Im Rahmen der Einstellung wird man gefragt, on man bereit ist, im Soldatenstatus an Auslandseinsätzen teilzunehmen. Wer das verneint, dürfte wohl eher schlechte Chancen auf eine Einstellung haben. Wobei ich mir da auch nicht so ganz sicher bin, schließlich gibt es in der Wehrverwaltung ja auch Verwendungen, wo ein Einsatz überhaupt gar nicht in Betracht kommt.
Aber auch wenn man seine grundsätzliche Bereitschaft erklärt, heißt das noch lange nicht, dass man deswegen zu einem Einsatz gezwungen werden kann. Für jeden konkreten Einsatz muss man seine freiwillige Bereitschaft erklären. Es ist also nicht möglich, den Beamten zu einem Einsatz im Soldatenstatus zu zwingen und das findet auch nicht statt. Das ist wie bei jeder Wehrübung: Eine Einberufung bzw. Heranziehung erfolgt IMMER und ausnahmslos freiwillig.
Gleichwohl kann es "sanften" Druck dahingehend geben, dass Erfahrungen im Auslandseinsatz möglicherweise als Voraussetzung für Beförderungen angesehen werden können. Wer also vor hat, Karriere zu machen, sollte sich daher nicht unbedingt gegen einen Einsatz sperren. Aber wie schon gesagt, das ist davon abhängig, wo genau in der Wehrverwaltung man beschäftigt ist.
Dann zum Thema Dienstgrad: Man erhält im Soldatenstatus den Dienstgrad, der dem zivilen Beamtendienstgrad und der entsprechenden Laufbahn entspricht. Bei A11 (gehobener Dienst) wäre das der Hauptmann.
Thema Ausbildung:
Wer überhaupt nicht gedient hat (also auch kein Wehrpflichtiger war), der erhält - bei Bedarf - zunächst eine allgemeine soldatische Grundausbildung für ungedientes Zivilpersonal (ASA I), das ist eine 4-wöchige Wehrübung, wo man so die absoluten Basics beigebracht bekommt. Wenn es dann konkret auf einen Einsatz zu geht, dann folgt die ASA II (auch 4 Wochen Wehrübung) sowie die einsatzspezifische Zusatzausbildung.