen Unfallfolgen die besseren Karten gehabt.

Andererseits lebt keiner ewig und auf die eine oder andere Art werden wir wohl alle
irgendwann abtreten müssen.  ( - wenn diese Intensivweisheit nicht mal wieder quer runtergeht....)
Am schönsten wäre es natürlich im Bett zu sterben. Das Ergebnis allerdings bleibt unter dem Strich
dasselbe.

Ich würde sogar so weit gehen, zu sagen, daß unsere Städte für die alten Menschen überhaupt nicht
mehr geeignet sind.
Sie sind zu schnellebig, und überfordern die alten Menschen.
Dennoch sind die alten Menschen Teil
unserer Gesellschaft und das einzige, daß man tun kann um zu verhindern, daß man jemals selbst alt wird, ist
jung sterben.

Deshalb können wir unsere alten Menschen nicht in ein Ghetto packen oder gar wegsperren,
und wir müssen vor Augen haben, daß im Jahre
2050 hochgerechnet 4  bis 5 Millionen Pflegefälle vorhanden sein sollen, die irgendwie versorgt, finanziert
und in die Gesellschaft integriert werden müssen, und
die wir im Vorfeld eben nicht einfach irgendwo wegsperren können. Das sind alles Menschen
die einfach nur alt geworden sind.  Wohin damit?


Was eine niedlicher Ansatz war zb. in ein "Dorf des Vergessens."


Ich zitiere hier einmal einen recht findigen Politiker, der auf die Idee gekommen ist, die nicht mehr benutzten
Kasernen umbauen zu lassen, da diese das ideale Areal dafür wären, zumal da eh schon ein Zaun drumherum wäre.
;)

Nun den Schwiegervater werden wir wohl nächste Woche nachhause bekommen.

Ich hab mit meinem Mann heute abend schon mal einen recht windschnittigen Rollstuhl bestellt. ( das war meine Abendbeschäftigung nach dem Dienst), damit
der Schwiegervater wenigstens die Chance hat sich rechtzeitig in Sicherheit zu bringen, sollte der tatsächlich nocheinmal an die frische Luft wollen.

Interessant dabei war die Mischung von 34 Jahren Erfahrung mit den verschiedenen Rollstuhl- Modellen, ( Woran klemmt man sich die Finger? Was fällt auseinander oder ab? Welches Modell besteht den Elchtest eher nicht ? usw.)
und wie mein Mann
( ein absoluter Autofan und ehem. Formel V  und Autocross -Rennfahrer, ) das neue Gefährt der Familie ausgewählt hätte, ohne meine "nervigen " Einwände.

Den Rollstuhl meiner Mom, hatte ich vor 2 Jahren noch alleine aussuchen können. In 34 Jahren Medizin und Intensivpflege weiß man woran man sich die Knochen verbiegt und wo von man besser die Finger läßt..

Ich mußte beim Aussuchen 3 mal eingreifen, weil der Rollstuhll A nicht durch die Badezimmertür gepaßt hätte, Rollstuhl B wäre viel zu schwer gewesen die Treppen hochzutragen, trotz der tollen Trommelbremsen, und Rollstuhl C besaß keine Schnellspannkupplung und keine Steckachsen, sah aber wirklich futuristisch wie aus der Startreck-Serie aus.

Wenn nun der Autospezialist der Familie mit aussucht, dann wunderte es mich nicht, wenn der Rollstuhl eigentlich tiefer hätte gelegt werden müssen und breitere Reifen bekommen hätte. ;-)))
( ACHTUNG SCHERZ).

Den Rollstuhl hätte man auch über die Krankenkassenverordnung erhalten können, aber diese Modelle ergeben leider sehr große Probleme,
da liegen andere Maßstäbe zu Grunde.

Hätte ich auf die Pflegeberatung gehört, so hätte ich zum Ende der Woche mindestens 5 Teile mehr geliefert bekommen( inkl Badewannenlifter), die sie zu gerne über die Sachleistung organisiert hätte, mit denen ich aber überhaupt nichts hätte anfangen können, weil diese sich zwar toll anhören sich in der Praxis aber als unbrauchbar erweisen.

Für diese Sachleistungen inkl Umbaumaßnahmen Badezimmer oä; Krankenhausbett, Toilettenstuhl ; Rollstuhl usw stellt die Krankenkasse pro
Pflegefall  insgesamt ein Budget von 2550 € zur Verfügung. Fehlentscheidungen sind einfach nur doof und ärgerlich.
In unserem Fall ist einiges zu früh, weil der Endzustand des 2. Pflegefalls kalkuliert werden muß. Es reichen im Augenblick Interimsregelungen, wenn beide möglichst zusammen leben sollen, wie vorher.

Vielleicht sind ein paar Zahlen interessant.
Bei Pflegestufe I kann man 440 ,-€ Sachleistung verplanen, bei Pflegestufe II.- 1200€. bei Pflegestufe III -1550€, ( mit Härtefallregelung 1918€) für die man Leistungen bei einem ambulanten Pflegedienst zu kaufen kann. ( dieses Geld bekommt man nicht selbst, sondern dafür muß man einen Dienst beauftragen. Die Summen für eigenen Einsatz ist niedriger.)

Alles was an Mehrkosten aufgebracht werden muß, muß zufinanziert werden. In erster Linie aus dem Vermögen und der Rente der
Pflegefälle.
Reicht diese nicht aus, dann muß das Sozialamt zufinanzieren.
Das Sozialamt möchte dieses Geld nämlich von den Kindern zurück haben.

Hier kommt der Elternunterhalt ins Spiel.
1400€ darf der erste Ehepartner verdienen, 1040€ der 2. Ehepartner.

Es kommen noch einige Möglichkeiten hinzu einige Schulden zu machen( auch wenn man
bis dahin lieber schuldenfrei lebte.) .

Alles was übser 2440 € verdient wird, möchte das Sozialamt
gerne von den Kindern erstattet haben.

Ein Pflegeheimplatz der Pflegestufe II kostet je nach Region um 2600-3000€, ein Pflegeheimplatz der Pflegestufe 3 ( je nach Region zwischen 3000 und 6000,€) Für die Härtefallregelung kann man ab 3700€ aufwärts rechnen.
Wie gesagt gibt es regionale Unterschiede bei den Preisen.

Aus der Pflegekasse können dann jährlich 1550,€ für eine Kurzzeitpflege in Anspruch genommen werden. ( Das ergibt 15-19 Behandlungstage in einer Kurzzeitpflege bei einem Patienten der Pflegestufe III .)
 
1510,€ kann man aus der Verhinderungspflege abrufen. Wenn man zb erkrankt ist und mehr Arbeiten durch den Pflegedienst
verrichtet bekommen möchte, oder einmal ein paar Tage Urlaub haben möchte.
Diese Beträge werden nicht in bar ausgezahlt sondern sie können nur von berechtigten Instituionen abgerechnet werden.

Die Pflegeversicherung ist kein Rundum-Sorglospaket.

Liegt das eigene Einkommen der Kinder unter der Berechnungsgrenze von 2440€.
ist das alles irrelevant. Das bezahlen wir  alle dann als Allgemeinheit. Das Sozialamt erstattet ganz einfach die fehlenden Summen.

Hat man als Kinder der Pflegefälle zb. ein bezahltes Eigenheim, keine Schulden, und zusammen ein Einkommen über 2440 € dann ist das ein bißchen teuer.

Vielleicht achtet man rechzeitig darauf, ein Vollwaisenkind zu heiraten, oder erinnert seine Eltern daran, daß diese eine ausreichende
Vorsorge betreiben, so sehr man denen die Urlaube auch gönnt.

Meine Mom wäre für die nächsten 25 Jahre noch abgesichert und versorgt.
Und ich würde mein Alter auch nur ungerne so planen, daß meine Kinder für mich aufkommen müßten....


Schauen wir mal.....
Liebe Grüße Plüsch

Gespeichert

clenni63

  • *
  • Offline Offline
  • Beiträge: 15
Antw:Betreuung
« Antwort #31 am: 02. März 2013, 19:42:42 »

Vorsorge ist nicht nur Sache der Eltern, da ich in einem Pflegeheim arbeite, habe ich schon einige Fälle erlebt, in dene die Eltern ihre Pflegebedürftigen Kinder besuchen. Auch in jungen Jahren ist man nicht davor gefeit pflegebedürftig zu werden. In einem dieser Fälle greift die Unfallversicherung, dadurch sind die monatlichen Pflegekosten gedeckt. Im anderen Fall geht die Pflegebedürftigkeit auf einen Schlaganfall zurück. Die Pflegekosten in der Pflegestufe III Härtefall übersteigen bei weitem die EU-Rente - schuldenfreies Eigenheim ade. In unserer Familie haben wir alle  zusätzlich eine private Pflegeversicherung abgeschlossen. Mein Mann und ich zahlen natürlich mehr, weil wir schon unser halbes Jahrhundert voll haben, aber unser Sohn ist mit knapp 7 Euro monatlich dabei und würde in der Pflegestufe III monatlich 1500 Euro Zuschuss bekommen. Für mich eine gute Sache, Unfallversicherungen hat fast Jeder, aber über die Pflegeversicherung denken die wenigsten nach und oft sind es dann die Angehörigen, die vor Problemen stehen.
Gespeichert

Plüsch

  • **
  • Offline Offline
  • Beiträge: 58
Antw:Betreuung
« Antwort #32 am: 04. März 2013, 18:38:46 »

Nun, ich habe gerade von unserem Rechtsanwalt bescheid bekommen.

Die Staatsanwaltschaft hat festgestellt, daß die Autofahrerin
an dem Unfall die alleinige schuld trägt.

Wegen der Schwere des Unfalls liegt ein öffentliches Intersse vor.
Die Autofahrerin muß sich wegen fahrlässiger Körperverletzung in einem Verfahren verantworten.

Liebe Grüße Plüsch
Gespeichert

F_K

  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 20.732
Antw:Betreuung
« Antwort #33 am: 04. März 2013, 19:03:11 »

Zitat
Die Staatsanwaltschaft hat festgestellt, daß die Autofahrerin
an dem Unfall die alleinige schuld trägt.

Nur von wegen Rechtsstaatlichkeit und so einem Kram - die StA entscheidet nicht über Schuld oder Unschuld (das machen Gerichte - die auch erstmal entscheiden, ob überhaupt die Anklage zugelassen wird).
Gespeichert

Plüsch

  • **
  • Offline Offline
  • Beiträge: 58
Antw:Betreuung
« Antwort #34 am: 04. März 2013, 19:40:12 »

Immerhin stimmt aber nun die Reihenfolge.....


Dh. ich kann mich nun ersteinmal in Ruhe um die Versorgung meiner Pflegefälle kümmern,
und den Verlauf abwarten....

Liebe Grüße Plüsch
Gespeichert

Cricki

  • Gast
Antw:Betreuung
« Antwort #35 am: 01. April 2013, 14:58:58 »

oh oh,....aber hast doch bis jetzt nicht viel falsch gemacht. beim umgang mit der eigenen haftpflichtversicherung und solchen summen bitte nur über rechtsanwalt. falls du eine hilfe in form von hauptamtlichen betreuern angeboten bekommst......da hab´ich nichts gutes gehört versuch es unbedingt selbst und mit hilfe deiner frau. viel kraft für die nächsten wochen oder monate wünscht cricki
Gespeichert

Plüsch

  • **
  • Offline Offline
  • Beiträge: 58
Antw:Betreuung
« Antwort #36 am: 25. Juni 2013, 16:43:49 »

In dem Verfahren ist am 26. 4 ein Strafbefehl gegen die Autofahrerin
ergangen, der eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen und einen Führerscheinentzug von 6 Monaten
beinhaltete.

Die Autofahrerin hat gegen den Strafbefehl Widerspruch eingelegt, damit handelte
es sich noch um einen nicht aufgebrauchten Rechtsanspruch.

Am 23.6 eröffnete die Staatsanwaltschaft nun in dieser Angelegenheit das
Verfahren wegen fahrlässiger Tötung.


Liebe Grüße Plüsch

Gespeichert

wolverine

  • Foren Linksverdreher
  • Administrator
  • ******
  • Offline Offline
  • Beiträge: 19.693
Antw:Betreuung
« Antwort #37 am: 25. Juni 2013, 16:58:22 »

Am 23.6 eröffnete die Staatsanwaltschaft nun in dieser Angelegenheit das
Verfahren wegen fahrlässiger Tötung.
Dann hat sie nicht überlebt?
Gespeichert
Bundeswehrforum.de-Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann

Plüsch

  • **
  • Offline Offline
  • Beiträge: 58
Antw:Betreuung
« Antwort #38 am: 26. Juni 2013, 03:42:37 »

Sie hat die ganzen letzten Monate tapfer gekämpft, hatte aber von vorne herein keine
Chance bei den Verletzungen. Das war eine Quälerei, die man kaum mitansehen
konnte.

( wenn sich die Autofahrerin oder deren Rechtsanwalt nach ihrem Befinden erkundigt hätte,
dann hätten die das erfahren und wären vorgewarnt gewesen.
Unser Anwalt meinte:" Bei machen Sachen ist man besser mal still und
nimmt die Strafe an."

Ohne Widerspruch mit der Annahme des Strafbefehls, wäre dieser 14 Tage später rechtskräftig
gewesen und die Rechtsmittel in dem Verfahren aufgebraucht.
Im allgemeinen geht man davon aus, daß bei einem Strafbefehl das Urteil in einem Verfahren nur
besser ausfallen kann.
90 Tagessätze wären nicht als Vorstrafe angesehen worden und man
hätte in die Regulierung des Schadens eintreten können.

Der Ehemann hat die Situation mit seiner schweren Herzerkrankung leider auch nicht überlebt.
Er hatte leider regelrecht den Verstand verloren nach dem Unfall.( nach 60 Ehejahren zusammen.)

Das war leider eine sehr kritische Situation mit ihm und letztlich haben wir 2 Todesfälle, die
aus dem Unfall hervorgegangen sind, was in der Hauptverhandlung über den entstandenen
Schaden zur Sprache gebracht wird.

Die Schwiegermutter mußte zunächst von einem Klinikum in das nächste und letztlich hatten
wir große Probleme einen solchen Pflegefall unterzubringen, da 80 % der Pflegeheime in der Region nicht
in der Lage waren einen Patienten mit solchen Verletzungen zu versorgen.
Der gesamte Haushalt mußte aufgelöst werden. Bis auf den Inhalt von 2 Koffern haben
die alten Menschen durch den Unfall und dadurch, daß dieser nicht schnell reguliert werden
konnte alles verloren vor ihrem Tod.
Das sehen Richter im allgemeinen nicht sehr gerne, wenn sich um das Unfallopfer nicht gekümmert
wurde.

Der Zustand war für alle eine sehr große Quälerei und der Tod der Schwiegermutter
eine Erlösung, insbesondere für sie.

Als Essenz der Abläufe würde ich jedem Autofahrer raten, der einen solchen Unfall an der Backe hat,
sich nicht nur anwaltlich beraten zu lassen, sondern sich auch darum zu kümmern, ob
das Unfallopfer überleben wird.
Das kommt in der Regel im Prozeß auch besser, weil die Richter und der Staatsanwalt
danach fragen.

Normalerweise rät ein Anwalt seinem Klienten in solchen Fällen , sich um den Zustand
des Unfallopfers zu kümmern. Der " Klinikbesuch" dient nicht nur dazu, daß man
sich entschuldigt, oder guten Willen zeigt, sondern bei diesem erfährt man ob das
Unfallopfer überleben wird.

In der Regel wird davon ausgegangen, daß das Urteil eines Strafbefehls in einer
Verhandlung günstiger ausfällt und in jedem Fall nicht mehr schlechter
ausschaut als der Strafbefehl. Oftmals wird deshalb geraten einem Strafbefehl in
jedem Fall zu widersprechen, weil die Chance besteht besser aus der Sache heraus
zu kommen.
Ohne sich alle Informationen zu verschaffen und nachzufragen, ob man nicht in ein
Verfahren wegen fahrlässiger Tötung schliddert, ist das nicht zu empfehlen.

Es war sehr früh klar, daß die Schwiegermutter diese Verletzungen nicht allzulange
überleben kann. Die Fahrerin des Unfallautos ist sehr schlecht beraten
oder anwaltlich vertreten worden, oder sie hat nicht auf ihren Rechtsbeistand gehört.



Liebe Grüße plüsch
Gespeichert

F_K

  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 20.732
Antw:Betreuung
« Antwort #39 am: 26. Juni 2013, 09:09:35 »

Zitat
In der Regel wird davon ausgegangen, daß das Urteil eines Strafbefehls in einer
Verhandlung günstiger ausfällt und in jedem Fall nicht mehr schlechter
ausschaut als der Strafbefehl.

Quelle?

Es ist nämlich eher andersherum - WENN der Vorwurf sich bestätigt, dann sind Gericht und StA nicht darüber "erbaut", darüber nun verhandeln zu müssen - so dass eher die gleiche oder eine höhere Strafe verhängt wird.

(In der Regel belehrt der Richter darüber nochmal vor der Verlesung der Anklage - so nach dem Motto "wollen Sie das wirklich? wird nur teurer ...)
Gespeichert

Plüsch

  • **
  • Offline Offline
  • Beiträge: 58
Antw:Betreuung
« Antwort #40 am: 26. Juni 2013, 09:44:02 »

Ich denke, daß viele davon ausgehen, gerade wenn es um ein Fahrverbot geht, daß
es günstiger ausgehen könnte, wenn ein Verteidiger zu Wort kommt.

Ich persönlich würde wohl eher dazu neigen, ein solches Prozeßrisiko nicht eingehen
zu wollen. Zudem wäre es mir sehr peinlich, wenn ein Schaden, den ich angerichtet
habe nicht zügig reguliert werden könnte.
Mit 90 Tagessätzen könnte man sicher leben, weil das unter der Grenze ist, in
dem das als Vorstrafe auftauchen muß.

Soweit ich das ersehen konnte, war der "Knackpunkt", daß die Fahrerin falsche
Angaben dazu machte, wo die Schwiegermutter hergekommen war.
Bei ihrem angegebenen Tempo hätte sie die alte Dame rechtzeitig erkennen müssen.
Damit war der Unfall in jedem Fall vermeidbar.

Der Richter ging davon aus, daß die Fahrerin entweder nicht auf die
Straße geschaut haben kann, oder aber als Schutzbehauptung falsche Angaben dazu
gemacht hat, von welcher Straßenseite aus die Schwiegermutter die Straße
betreten hat.

Im Grunde genommen hat sich die Fahrerin mit ihrer eigenen Aussage
"matt" gesetzt. Unser Anwalt meinte: " Reden ist silber, Schweigen ist gold."



Liebe Grüße plüsch



Gespeichert

bayern bazi

  • die Bergziege
  • Administrator
  • ******
  • Offline Offline
  • Beiträge: 8.634
Antw:Betreuung
« Antwort #41 am: 08. Dezember 2013, 14:21:22 »

mal kurz nachfrag - wie es in diesem fall jetzt ausschaut ?
Gespeichert
wer nicht kämpft  - hat bereits verloren

 

Plüsch

  • **
  • Offline Offline
  • Beiträge: 58
Antw:Betreuung
« Antwort #42 am: 08. Dezember 2013, 15:02:42 »

Die Fahrerin ist verurteilt worden.
Es erging in der Zwischenzeit ein Urteil.
Die Fahrerin erhielt eine Strafe von 120 Tagessätzen, sowie 1 Jahr Fahrverbot.

Die Versicherungen zierten sich erst etwas. Allerdings haben sie zunächst sofort freiwillig die eingereichten
Quittungen für den Schadensersatz und die Beisetzung beglichen.
Nach Verhandlungen mit
dem Rechtsanwalt wurde eine Summe von 90 000€ Schmerzensgeld erstattet.

Die eigene private Unfallversicherung hat noch nichts erstattet. Das Verfahren läuft noch.

Liebe Grüße plüsch
Gespeichert

Plüsch

  • **
  • Offline Offline
  • Beiträge: 58
Antw:Betreuung
« Antwort #43 am: 08. Dezember 2013, 15:28:10 »

PS: Die Police der privaten Unfallversicherung war aktuell und gültig.
Sie wies neben der Invaliditätssumme
eine 6 stellige Einmalzahlung Sofortzahlung aus, die bei einem Unfall sofort fällig geworden wäre. Zudem steht die Versicherungssumme bei Unfalltod
noch zur Verhandlung. Letztere ist aber nicht sehr hoch. Da handelt es sich um eine Summe um 3000€.

Im Verlauf des Unfalls schrumpften die Berechnungen der Unfallversicherung bis auf 0 hinunter.

Das letzte was man bei einem Unfall diese Ausmaßes gebrauchen kann, ist eine private Unfallversicherung.
Schauen wir mal, wie lange das Gericht daran verhandeln wird..... Das kann eine Lebensaufgabe sein.
Soetwas braucht kein Mensch.

Liebe Grüße nochmals plüsch





Gespeichert

Cally

  • ****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 718
Antw:Betreuung
« Antwort #44 am: 25. September 2015, 15:15:49 »

Ich weiß nicht ob du noch aktiv bist, aber ich fand deine Schilderungen sehr hilfreich und anregend. Falls du das irgendwann nochmal liest, würdest du uns berichten wie es weiterging?
Gespeichert
 

© 2002 - 2024 Bundeswehrforum.de