Also meines Wissens nach unterschreibt man seinen "Vertrag"
der auf 12 Jahre ausgestellt ist und ist dann somit auch SaZ12.
Es gibt aber soviel ich weiß diverse Widerrufsklauseln und wie
F_K schon geschrieben hat, auch die Möglichkeit,
durch nicht bestehen von Prüfungen früher auszuscheiden.
Möchte mich aber nicht festlegen! Daß sollte Dir der S1 genauer
sagen können.
Zum Thema "gute Gründe": Da wirst Du wohl von niemandem
hier "gute Gründe" gesagt bekommen. Du hattest ja auch
Deine (ich hoffe doch gut überlegten) Gründe Dich überhaupt
auf 12 Jahre zu verpflichten!! Du hast diesen Vertrag ja doch
nicht mit dem Glauben "ach wird bestimmt ganz witzig" unter-
schrieben, sondern hast Dir für Dich selbst Deine Gedanken
gemacht oder ?!
Oder hast Du vor der Bundeswehr auch jemanden nach
"Guten Gründen" um in die Bundeswehr einzutreten gefragt!?