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Autor Thema: Psychologisches Gespräch anfechtbar?  (Gelesen 10301 mal)

Ella306

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Psychologisches Gespräch anfechtbar?
« am: 28. März 2017, 13:54:05 »

Hallo,

ich hatte gestern meine Eignungsfeststellung zum SaZ 12 Mannschafter, alles gut bestanden, sprich CAT, Ärztliche Untersuchung sowie der Sportliche teil.
Ich wurde mit D4 eigestuft weil ich drei Löcher in zähnen habe und einer wohl nicht mehr so gut aussieht, sonst war aber nix weiter.
Heute nach dem Psychologischen Gespräch wurde ich als nicht Diensttauglich eingestuft mit der Begründung das ich in meiner Dienstakte ein Diszi und eine Beförderungssperre stehen hatte.
Ich hatte mein FWDL 23 von 2005 bis 2007, sprich 10 Jahre her. Damals war ich noch unreif und wusste nicht was ich wollte (18-19Jahre alt).

Jetzt zu meiner Frage, kann ich diese Entscheidung anfechten lassen? Ohne das ich jetzt 2 Jahre warten muss bis ich einen neuen Wiedereinsteller stellen kann…

Im Voraus schon mal Danke
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F_K

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Antw:Psychologisches Gespräch anfechtbar?
« Antwort #1 am: 28. März 2017, 14:04:13 »

Wenn das "D4" T4 bedeuten soll, bist Du schon vorübergehend "gesundheitlich" nicht wehrdienstfähig.

Unabhängig davon ergibt sich da mit der Vergangenheit ein Bild, das durchaus die Entscheidung nachvollziehbar macht.

Rechtsmittel gegen ein nicht erfolgreiches Bewerbungsverfahren gibt es nicht.
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schlammtreiber

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Antw:Psychologisches Gespräch anfechtbar?
« Antwort #2 am: 28. März 2017, 14:04:23 »

Müsste ein Diszi nach 10 Jahren nicht schon aus der Akte getilgt sein?
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BulleMölders

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Antw:Psychologisches Gespräch anfechtbar?
« Antwort #3 am: 28. März 2017, 14:07:00 »

Diensttauglich sind Sie ja, wenn auch eingeschränkt mit T4.
Nur sind Sie nach Beurteilung für den Dienst in der Bundeswehr nicht geeignet und da es keine Recht auf Eignung gibt, wird das wohl nichts werden mit einer Anfechtung.

Und ganz ehrlich, Dizi und Beförderungssperre, da muss ja schon was größeres gewesen sein.

Müsste ein Diszi nach 10 Jahren nicht schon aus der Akte getilgt sein?
Je nachdem wann das Ende der Dienstzeit in 2007 war, können die 10 Jahre ja auch noch nicht abgelaufen sein.
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F_K

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Antw:Psychologisches Gespräch anfechtbar?
« Antwort #4 am: 28. März 2017, 14:13:01 »

@ Schlammtreiber und Bulle:

Beförderungsverbot ist eine GERICHTLICHE Disziplinarmaßnahme, keine "einfache" Maßnahme des DVs - unter Umständen ist der TE auch aus dem Dienstverhältnis entfernt worden.

Insoweit reden wir da von einem "kapitalen Bock", der eine Wiedereinstellung schwierig bis unmöglich macht.
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Ella306

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Antw:Psychologisches Gespräch anfechtbar?
« Antwort #5 am: 28. März 2017, 14:18:22 »

*Und ganz ehrlich, Dizi und Beförderungssperre, da muss ja schon was größeres gewesen sein.

Ich hatte auf Übung mein G36 ordnungsgemäß an einen Kameraden übergeben und der Kamerad war dann der Meinung meine Waffe in die Ecke zu stellen und sein eigenes Ding zu machen... Ich weiß das man seine Waffe nie aus der Hand gibt, ich hatte ja damals auch aus dem Fehler gelernt und die Strafe akzeptiert!


*Je nachdem wann das Ende der Dienstzeit in 2007 war, können die 10 Jahre ja auch noch nicht abgelaufen sein.

DZE war glaube Ende Mai 2007.

Es war D4 5 Monate, also war ich damit Diensttauglich, da ich die "Mängel" bis zum geplanten Dienstantritt abstellen können.
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F_K

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Antw:Psychologisches Gespräch anfechtbar?
« Antwort #6 am: 28. März 2017, 14:34:55 »

Whatsoever - es gab ein gerichtliches Disziplinarverfahren, warum auch immer ...

Ratschlag: Plan B und C zum Plan A und B machen und das Thema Bw abschließen.
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Ella306

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Antw:Psychologisches Gespräch anfechtbar?
« Antwort #7 am: 28. März 2017, 14:40:46 »

Ein "gerichtliches Disziplinarverfahren"? nein!!! Dann wurde mir wohl was falsches erzählt! Ich hatte in meiner DZ nie etwas mit einem Gericht zu tun gehabt bzw dies bezüglich von einen verurteilt! Also das war nie der Fall!
Mir wurde das nur damals gesagt von mein KPChef...
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discharger

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Antw:Psychologisches Gespräch anfechtbar?
« Antwort #8 am: 28. März 2017, 14:45:22 »

Ein "gerichtliches Disziplinarverfahren"? nein!!! Dann wurde mir wohl was falsches erzählt! Ich hatte in meiner DZ nie etwas mit einem Gericht zu tun gehabt bzw dies bezüglich von einen verurteilt! Also das war nie der Fall!
Mir wurde das nur damals gesagt von mein KPChef...

Ich denke der Prüfoffizier wird schon wissen was er tut und seine Gründe für die Entscheidung gehabt haben. Abgesehen davon ist es verschwendete Lebensmühe, diese Entscheidung rechtlich anzufechten... da es wie schon genannt kein Recht auf Eignung gibt.
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KlausP

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Antw:Psychologisches Gespräch anfechtbar?
« Antwort #9 am: 28. März 2017, 14:59:13 »

Zitat
... Ich wurde mit D4 eigestuft ...

Sie wurden mit "T 4", T steht für Tauglichkeitsgrad, und das bedeutet, dass Sie vorübergehend nicht wehrdienstfähig sind.

Zitat
das ich in meiner Dienstakte ein Diszi und eine Beförderungssperre stehen hatte.

Das "Diszi", wenn es eine einfache Disziplinarmaßnahme war, müsste eigentlich längst getilgt und aus Ihrer Akte entfernt worden sein. Eine Beförderungssperre (gemeint ist sicher ein Beförderungsverboot) wird nur von einem Truppendienstgericht in einem disziplinargerichtlichgen Verfahren verhängt. Wer hat diese beiden Sachen denn erwähnt? Der Prüfoffizier? Der sollte es eigentlich besser wissen.
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aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

BulleMölders

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Antw:Psychologisches Gespräch anfechtbar?
« Antwort #10 am: 28. März 2017, 15:03:31 »

Wenn es kein gerichtliches Disziplinarverfahren gab, dann kann es auch keine Beförderungssperre/Beförderungsverbot gegeben haben. Den die kann nur in einem Gerichtlichen Verfahren verhängt werden.

Also kann mindestens eins von beidem nicht stimmen, entweder das mit der Beförderungssperre oder das es kein gerichtliches Verfahren gab.

@ Schlammtreiber und Bulle:

Beförderungsverbot ist eine GERICHTLICHE Disziplinarmaßnahme, keine "einfache" Maßnahme des DVs - unter Umständen ist der TE auch aus dem Dienstverhältnis entfernt worden.

Insoweit reden wir da von einem "kapitalen Bock", der eine Wiedereinstellung schwierig bis unmöglich macht.
Vielen Dank für die Belehrung aber derer hätte es nicht bedurft, denn mir ist durchaus klar, was die Stufen der Disziplinarmaßnahmen sind.
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Ella306

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Antw:Psychologisches Gespräch anfechtbar?
« Antwort #11 am: 28. März 2017, 15:24:22 »

Also Ich habe damals 2006 von meinem KPChef eine:
"einfache Disziplinarmaßnahme: Verweis (Tadel wird dem Soldaten bekanntgegeben)" bekommen.
Und er meinte damals zu mir das ich eine Beförderungssperre bekomme, sprich: ich habe mein HG nicht bekommen.

Mehr war nicht, ich bin nicht gerichtlich verurteilt wurden oder sonstiges!
Nach der ganzen Diskussion bin ich mir gerade nicht sicher, ob das überhaupt Rechtens war!
Es steht fest, ich hatte damals ein Dienstvergehen begangen, ich hatte daraus gelernt.

Das ist jetzt über 10 Jahre her, dieser Vorfall steht auf jeden Fall bis heute noch in meiner Akte drin.
Ich bin damals direkt von der schule zur BW gegangen ohne jegliche Berufserfahrung, was für mich einfach zu früh war und ich deshalb auch nicht verlängert hatte.

Ich bin jetzt seit 7 Jahren Selbständig, möchte aber aufgrund dessen das die Bundeswehr seit meiner Kindheit mein Traumberuf ist, wieder zurück!

Ich weiß das bei der Musterung die Tauglichkeit in T4 abgekürzt wird. Hier war es aber D4 warum auch immer...
Beim KB hatte ich das im Vorfeld schon erwähnt das das in meiner Akte steht. Der meinte das es aber nach 10 Jahren keine Auswirkungen auf meine Wiedereinstellung haben wird!
 
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mailman02

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Antw:Psychologisches Gespräch anfechtbar?
« Antwort #12 am: 28. März 2017, 15:27:36 »

Zitat
Ohne das ich jetzt 2 Jahre warten muss bis ich einen neuen Wiedereinsteller stellen kann

Prinzipell ist die Eignung 2 Jahre gültig, das Karrierecenter kann aber auch auf schon vor Ablauf der 2 Jahren eine neue Prüfung zulassen, wenn sich was geändert hat. Dürfte hier vermutlich nicht zutreffen.
Aber darauf hat man selbst keinen Einfluss.

Im schlimmsten Fall könnte es auch sein, das man auch in 2 Jahren nach Aktenlage abgelehnt wird.

Es bleibt dann wohl nur Plan B, oder eventuell eine Ausbildung machen und es dann in 3 oder 3,5 Jahren nochmal probieren.

Zitat
Beim KB hatte ich das im Vorfeld schon erwähnt das das in meiner Akte steht. Der meinte das es aber nach 10 Jahren keine Auswirkungen auf meine Wiedereinstellung haben wird!

Nur hat der KarrB das nicht zu entscheiden, soll ja nur "beraten.  Womöglich hatte es eine indirekte Auswirkung und war für den Prüfoffizier das Zünglein an der Waage..
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F_K

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Antw:Psychologisches Gespräch anfechtbar?
« Antwort #13 am: 28. März 2017, 15:31:04 »

@ Bulle:

Keine Belehrung - sollte lediglich ein Hinweis bezüglich der Tilgungsfristen - die sind nämlich bei gerichtlichen Verfahren anders als bei einfachen "Diszies".

However: Der Prüfoffizier hat sich ein Bild gemacht, und lediglich einen Punkt zur Begründung genannt - es ist aber immer ein Gesamtbild.
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KlausP

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Antw:Psychologisches Gespräch anfechtbar?
« Antwort #14 am: 28. März 2017, 15:35:39 »

Zitat
... Und er meinte damals zu mir das ich eine Beförderungssperre bekomme, sprich: ich habe mein HG nicht bekommen. ...

Aha, dachte ich mir fast so in etwa. Den Begriff "Beförderungssperre" hätte er weglassen können, der verwirrt nur, weil er auch unzutreffend ist. Und auch, dass er Sie nicht zum HptGefr befördern wollte, hätte er in diesem Zusammenhang nicht erwähnen sollen. Es gibt nun mal keine Regelbeförderung sondern es geht nach Eignung, Leistung und Befähigung. Und wenn er Sie wegen des Diszi defür nicht geeignet hält ist das eben so.


Zitat
... Ich bin jetzt seit 7 Jahren Selbständig, möchte aber aufgrund dessen das die Bundeswehr seit meiner Kindheit mein Traumberuf ist, wieder zurück! ...

Wieso bewerben Sie sich dann ausgerechnet für die Mannschaftslaufbahn, um Tätigkeiten auf Angelerntenniveau zu erledigen? Na ja, ist nicht meine Entscheidung.
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